Die Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg regelt in §10 unter welchen Voraussetzungen eine Exmatrikulation erfolgt. Eine Exmatrikulation wird mit den erforderlichen Unterlagen in der Studienabteilung beantragt und in der Regel zum Ende des aktuellen Semesters wirksam.
Unterschieden wird zwischen:
Der Online-Antrag auf Exmatrikulation kann jederzeit in der Studienabteilung gestellt werden und wird in der Regel zum Ende des aktuellen Semesters wirksam. Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen hochzuladen:
Zudem ist eine bereits für das nächste Semester validierte Chipkarte in der Studienabteilung abzugeben.
Befolgen Sie bitte die Hinweise auf dem Antrag auf Exmatrikulation. Sie erfahren dort, wie die Exmatrikulation erfolgt. Stellen Sie dann den Online-Antrag auf Exmatrikulation entweder im eCampus-Portal oder mailen den unterschriebenen Exmatrikulationsantrag als pdf-Dokument zusammen mit einer Sammelmail aller Entlastungsvermerke an die Studienabteilung.
Bitte beachten Sie:
Sie müssen bis zum Ablegen Ihrer letzten Prüfungsleistung eingeschriebene*r Student*in sein. Für die reine Verbuchung der Prüfungsleistungen ist eine Einschreibung hingegen nicht zwingend erforderlich.
Mit Aushändigung des Zeugnisses werden Sie von Amts wegen exmatrikuliert. Die Exmatrikulation erfolgt zum Ablauf des Semesters, in dem Ihnen Ihr Abschlusszeugnis ausgehändigt wurde. Denken Sie in diesem Fall dennoch daran, die Entlastungsvermerke zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Exmatrikulationsformular einzureichen, damit Sie die Exmatrikulationsbescheinigung und die Bescheinigung für die Rentenversicherung für Ihre Unterlagen erhalten.