Das Amt der Beauftragten für Chancengleichheit wird seit Januar 2022 kommissarisch durch die Kanzlerin Vera Brüggemann wahrgenommen.
Wir bieten keine festen Sprechzeiten an. Sie können von Montag bis Freitag einen Termin mit uns vereinbaren. Alle Einzelgespräche und Beratungen erfolgen immer vertraulich. Die Beauftragte für Chancengleichheit unterliegt der Verschwiegenheitspflicht.
Das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz — ChancenG) ist am 27. Februar 2016 in Kraft getreten (GBI. S. 108). Es löst das bis dahin geltende Chancengleichheitsgesetz vom 22. Oktober 2005 ab.
Auf Wunsch der Beauftragten für Chancengleichheit hat das Sozialministerium das ChancenG mit Erläuterungen zum Gesetz als Broschüre zusammengestellt. Diese ist auf der Homepage des Sozialministeriums zum Download eingestellt.
Die Beauftragte für Chancengleichheit achtet im allgemeinen Sinne auf die Durchführung und Einhaltung des Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz) und unterstützt die Hochschulleitung bei der Erfüllung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrags. Sie ist Ansprechpartnerin für die Beschäftigten im nichtwissenschaftlichen Dienst der Hochschule.
Im speziellen Sinne hat sie bei folgenden Maßnahmen ein Beteiligungsrecht:
Darüber hinaus ist die Beauftragte für Chancengleichheit an sonstigen allgemeinen personellen sowie sozialen und organisatorischen Maßnahmen der Hochschule, soweit diese Auswirkungen auf die berufliche Situation weiblicher Beschäftigter haben können, frühzeitig zu beteiligen. Dies betrifft insbesondere allgemeine Festlegungen zur Vergabe von Ausbildungsplätzen, Leistungsstufen, die Abfassung von Anforderungsprofilen, Dienstvereinbarungen, zur Arbeitszeitgestaltung und zur Teilzeitarbeit, die Einrichtung und Änderung von Telearbeitsplätzen sowie Organisationsuntersuchungen.
Die Beauftragte für Chancengleichheit hat ein Initiativ- und ein unmittelbares Vortragsrecht für Maßnahmen zur gezielten beruflichen Förderung von Frauen. Sie kann sich innerhalb der Hochschule zu fachlichen Fragen der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, der beruflichen Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf äußern. Sie ist bei der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht an Weisungen gebunden. Sie kann Sprechstunden durchführen und einmal im Jahr eine Versammlung der weiblichen Beschäftigten einberufen.
Die Beauftragte für Chancengleichheit der PH Ludwigsburg ist in folgenden Gremien, Arbeitskreisen und Kommissionen tätig:
Außerdem nimmt sie an den monatlichen Abteilungsleiterbesprechungen teil.