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Exmatrikulation

Die Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg regelt in §10 unter welchen Voraussetzungen eine Exmatrikulation erfolgt. Eine Exmatrikulation wird mit den erforderlichen Unterlagen in der Studienabteilung beantragt und in der Regel zum Ende des aktuellen Semesters wirksam.

Unterschieden wird zwischen:

  • der Exmatrikulation auf Antrag der Studierenden.
  • der Exmatrikulation von Amts wegen durch die Hochschule. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie sich nicht ordnungsgemäß zum nächsten Semester zurückmelden, Ihnen Ihr Abschlusszeugnis ausgehändigt wurde, wenn Sie Ihren Prüfungsanspruch verloren haben oder falls Sie Ihren Semesterbeitrag nicht fristgemäß zahlen. In diesen Fällen bekommen Sie jedoch keine Exmatrikulationsbescheinigung und keine Bescheinigung für die Rentenversicherung ausgehändigt. Wir empfehlen deshalb dringend sich immer ordentlich zu exmatrikulieren und die Entlastungsvermerke einzuholen.  Bei Unklarheiten können Sie sich bei der Studienabteilung erkundigen.

Der Online-Antrag auf Exmatrikulation kann jederzeit in der Studienabteilung gestellt werden und wird in der Regel zum Ende des aktuellen Semesters wirksam. Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen hochzuladen:

  • das Formular Antrag auf Exmatrikulation (pdf, 166 KB)
  • die Entlastungsbescheinigungen der Hochschuleinrichtungen (beachten Sie hierzu die Hinweise auf dem Antrag auf Exmatrikulation)
  • ggf. eine Verpflichtungserklärung über das Vernichten der für das nächste Semester abgespeicherten und ausgedruckten Immatrikulationsbescheinigungen.

Zudem ist eine bereits für das nächste Semester validierte Chipkarte in der Studienabteilung abzugeben.

Befolgen Sie bitte die Hinweise auf dem Antrag auf Exmatrikulation. Sie erfahren dort, wie die Exmatrikulation erfolgt. Stellen Sie dann den Online-Antrag auf Exmatrikulation entweder im eCampus-Portal oder mailen den unterschriebenen Exmatrikulationsantrag als pdf-Dokument zusammen mit einer Sammelmail aller Entlastungsvermerke an die Studienabteilung.

Bitte beachten Sie:

Sie müssen bis zum Ablegen Ihrer letzten Prüfungsleistung eingeschriebene*r Student*in sein. Für die reine Verbuchung der Prüfungsleistungen ist eine Einschreibung hingegen nicht zwingend erforderlich.

Mit Aushändigung des Zeugnisses werden Sie von Amts wegen exmatrikuliert. Die Exmatrikulation erfolgt zum Ablauf des Semesters, in dem Ihnen Ihr Abschlusszeugnis ausgehändigt wurde. Denken Sie in diesem Fall dennoch daran, die Entlastungsvermerke zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Exmatrikulationsformular einzureichen, damit Sie die Exmatrikulationsbescheinigung und die Bescheinigung für die Rentenversicherung  für Ihre Unterlagen erhalten.

Was geschieht bei Exmatrikulation mit dem Studierendenausweis?