Der Wechsel eines Studienfaches unterliegt bestimmten Voraussetzungen. Den Antrag und die Bescheinigung über den genehmigten Fachwechsel finden Sie im Hochschulportal eCampus. Alternativ können Sie den Antrag auch unter Formulare zum Studium finden.
- Ist ein Fachwechsel (Teilstudiengangwechsel) möglich?
Einmaliger Fachwechsel ist prinzipiell möglich. Am Sinnvollsten ist es, einen Fachwechsel gleich im 1. Fachsemester durchzuführen. Einzelheiten bitte mit der Studienabteilung klären. Die neue Fächerkombination muss zulässig sein. - In welchem Zeitraum findet der Fachwechsel statt?
Der Fachwechsel findet immer direkt zu Semesterbeginn statt, und zwar in der Regel ab den Einführungstagen für Erstsemester bis in die zweite Vorlesungswoche. Die genauen Daten entnehmen Sie bitte der Übersicht unter Termine und Fristen. Das Formular ist im betreffenden Zeitraum unter -> Studium -> Aktuelles oder bei den Formularen zum Studium abrufbar. - Hat ein Fachwechsel Auswirkungen auf die Modul-1 Prüfung?
Nach der Studien- und Prüfungsordnung gibt es bestimmte zeitliche Vorgaben für das Ablegen der Modul-1 Prüfung. Klären Sie Fragen zur Auswirkung auf die zu prüfenden Fächer deshalb vor einem Fachwechsel mit den Studienberatern ab. - Benötige ich vor einem Fachwechsel eine studienfachliche Beratung?
Wenn Sie sich zum Zeitpunkt des Wechsels bereits im dritten oder einem höheren Hochschulsemester befinden, ist eine studienfachliche Beratung gesetzlich vorgeschrieben. Diese erfolgt in der Regel jedoch durch Selbstinformation anhand unterstützender Links. Sie bestätigen dann selbst mit Ihrer Unterschrift, dass Sie sich informiert haben. Sollte ein Beratungsgespräch stattfinden, lassen Sie sich dieses bestätigen.