Ihnen fehlt noch eine Information? Sie haben Fragen oder Anregungen? Nehmen Sie Kontakt mit der Studienabteilung auf.
1) Informieren
Bevor Sie mit Ihrer Bewerbung auf dem Portal eCampus der PH Ludwigsburg starten, sollten Sie sich über Ihren Wunschstudiengang informiert haben. Informationen gibt es dazu auf der PH Website oder Sie können sich bei der Studienabteilung und den Studiengangsberater*innen informieren und beraten lassen.
2) Dokumente zusammensuchen / Registrieren
Für die Online-Bewerbung auf eCampus müssen Sie sich registrieren und digital Dokumente einreichen. Wichtige Dokumente sind zum Beispiel Ihre bisher erlangten Zeugnisse. Sie registrieren sich auf dem Hochschulportal eCampus und werden digital durch die Online-Bewerbung geführt.
3) Offene Fragen?
Falls Sie Fragen zum Bewerbungsprozess haben, können Sie sich direkt an die Studienabteilung oder an das Studierenden-Service-Center (ssc(at)ph-ludwigsburg.de) wenden.
4) Privates Postfach checken
Nach Einreichung Ihrer Bewerbung ist es für Sie wichtig, Ihr privates Mailpostfach regelmäßig auf aktuelle Mails zu prüfen, um Nachfragen bzw. Mitteilungen bezüglich fehlender Dokumente oder Mitteilungen über den Status Ihrer Bewerbung nicht zu verpassen. Diese finden Sie auf ihrem Bewerbungsaccount auf dem Hochschulportal eCampus.
5) Immatrikulieren
Sobald sich der Status Ihrer Bewerbung positiv als Zulassungsbescheid aktualisiert hat, läuft eine Frist zur Einschreibung und Sie sollten sich zeitnah, fristgerecht einschreiben und Ihre Unterlagen postalisch oder persönlich bei der PH Ludwigsburg einreichen.
Die Übersicht aller Fristen finden Sie auf der Homepage der PH Ludwigsburg (https://www.ph-ludwigsburg.de/studium/bewerbungsportal/bewerbung) oder ebenfalls auf eCampus.
Achtung: Die Bewerbungsfristen für die Masterstudiengänge im Lehramt beginnen und enden früher als bei den Bachelor-Studiengängen!
Grundvoraussetzung für ein Studium an der PH Ludwigsburg ist eine gültige Hochschulzugangsberechtigung. Beim Erststudium kann man sich parallel auf drei Studiengänge bewerben.
Allgemeine Informationen zu den Voraussetzungen für ein Studium an der PH Ludwigsburg finden Sie unter: https://www.ph-ludwigsburg.de/studium/studieninteressierte/studienorientierung-und-entscheidung/studienmotivation-und-studienvoraussetzungen/voraussetzungen-fuer-ein-studium
Alle Informationen über die aktuelle Bewerbungsphase finden Sie unter:
https://www.ph-ludwigsburg.de/studium/bewerbungsportal/bewerbung
Studieren in Teilzeit ist nur in dem Studiengang Bildung und Erziehung im Kindesalter möglich, wenn man parallel bereits als Erzieher*in arbeitet.
Inhaltliche Fragen zu Fächern und Studiengängen können Sie gerne, auch bereits im Vorfeld eines Studiums, den Fach- und Studiengangsberater*innen stellen: https://www.ph-ludwigsburg.de/studium/beratung-und-information/studienberatung.
Wenn Sie darüber hinaus selbst recherchieren möchten, erfahren Sie viele wichtige Informationen über unsere Homepage, z.B. unter Studienangebot oder in der Studieninfobroschüre (pdf, 3MB).
Eine Aufnahmeprüfung muss in den Fächern Kunst und Sport abgelegt werden. Im Fach Musik müssen Sie ein Motivationsschreiben einreichen und es findet im 1. Fachsemester ein studienbegleitendes Aufnahmeverfahren statt.
Achtung: Für die Aufnahmeprüfungen gelten besondere Fristen im Vorfeld der allgemeinen Bewerbungsphase. Für das Fach Sport gibt es nur eine Aufnahmeprüfung pro Jahr.
