Für Lehrende der PHL gibt es die Möglichkeit, mit Erasmus+ eine Gastdozentur im Ausland zu absolvieren. Den Weg dahin und erste allgemeine Informationen zu den Voraussetzungen und Antragsschritten finden Sie im folgenden Video sowie in den weiterführenden Infotexten dieser Seite.
Das EU-Programm Erasmus+ fördert Gastdozenturen von (Incoming) und zu (Outgoing) allen europäischen Hochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) besitzen. Die Abkürzung „STA“ steht dabei für „Staff Teaching Assignments“ und bezeichnet alle geförderten internationalen Lehraufenthalte an Erasmus+-Partneruniversitäten.
Vorsicht: Die Teilnahme an Konferenzen kann nicht gefördert werden!
Das International Office (IO) der PH Ludwigsburg möchte jedoch vor allem den Austausch mit denjenigen Partneruniversitäten fördern, mit denen wir ein Kooperationsabkommen haben.
Gastdozent*innen sollen durch ihren Aufenthalt...
Die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen sowie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden sollten bei der Lehrendenmobilität im Idealfall im Vordergrund stehen. Durch diesen Austausch wird die Internationalisierung beider Hochschulen sowie die europäische Zusammenarbeit von Hochschulen (und Wirtschaft) vorangetrieben.
Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an die PH Ludwigsburg eingeladen werden. Wenn Sie einen internationalen Gast zu Lehrzwecken hier an der PH Ludwigsburg einladen möchten, informieren Sie sich bitte hier.
Ebenso wie Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist. Wenn Sie einen internationalen Gast zu Lehrzwecken hier an der PH Ludwigsburg einladen möchten, informieren Sie sich bitte hier.
Eine von Erasmus+ geförderte Lehrendenmobilität muss an Partnerhochschulen in Erasmus+ Programm- und Partnerländer stattfinden. Diese dürfen weder das Land der entsendenden Hochschule, noch das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person sein. Bei den Programmländern handelt es sich um die Mitgliedstaaten der EU sowie zusätzlich Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei. Ferner bietet die PH Ludwigsburg die Möglichkeit, im Rahmen von speziellen Projekten mit Hochschulen in Partnerländern Gastdozenturen im außereuropäischen Ausland zu verbringen. Dies ist momentan in Israel (Beit Berl College und Kibbutzim College of Education) und Ägypten (Helwan University) möglich.
Für Lehraufenthalte innerhalb Europas gelten zwei Tage und außerhalb Europas fünf Tage Mindestdauer, und jeweils 60 Tage Maximaldauer (ohne Reisezeiten). Das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangener Woche. Werden Lehrtätigkeiten mit einer Mobilität zum Zwecke der Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf vier Stunden pro Woche (mehr dazu siehe Voraussetzungen). Um die vorhandenen Mittel möglichst vielen Dozent*innen zukommen zu lassen, ist die Lehrmobilität an der PH Ludwigsburg i.d.R. auf Aufenthalte von ca. einer Woche pro Dozent*in und Reise begrenzt.
Alle Lehrenden mit einem Vertragsverhältnis zur PH Ludwigsburg können gefördert werden:
• Professor*innen/ Dozent*innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
• Dozent*innen ohne Dotierung
• Lehrbeauftrage (mit Werkverträgen)
• Emeritierte Professor*innen und Lehrende im Ruhestand
• Akademische/Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
• Unternehmenspersonal (Incoming)
Eine Erasmus+ Mobilität zu Lehrzwecken erfordert ein Deputat von mindestens 8 Unterrichtsstunden pro Woche bzw. pro Aufenthalt, wenn dieser kürzer als 5 Tage ist. Über eine Woche (5 Arbeitstage bzw. 7 Kalendertage) hinaus wird das notwendige Deputat berechnet. Formel: 8 Stunden / 5 Tage x Anzahl zusätzlicher Tage.
Bsp. Aufenthalt mit zwei zusätzlichen Tagen:
Hinweis: Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung (z.B. Kongressbesuch) kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden / Woche.
Lehrveranstaltungen können in verschiedenen Formen stattfinden. Wichtig ist, dass die Lehrkraft physisch anwesend ist.
Möglich sind:
Das übergeordnete Ziel der Personalmobilität zu Lehrzwecken, der Lehrumfang in Stunden, die voraussichtlich erreichten Studierendenzahl, die Art und Weise und der vorgesehene Inhalt der Lehre, sowie die gewünschten Auswirkungen werden dann im Mobility Agreement (MA) festgehalten.
Die Pauschalen der Erasmus+ Förderung werden i.d.R. vor Antritt der Mobilität ausgezahlt. Der Erasmus- Mobilitätszuschuss beinhaltet Aufenthalts- und Fahrtkosten. Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Sonderförderung für „Green Travel“ in Anspruch genommen werden.
Als finanzielle Unterstützung ist eine pauschale Zuwendung für Reise- und Aufenthaltskosten gemäß den festgelegten Sätzen des Erasmus-Programms vorgesehen. Nähere Informationen finden Sie auf eu.daad.de und auf unserer Seite Erasmus+ Förderung.
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an einer Erasmus+ Mobilität zu Lehrzwecken. Bewerbungen sind zu jeder Zeit möglich. Füllen Sie dazu folgenden Antrag Erasmus+ STA aus und beachten Sie zur Anmeldung der Lehrendenmobilität folgende Schritte vor, während und nach der Mobilität. Bitte beachten Sie, dass jene Dozent*innen, die noch nicht an der Erasmus+ Lehrendenmobilität teilgenommen haben, bevorzugt werden, sollte die Zahl der angemeldeten Dozenturen die verfügbaren Mittel überschreiten.
Mit dem Erasmus+ Programm ist kein Versicherungsschutz im Ausland verbunden (Auslandsreise- Krankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung), so dass für den Versicherungsschutz im Gastland normalerweise eigenständig Sorge zu tragen ist. Die PH Ludwigsburg hat jedoch eine Gruppenversicherung abgeschlossen, die allen Hochschulbeschäftigten mit deutschem Wohnsitz (mit Ausnahme von Lehrbeauftragten oder Emeritierten) während der Mobilität im Ausland einen umfangreichen Krankenversicherungsschutz bietet.