Für das Studium an der Pädagogischen Hochschule ist das mühelose Beherrschen und fließende Sprechen der deutschen Sprache notwendig. Daher müssen Studienbewerber*innen vor Studienbeginn mit der DSH-2-Prüfung, TestDaF-4-Prüfung, telc-C1-Hochschule-Prüfung oder einer vergleichbaren Prüfung hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem C1-Niveau nachweisen. Der Nachweis von C1-Sprachkenntnissen ist ebenfalls verpflichtend für deutsche Bewerber/innen mit internationaler Hochschulzugangsberechtigung.
Bitte fügen Sie Ihrer Studienbewerbung eine Bescheinigung über ein anerkanntes C1-Sprachzeugnis der deutschen Sprache bei (neben den bereits genannten Prüfungen auch C1-Goethe, Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz- Zweite Stufe oder die Zentrale Oberstufenprüfung). Die Bewerbung zum Studium ist nur bei Vorlage eines der genannten Sprachnachweise möglich!
Die PH Ludwigsburg bietet zwar in der Regel keine Deutschkurse vor Aufnahme des Studiums an; ab Februar 2024 ist jedoch die Teilnahme an der TestDaF-Prüfung (Test Deutsch als Fremdsprache) möglich! Weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.ph-ludwigsburg.de/hochschule/einrichtungen/sprachdidaktisches-zentrum/sprachkurse-sprachtest-sprachentandems. Der erste TestDaF-Test findet am 06.02.2024 statt. Die TestDaF-Anmeldung läuft direkt über die Seite des Testinstituts https://www.testdaf.de/de/teilnehmende/mein-testdaf/testdaf-termine-und-anmeldung/. Bei Fragen kann man sich direkt an Indira Suresh (suresh(at)ph-ludwigsburg.de) beim Sprachenzentrum der PH Ludwigsburg wenden.
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder einer die Studienberechtigung an einer Pädagogischen Hochschule einschließenden fachgebundenen Hochschulreife.
Ausländische Bildungsnachweise für den Hochschulzugang müssen einer deutschen Reifeprüfung den Anforderungen nach gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit wird von der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg gemäß den Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen im Rahmen der Bewerbung geprüft.
Bei EU-Staatsangehörigen richtet sich das Auswahlverfahren nach den gleichen Bestimmungen wie für deutsche Studienbewerber*innen oder für Bildungsinländer*innen.
Ein Auswahlverfahren kommt bei internationalen Bewerbern*innen außerhalb der EU mit ausländischen Zeugnissen dann zum Tragen, wenn die Bewerberzahl die Zahl der Studienplätze für internationale Bewerber/innen übersteigt. In diesem Fall wird die Note der Hochschulzugangsberechtigung als Hauptentscheidungskriterium und weitere Leistungsnachweise als nachgeordente Kriterien herangezogen.
Falls Ihre Originalzeugnisse nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt wurden, müssen Sie eine offiziell beglaubigte Übersetzung beifügen. Diese Übersetzungen müssen in Ihrem Heimatland von diplomatischen und konsularischen Vertretungen der BRD erstellt werden. Sofern Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung schon in Deutschland befinden, müssen die Übersetzungen von einem amtlich vereidigten Dolmetscher erstellt sein.
In Ihrem Heimatland können Sie amtliche Beglaubigungen bei den deutschen Botschaften bzw. Konsulaten anfertigen lassen. In Deutschland kann jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienstsiegel führt (z.B. Rathaus, Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro). Nachweise sind auch in Form einer notariellen Beglaubigung möglich. Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:
Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht.
Hinweise:
Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss jede Seite nachweislich von derselben Urkunde stammen. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter schuppenartig) übereinander gelegt und so überstempelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint. Natürlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht, der sonst in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden muss, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde. Befindet sich auf der Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie und kommt es auf den Inhalt beider Seiten an, muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die Vorder- und Rückseite beziehen (z. B. "Hiermit wird beglaubigt, dass die vor-/umstehende Kopie mit dem Original übereinstimmt"). Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite gesondert beglaubigt sein. Genügt die Beglaubigung den genannten Anforderungen nicht, kann die Hochschule den Beleg nicht anerkennen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie gegenüber der Ausländerbehörde nachweisen müssen, dass Sie die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts finanzieren können (Finanzierungsnachweis), sonst erhalten Sie keine Aufenthaltsbewilligung. Für ein bescheidenes Leben in der Bundesrepublik Deutschland brauchen Sie monatlich etwa 700 €.
Falls Sie im Heimatland bereits ein Lehramtstudium erfolgreich abgeschlossen haben, erkundigen Sie sich bezüglich der Anerkennung von Prüfungsleistungen beim:
Regierungspräsidium Tübingen
Abteilung 7 Schule und Bildung
Referat 73 / Anerkennungsstelle
Konrad-Adenauer-Str. 40
Postfach 2666, 72072 Tübingen
Die Anerkennungsstelle ist Montag bis Freitag von 8.00 - 13.30 Uhr erreichbar. Die genauen Telefonnummern erhalten Sie über die Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/gesellschaft/schule-und-bildung/lehrkraefte/anerkennung-internationaler-lehramtsabschluesse/.
Hierbei wird geprüft, inwieweit bei internationalen Lehrer*innen die Prüfungen bzw. der Abschluss des im Heimatland absolvierten Lehramtsstudiums anerkannt werden.
Für das Nachstudium als internationale Lehrerin müssen Sie sich innerhalb der angegebenen Fristen auf der Bewerbungsplattform campus@ph-ludwigsburg.de bewerben und einschreiben. Den Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen reichen Sie mit der Bewerbung für ein Nachstudium bei der Pädagogischen Hochschule ein. Bitte wenden Sie sich zur Studienorientierung vor dem Studium an die Studienberatung für internationale Studierende (https://www.ph-ludwigsburg.de/studium/beratung-und-information/studienberatung).
Für die Nachqualifikation bietet die PH Ludwigsburg parallel zum (fachlichen) Studienprogramm ein (sprachliches, überfachliches) Begleitprogramm seitens des Sprachenzentrums an (https://www.ph-ludwigsburg.de/hochschule/einrichtungen/sprachdidaktisches-zentrum/berufliche-nachqualifizierung). Für dieses Begleitprogramm müssen Sie sich separat anmelden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes https://www.ph-ludwigsburg.de/studium/pruefungen/lehramtsstudiengaenge/anerkennung-eines-auslaendischen-lehramtsstudiums
Julia Pathe
Tel.: 07141/ 140-1205
Raum: 1.116