Die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg arbeitet kontinuierlich daran, ihre Website und ihre mobile Anwendungen nach den Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie in Einklang mit §10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website http://www.ph-ludwigsburg.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite http://www.ph-ludwigsburg.de ist an vielen Stellen mit §10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Unsere Webseite wurde durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg am 11. September 2020 überprüft. Es fand eine vereinfachte Prüfung statt. Das Prüfungsergebnis wurde uns am 14. September 2020 zugestellt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte und Funktionen sind noch nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:
Wir sind bemüht, das baldmöglich zu verbessern und zu ersetzen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.08.2020 auf Basis der Selbstbewertung erstellt und zuletzt am 14.11.2023 aktualisiert. Sie wird einmal jährlich überarbeitet.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Webseiten und mobilen Anwendungen auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung der Barriere über das Kontaktformular oder unter der E-Mail-Adresse kommunikation(at)ph-ludwigsburg.de.
Alternativ können Sie unter folgender Adresse mit uns in Kontakt treten:
Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
Hochschulkommunikation
Reuteallee 46
71634 Ludwigsburg
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu unterstützen, dass diese Website und die mobilen Anwendungen den in §10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Hochschulkommunikation wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Hochschulkommunikation nicht innerhalb der in §8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten Baden-Württemberg oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in §14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragte/n für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach §12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Letzte Änderung: 28.10.2024
Für den Inhalt verantwortlich: Hochschulkommunikation der PH Ludwigsburg kommunikation(at)ph-ludwigsburg.de