Bereits vor oder auch während des Studiums stellen Sie sich eventuell einmal die Frage, wie Sie Ihr Studium finanzieren können. Um Ihnen einen besseren Überblick über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten aufzuzeigen, haben wir im Folgenden ein paar Informationen und Optionen aufgelistet.
Wer tageweise arbeiten will, muss mit seinen Arbeitgeber semesterweise wechselnde Arbeitszeiten vereinbaren, weil sich in jedem Semester unterschiedliche Pflichtveranstaltungen ergeben. Steuerrechtlich darf ein Steuerfreibetrag von derzeit 8354 Euro und eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 20 Stunden nicht überschritten werden, um den Status als Studierender und die damit verbundenen Privilegien nicht zu verlieren.
In Ludwigsburg selbst finden Sie Arbeitsstellen z.B. entweder direkt an der Hochschule als studentische Hilfskraft, im Anzeigenteil der Ludwigsburger Kreiszeitung oder online: jobboerse.arbeitsagentur.de/, www.meinestadt.de, https://www.asta-phlb.de/studiumundco/studienfinanzierung/jobboerse ...
Alles Wissenswerte rund ums Thema BAföG und BAföG-Antrag erfahren Sie auf der hierfür eingerichteten Seite des Amtes für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Stuttgart: https://www.studierendenwerk-stuttgart.de/geld/bafoeg, das für die Studierenden der PH Ludwigsburg zuständig ist.
Für eine unverbindliche Beratung und Tipps beim Ausfüllen des Antrags können Sie sich auch an das AStA-Büro der PH Ludwigsburg wenden.
Hier einige Informationen vorab:
Das Bundesausbildungsfördergesetz sieht ein Recht auf finanzielle Unterstützung für jene Studierende vor, deren Eltern die finanzielle Unterstützung nicht gewährleisten können oder die mindestens 36 Monate in einem Beruf standen und damit Anrecht auf elternunabhängiges BAföG haben. Aufgrund der vielfältigen Regelungen und Ausnahmen lässt sich wenig Pauschales über die Chancen eines BAföG-Antrages machen, weshalb der BAföG-Rechner im Internet (www.das-neue-bafoeg.de) auch nur eine erste Anlaufstelle sein kann. Bei schwierigeren Fällen lohnt sich immer ein Besuch beim BAföG-Amt des Studentenwerks. Wer früher schon ein anderes Studium abgebrochen oder abgeschlossen hat, muss in der Regel eine schriftliche Begründung beim BAföG-Amt abgeben. Wir empfehlen in diesem Fall sich vorher beraten zu lassen. Ratsam ist es, den ausgefüllten Antrag und die Unterlagen komplett zu kopieren, denn der Antrag ist jedes Jahr neu zu stellen.
Am Ende des 4. Semesters ist einmalig der Nachweis der bisher erreichten Leistungen nach § 48 BAföG zu erbringen. Falls es in den ersten Semestern erhebliche Verzögerungen gab und hierfür schwerwiegende Gründe vorliegen (z.B. Krankheit, nicht bestandene Zwischenprüfung) sollten Sie dies beim zuständigen BAföG-Beauftragten der PH Ludwigsburg angeben.
Kirchliche, soziale und gewerkschaftliche Stiftungen bieten Stipendien für begabte Studierende an. Dass die Begabung immer nur von Noten abhängt, ist dabei ein landläufiger Irrtum. Gerade soziale Stiftungen fördern Studierende, die sich durch soziales Engagement ausgezeichnet haben. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Übersichtsseite Stipendienprogramme (z.B. über das Deutschlandstipendium) und auf der Seite von mystipendium.
Die Bundesregierung bietet gemeinsam mit der KfW und dem Bundesverwaltungsamt Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen eine zinsgünstige Förderung: den Bildungskredit. Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes oder auf den Seiten der KfW selbst.
Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro an junge Studienanfänger*innen aus einkommensschwachen Haushalten. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Er soll bei Ausgaben unterstützen, die zum Studienstart anfallen (bspw. Lernmaterialien, Laptop etc.).
Weitere Infos erhalten Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Stuttgart.