Die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg verleiht den Grad einer Doktorin/eines Doktors der Erziehungswissenschaften (Dr. paed.) oder der Philosophie (Dr. phil.). Promoviert werden kann in allen an der Hochschule vertretenen Fächern entsprechend der Aufgabenstellung der Pädagogischen Hochschulen.
Zur Promotion kann nur zugelassen werden, wer
abgeschlossen hat.
Darüber hinaus können nach erfolgreichem Absolvieren eines Eignungsfeststellungsverfahrens zur Promotion zugelassen werden; besonders qualifizierte Absolventen von
Dabei sind innerhalb von in der Regel zwei Jahren Leistungen im Umfang von 60 Credit Points zu erbringen. Die zu erreichenden Credit Points sind so anzusetzen, dass die Äquivalenz mit einem achtsemestrigen Studium erreicht wird.
Bitte informieren Sie sich immer zuerst über die Termine der Fakultätsratssitzungen der jeweils betreffenden Fakultät und beachten Sie, dass Anträge aller Art, die Promotionsangelegenheiten betreffen, immer bereits 3 Wochen vor der jeweiligen Fakultätsratssitzung im Prüfungsamt vorliegen müssen.
Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir dringend um die Einhaltung dieser Bearbeitungsfristen!
Den Antrag auf Annahme als Doktorand/in richten Sie an das Akademische Prüfungsamt, Reuteallee 46, 71634 Ludwigsburg mit allen erforderlichen Unterlagen.
Informationen der Forschungsförderungsstelle