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Promotionsstipendium nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz

Die PH Ludwigsburg fördert hochqualifizierte wissenschaftliche und künstlerische Nachwuchskräfte durch Promotionsstipendien bzw. Stipendien für künstlerische Entwicklungsvorhaben nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG). 

Die Voraussetzungen für die Gewährung eines Stipendiums nach dem LGFG sind: 

  • abgeschlossenes Hochschulstudium mit herausragender Qualifikation
  • die Annahme als Doktorand*in an der PH Ludwigsburg (Promotionsordnung
  • ein wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt 

Das monatliche Grundstipendium beträgt derzeit  1000 Euro. Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr gewährt und kann um bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden (Regelförderungsdauer: 3 Jahre; in Ausnahmefällen ist eine Verlängerung um bis zu einem weiteren Jahr möglich). Bei sog. Abschluss-Stipendien zur Fertigstellung einer Promotion ist die jeweilige Laufzeit in der Ausschreibung spezifiziert.

Das Antragsformular sowie weitere Infos finden Sie unten auf dieser Seite. Bei Antragsinteresse und Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit der  Forschungsförderungsstelle auf. Für eine inhaltliche Beratung kontaktieren Sie bitte das Prorektorat für Forschung.

Die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils bei der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung an und fordert deshalb besonders Frauen auf, sich für ein Promotionsstipendium zu bewerben. Die Stipendien werden hochschulöffentlich ausgeschrieben, die Termine für die Antragstellung werden im Moodle-Forum für Doktoranden:innen und auf dieser Homepage bekanntgegeben.

Bitte beachten Sie, dass die Bedingungen für Promotionsstipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz, die in Promotionskollegs angesiedelt sind, hiervon abweichen können. Diese Bedingungen sind dann in der jeweiligen Ausschreibung spezifiziert. Die aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf unserer Forschungshomepage in der Rublik "Aktuelles".