Informationen dazu finden Sie unter: https://www.ph-ludwigsburg.de/studium/bewerbungsportal/aufnahmepruefungen-kunst-musik-sport
Bei der Anrechnung eines vorangehenden, nicht abgeschlossenen Studiums und damit die Bewerbung in ein höheres Fachsemester muss man im Vorfeld der Bewerbung ein Anrechnungsverfahren beim Prüfungsamt durchlaufen. Die daraus resultierende Einstufung bzw. der Anrechnungsbescheid muss der Bewerbung in ein höheres Fachsemester beigelegt werden.
Welche Anrechnungsfristen gelten hierbei?
Bewerbung für:
Sofern zum Bewerbungszeitpunkt bereits eine Anrechnung vorliegt, kann man sich für ein höheres Fachsemester bewerben. Eine nachträglicher Anrechnungsantrag kann innerhalb von den ersten 3 Monaten nach Immatrikulation im Prüfungsamt eingereicht werden.
Wenn ein Auswahlverfahren stattfindet (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen) spielt zum einen die Abiturnote eine Rolle und zum anderen soziale Engagements. Für beides werden Auswahlpunkte vergeben.
Durch soziale Leistungen kann man die Auswahlpunkte um bis zu 15 Punkte verbessern, was einer Note entspricht. Für soziale Leistungen mit einer Dauer von 1 Jahr werden mehr Punkte vergeben, als für praktische Tätigkeiten, welche nur ein halbes Jahr ausgeübt wurden.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Zulassung zum 1. Fachsemester einen Dienst ableisten (z.B. FSJ, Bundesfreiwilligendienst, Kindererziehung) oder einen Dienst im Zulassungssemester antreten, können Sie sich im Anschluss auf den Dienst auf diese Zulassung berufen: Vorwegzulassung oder Zulassung bitte aufbewahren und der neuen Bewerbung beifügen.
Ansonsten gibt keine Bevorzugung im neuen Bewerbungsverfahren, wenn man bereits im Vorfeld an der PH Ludwigsburg zugelassen oder immatrikuliert war. Bei bereits bestandenen Seminaren und Prüfungen kann eine Anrechnung beim Prüfungsamt beantragt werden.
Zudem müssen in manchen Fällen bereits vorhandene Unterlagen nicht erneut eingereicht werden. Hierbei erfolgt die Abstimmung mit der Studienabteilung.
In manchen Fächern werden bestimmte Kursangebote von Modulbausteinen nur jährlich angeboten. Um eine Studienverlängerung deswegen zu vermeiden, ist eine gute Planung des Studiums mithilfe der Studien- und Prüfungsordnungen sowie der Modulhandbücher notwendig (Die Modulhandbücher sind in der Regel Teil der entsprechenden Studien- und Prüfungsordungen.).
Auch hilft es in den Einführungstagen die Einführungsveranstaltungen der einzelnen Fächer zu besuchen und sich von den jeweiligen Fachschaften beraten zu lassen.
Beruflich Qualifizierte haben nach dem Landeshochschulgesetz besondere Voraussetzungen, um ein Studium beginnen zu können. Als beruflich Qualifizierte benötigen Sie eine anerkannte berufliche, öffentlich-rechtliche Aufstiegsweiterbildung und müssen nach Absolvierung der Weiterbildung und vor der Bewerbung zum Studium ein Beratungsgespräch an der Hochschule durchführen. Seit 2023 erfüllen auch ausgebildete Erzieher*innen nach dem kompletten Abschluss des Anerkennungsjahres aufgrund des Umfangs der Ausbildung die Anforderungen an den Hochschulzugang, wenn ein bestimmter Satz im Zeugnis enthalten ist.
Mit der Fachhochschulreife ist eine direkte Bewerbung für ein Lehramtsstudium nicht möglich. Durch das erfolgreiche Ablegen der Deltaprüfung an der Universität Mannheim, wird ein Upgrade zur FH-Reife erreicht und die Bewerbung für ein Studium mit allgemeiner Hochschulreife ist möglich.
