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Gleichstellung

Was bedeutet "Gleichstellung"?

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Einblick in die Gleichstellungsarbeit, beginnend bei allgemeinen Informationen zu rechtlichen Grundlagen über die Aufgaben/Zuständigkeiten/Rechte von Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen bis zu den Tätigkeiten der Gleichstellung an der PH Ludwigsburg, der Gleichstellungskommission und den landes- bzw. bundesweit agierenden Konferenzen.

Rechtliche Grundlagen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt bundesweit, dass Menschen im beruflichen Kontext und bei Geschäften des täglichen Lebens nicht aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden dürfen.

Um Gleichstellung an den Hochschulen zu verwirklichen, regelt das Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (LHG) in §4, dass jede Hochschule in Baden-Württemberg eine Gleichstellungsbeauftragte und mindestens eine Stellvertreterin für eine Dauer von zwei bis vier Jahren zu wählen hat.

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, „bei der Durchsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen und Männern“ (LHG §4 Abs. 3) an der Hochschule mitzuwirken und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.

Diese Tätigkeit führt sie unter anderem aus

  • als Mitglied des Senats, der Berufungs- und Auswahlkommissionen mit Stimmrecht,
  • indem sie ihr Recht auf frühzeitige Beteiligung an Stellenausschreibungen und auf Einsicht in Bewerbungsunterlagen wahrnimmt,
  • indem sie an der Aufstellung von Gleichstellungsplänen mitwirkt. Der jeweils für fünf Jahre gültige Plan enthält konkrete Ziel- und Zeitvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils in denjenigen Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind sowie Festlegungen zu Maßnahmen, wie Gleichstellung an der Hochschule verwirklicht werden soll.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist zuständig für wissenschaftliches Personal sowie Studentinnen*.

Ansprechpartnerin für Beschäftigte im nicht-wissenschaftlichen Dienst ist die Beauftragte für Chancengleichheit (derzeit vakant).

Gleichstellung an der PH Ludwigsburg

Gleichstellungsbeauftragte der PH Ludwigsburg ist seit 01.10.2024 Prof'in Nina Sturm. Pro Fakultät gibt es eine Stellvertreterin: Dr. Rosemarie Godel-Gaßner (Fakultät I), Prof'in Dr. Monika Miller (Fakultät II) und AR'in Birgit Spohn (Fakultät III).

Das Gleichstellungsbüro der PH Ludwigsburg unterstützt die Gleichstellungsbeauftragten bei ihrer Arbeit und stellt gleichzeitig unabhängig von der jeweiligen Amtsinhaberin die Kontinuität der Gleichstellungsarbeit an der Hochschule sicher. Melanie Elze ist zusätzlich zu ihrer Tätigkeit als Gleichstellungsreferentin für die Beratung von Studierenden mit Kind zuständig.

Zu den Aktivitäten der Gleichstellung an der PH Ludwigsburg gehören unter anderem die Beteiligung an Berufungs- und Besetzungsverfahren, die Koordination und Moderation der Gleichstellungskommission, die Förderung der Vereinbarkeit von Studium/Arbeit und Familie, die Durchführung von Veranstaltungen wie z.B. regelmäßige Selbstbehauptungskurse, Gastvorträge oder die Beteiligung am Boys'/Girls' Day, die Beratung zu Stipendien und Förderprogrammen sowie die Förderung von Gender Studies.