Der Hochschulzugang an pädagogischen Hochschulen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ist auf verschiedene Arten möglich.
Es gibt die berufliche Aufstiegsfortbildung mit einem Meisterbrief oder gleichwertiger Qualifikation, dann die Möglichkeit der Eignungsprüfung, die speziell für beruflich Qualifizierte konzipiert wurde und die Deltaprüfung. Die Deltaprüfung ermöglicht Studieninteressierten/Bewerbern mit Fachhochschulreife einen Hochschulzugang.
Die Aufstiegsfortbildung berechtigt zu einem Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen. (§ 58 Abs. 2 Ziff. 5 LHG)
Als Qualifikation anerkannt ist eine Meisterprüfung oder eine andere öffentlich-rechtlich geregelte berufliche Aufstiegsfortbildung, insbesondere nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder nach § 14 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg.
Die Meisterprüfung bzw. Aufstiegsfortbildung soll grundsätzlich auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbauen. Deren Lehrgang soll mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
Daneben ist ein schriftlicher Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule nach § 2 Absatz 2 zu erbringen.
Die bestandene Deltaprüfung (§ 58 Abs. 2 Ziff. 4 LHG) ermöglicht zusammen mit der Fachhochschulreife den Hochschulzugang. Sie überbrückt folglich das Delta zwischen Schulabschluss und Studienwunsch.
Die Prüfung wird von der Universität Mannheim im Auftrag der baden-württembergischen Universitäten organisiert und durchgeführt. Auch die Pädagogischen Hochschulen haben die Universität Mannheim mit der Durchführung der Deltaprüfung beauftragt.
Nach Bestehen der Deltaprüfung ist eine Bewerbung auf einen Studienplatz zum Wintersemester möglich. Die Zeugnisse der Deltaprüfung werden von der Universität Mannheim in der Regel bis Juni verschickt. Beachten Sie dabei bitte die Fristen für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg.
Ausführliche Informationen, Anmeldefristen und Beispielaufgaben zur Deltaprüfung finden Sie auf der Internetseite der Universität Mannheim.
Zu Deltaprüfung wird zugelassen, wer:
Achtung: Ob die vorhandenen Zeugnisse tatsächlich den Anforderungen einer fachgebundenen Hochschulreife oder die Fachhochschulreife entsprechen, wird erst bei der Bewerbung auf einen Studienplatz an der jeweiligen Hochschule geprüft. Eine bestandene Deltaprüfung allein ist für eine Bewerbung nicht ausreichend.
Die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Alle bislang bekannten Informationen finden Sie auf dieser Seite. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
1. Voraussetzungen für die Teilnahme
Um an der Eignungsprüfung teilnehmen zu können, benötigen Sie:
Die Berufsausbildung bzw. die berufliche Tätigkeit muss dem gewählten Studiengang fachlich entsprechen. Wann dies der Fall ist, ist in der Anlage zur Eignungsprüfungsatzung geregelt.
Fachliche Entsprechung der Ausbildung (pdf, 150 KB)
Bitte beachten Sie die Anforderungen für den von Ihnen gewählten Studiengang. Die fachliche Entsprechung nicht genannter Studiengänge wird im Einzelfall geprüft.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich zunächst an die mit der Durchführung der Eignungsprüfung betraute Pädagogische Hochschule.
2. Beratungsgespräch
Das für die Anmeldung verpflichtende Beratungsgespräch (nach §58, Abs. 2, Ziff. 6 LHG) kann an jeder Pädagogischen Hochschule erfolgen. Bitte vereinbaren Sie bis spätestestens 16.01.2023 einen Beratungstermin an einer Pädagogischen Hochschule (falls nicht bereits erfolgt). Kontakt an der PH Ludwigsburg siehe rechts.
3. Anmeldung/Fristen
Folgende Nachweise sind fristgerecht einzureichen:
Das Anmeldeformular (Antrag auf Zulassung) inkl. aller erforderlichen Unterlagen schicken Sie bitte bis spätestens 31.01.2023 (Posteingang) an:
Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
- Studienabteilung , Eignungsprüfung -
Reutealle 46,
71634 Ludwigsburg
Die Prüfungsgebühr muss spätestens 10 Tage vor der ersten schriftlichen Prüfung auf dem Konto der für die Eignungsprüfung zuständigen Pädagogischen Hochschule eingegangen sein.
4. Prüfung
Schriftliche Prüfung
Die schriftlichen Prüfungen finden statt im Februar/März 2023 und umfassen:
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung findet Ende März/Anfang April 2023 statt und erstreckt sich auf allgemeines Kenntnisse zu kulturellen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen. Die Dauer beträgt 30 Minuten. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer in den schriftlichen Prüfungsfächern einen Durchschnitt von mindestens 4,0 erreicht. Dabei ist in mindestens zwei Fächern die Note 4,0 oder besser zu erreichen und es darf in höchstens einem Fach eine Note zwischen 4,0 und 4,5 erreicht werden.
Das Zeugnis über die Eignungsprüfung wird bis Mitte/Ende Juni 2023 erstellt. Die Ausschlussfrist für die Bewerbung auf einen Studiengang im Wintersemester ist der 15. Juli.
Für die Gesellschaftswissenschaften stellen wir aufgrund der thematischen Bandbreite die folgenden Prüfungsthemen und Literaturtipps zur Vorbereitung für Sie bereit.
Schriftliches Thema: Das Epochenjahr 1917
Literaturtipp: Arand, Tobias: Epochenjahr 1917. Stuttgart, Leipzig 2007 (darin weiterführende Literatur)
Mündliches Thema: Entstehung und Struktur des Kaiserreichs;
Literaturtipp: Arand, Tobias: 1870/71. Die Geschichte des Deutsch-Französischen Kriegs erzählt in Einzelschicksalen. Hamburg 2018 (darin weiterführende Literatur)
Tipps zur Thematik "Kaiserreich": Die Bewerber: innen sollen sich für die mündliche Prüfung mit der Diskussion in den Feuilletons beschäftigen, die 2021 aus Anlaß des 150. Jahrestages der Gründung des Deutschen Kaiserreichs geführt wurde. Insbesondere der Disput zwischen Hedwig Richter und Eckart Conze über die Modernität des Reichs ist in diesem Zusammenhang von Interesse. Weiterhin wären Gedanken über die sog. 'Reichsbürger' und deren Sicht auf das 2. Deutsche Reich sinnvoll.
Tipp zur Vorbereitung im Fach Deutsch: "Wolfgang Borchert"
Julia Pathe M.A.
Tel.: 07141/ 140-1205
Raum: 1.116
Julia.Pathe(at)ph-ludwigsburg.de
Satzung zur Eignungsprüfung von beruflich Qualifizierten