Das EU Programm Erasmus+ fördert Aufenthalte an europäischen Hochschulen oder an sonstigen Einrichtungen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner & beruflicher Bildung/Jugend tätig sind. Solche Aufenthalte werden als Personalmobilitäten oder Erasmus+ Mobilitäten zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) bezeichnet, wobei die Abkürzung „STT“ für „Staff Training“ steht.
Folgende Aktivitätsformate können als Personalmobilitäten gefördert werden:
Eine von Erasmus+ geförderte Personalmobilität kann in jedem europäischen Programmland, außer dem Land der entsendenden Hochschule und dem Hauptwohnsitzland des Teilnehmenden, stattfinden. Bei den Programmländern handelt es sich um die Mitgliedstaaten der EU sowie zusätzlich Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei. Ferner bietet die PH Ludwigsburg die Möglichkeit, im Rahmen von einzelnen Projekten mit Hochschulen in Partnerländern Gastdozenturen im außereuropäischen Ausland zu verbringen. Dies ist momentan in Israel (Beit Berl College & Kibbutzim College of Education) und Ägypten (Helwan University) möglich
Für Personalaufenthalte innerhalb Europas gelten zwei Tage (und in Partnerländern außerhalb Europas fünf Tage) Mindestdauer, und jeweils 60 Tage Maximaldauer (ohne Reisezeiten). Um die vorhandenen Mittel möglichst vielen Hochschulbeschäftigten zukommen zu lassen, ist die Personalmobilität an der PH Ludwigsburg i.d.R. auf Aufenthalte von ca. einer Woche pro Mitarbeitendem und Reise begrenzt.
Alle Beschäftigten der Hochschule mit einem Vertragsverhältnis zur PH Ludwigsburg können gefördert werden. Dabei kommen alle Hochschulbereiche in Frage:
Um an einer Personalmobilität teilnehmen zu können müssen Sie in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis zur PH Ludwigsburg stehen und Ihr Vorhaben im Voraus mit den Mitarbeiter*innen des IOs absprechen. Der Abschluss einer Lern- und Fördervereinbarung vor Antritt der Mobilität ist Pflicht (mehr dazu unter Formaler Ablauf STT).
Da die Mobilitäten meist auf einer anderen Sprache (vor allem Englisch) stattfinden, werden zudem entsprechend gute Kenntnisse der Sprache erwartet.
Die Pauschalen der Erasmus+ Förderung werden i.d.R. vor Antritt der Mobilität ausgezahlt. Der Erasmus- Mobilitätszuschuss beinhaltet Aufenthalts- und Fahrtkosten. Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Sonderförderung für „Green Travel“ in Anspruch genommen werden.
Als finanzielle Unterstützung ist eine pauschale Zuwendung für Reise- und Aufenthaltskosten gemäß den festgelegten Sätzen des Erasmus-Programms vorgesehen. Nähere Informationen finden Sie auf eu.daad.de und auf unserer Seite Erasmus+ Förderung.
siehe Formaler Ablauf STT
Mit dem Erasmus+ Programm ist kein Versicherungsschutz im Ausland verbunden (Auslandsreise- Krankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung), so dass für den Versicherungsschutz im Gastland normalerweise eigenständig Sorge zu tragen ist. Die PH Ludwigsburg hat jedoch eine Gruppenversicherung abgeschlossen, die allen Hochschulbeschäftigten mit deutschem Wohnsitz (mit Ausnahme von Lehrbeauftragten oder Emeritierten) während der Mobilität im Ausland einen umfangreichen Krankenversicherungsschutz bietet.