Wohnheime:
Wohngemeinschaften (WGs):
Wohnungen
Dieses Erklärvideo der Servicestelle Interkulturelle Kompetenz des Deutschen Studierendenwerks erläutert Voraussetzungen und Möglichkeiten der Studienfinanzierung für internationale Studierende, erklärt rechtliche Einschränkungen im Bereich Jobben und gibt Praxistipps zur Planung des Studiums in Deutschland.
Bitte beachten Sie, dass das Budget für Lebenshaltungskosten im Oktober 2024 auf 992 Euro pro Monat erhöht wurde.
Arbeitsbestimmungen für internationale Studierende in Deutschland:
Das deutsche Studierendenwerk erklärt in seiner Informationsbroschüre "Jobben für internationale Studierende", die Sie hier herunterladen können, wichtige rechtliche Grundlagen beim Jobben in Deutschland, die Sie vor allem im Hinblick auf Ihren Aufenthaltstitel beachten sollten.
Arbeitsmöglichkeiten an der PH Ludwigsburg:
Sie sind nicht allein! Neben dem Team des International Office, das da ist, um Sie zu unterstützen, gibt es die Möglichkeit, eine Person als „Buddy“ an Ihrer Seite zu haben! Ein Buddy ist ein*e freiwillige*r Student*in der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg und Ihre erste Kontaktperson, der/die Ihnen bei Fragen oder Herausforderungen, die während Ihres Auslandsstudiums aufkommen könnten, hilft. Ein Buddy könnte sogar ein*e gute*r Freund*in werden, mit dem/der Sie Unternehmungen außerhalb der Universität planen können und der/die Ihnen hilft, sich in der deutschen Kultur einzufinden. Wir ermutigen Sie herzlich sich per E-Mail an incomings(at)ph-ludwigsburg.de zu melden, wenn Sie gerne einen Buddy an Ihrer Seite hätten.
Falls Sie im Heimatland bereits ein Lehramtstudium erfolgreich abgeschlossen haben, erkundigen Sie sich bezüglich der Anerkennung von Teilprüfungsleistungen beim:
Regierungspräsidium Tübingen
Abteilung 7 Schule und Bildung
Referat 73 / Anerkennungsstelle
Postfach 2666, 72072 Tübingen
Straße: Konrad-Adenauer-Str. 40
Die Anerkennungsstelle ist Montag bis Freitag von 8.00 - 13.30 Uhr erreichbar. Die genauen Telefonnummern erhalten Sie über die Internetseite.
Hierbei wird geprüft, inwieweit Teilprüfungen des im Heimatland absolvierten Studienganges für das jetzt angestrebte Studium anerkannt werden können. Den Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen können Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung bei der Hochschule zusammen mit einem Antrag auf Anrechung von Studienleistungen mit einreichen. Bitte klären Sie das Vorgehen im Vorfeld der Bewerbung mit der Studienabteilung ab.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des Prüfungsamtes.