Die Deltaprüfung findet nach Anmeldung einmal jährlich im Frühjahr an der Universität Mannheim statt. Auf der Seite der Universität Mannheim findet man auch Beispielaufgaben zur Vorbereitung. Mit dem Ergebnis der Deltaprüfung kann man sich zusammen mit der FH-Reife für ein Studium bewerben. Dabei zählt die FH-Reife 70% und die Deltaprüfung 30%.
Der NC (Numerus Clausus) ist der Grenzwert der Zulassung bei zulassungsbeschränkten Studiengängen und ergibt sich immer nur aus dem jeweils aktuellen Zulassungsverfahren. Anhaltspunkte können die Grenzwerte der letzten Semester sein. Hierbei vergleicht man immer den Grenzwert des letzten Wintersemesters mit dem aktuellen Wintersemester und die Grenzwerte des letzten Sommersemesters mit dem aktuellen Sommersemester.
Die Grenzwerte der letzten Semester kann man auf der PH-Webseite einsehen unter https://www.ph-ludwigsburg.de/studium/bewerbungsportal/auswahlverfahren-grenzwerte
Mit Beginn Ihres Studiums erhalten Sie Ihren Hochschul-Account und die Chipkarte/Studierendenausweis. Ihre Unterlagen für das Wintersemester erhalten Sie Ende September, für das Sommersemester Ende März. Studienbescheinigungen drucken Sie sich selbst mit Ihrem Hochschul-Account über eCampus mit der Funktion "Studienservice" für jedes Semester aus. Danach drucken oder speichern Sie sich Ihre Bescheinigungen rechtzeitig zum Beginn des neuen Semesters nach Bedarf aus bzw ab.
Die Chipkarte wird im Zuge der Einschreibung erstellt und mit weiteren Unterlagen zum Studium versandt. Sie stellt den Studierenden- und Bibliotheksausweis dar. Gleichzeitig bietet sie die Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung in der Mensa. Die Chipkarte muss semesterweise mit einem Gültigkeitsdatum versehen werden (Validierung). Dies erfolgt über die Automaten in der Mensa und im Hauptgebäude.
Wenn Sie sich erfolgreich an der PH Ludwigsburg immatrikuliert und den Semesterbeitrag überwiesen haben, folgen Sie der Checkliste „Studienbeginn“ auf der Homepage, um sich auf den Studienbeginn vorzubereiten. Führen Sie Schritt 1-7 bitte vollständig durch, Schritt 8 wird sehr empfohlen. Wir wünschen Ihnen ein gutes Ankommen an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg!
Gerade der Studienbeginn kann mit den vielen neuen Informationen und Eindrücken herausfordernd sein. An der PH Ludwigsburg gibt es verschiedene Beratungsstellen, die Ihnen beim Studienstart gerne weiterhelfen. Darüber hinaus existieren noch weitere Beratungsstellen, die Ihnen auch im Verlauf des Studiums zur Seite stehen.
Bitte schauen Sie sich unbedingt vor Studienbeginn die Studien- und Prüfungsordnungen Ihres Studiengangs und der gewählten Fächer an. Das Studium beginnt in jedem Fach bzw. Fachbereich mit Modul 1. Die entsprechenden Veranstaltungen hierzu finden Sie im Veranstaltungsverzeichnis/Vorlesungsverzeichnis auf der PH-Webseite. Der AStA bietet in der Einführungswoche immer eine Stundenplanberatung an, die vor allem im Erstsemester hilfreich sein kann. Darüber hinaus ist auf der Homepage alles Wichtige zur Studienorganisation aufgelistet.
Grundsätzlich haben Sie die Freiheit, Ihren eigenen Stundenplan zu erstellen – mit einer Einschränkung: Bis einschließlich dem 4. Fachsemester müssen Sie relevante Modul-1-Prüfungen abgeschlossen haben, da Sie ansonsten exmatrikuliert werden.
Das OEP besteht aus drei Bausteinen: Seminarvorbereitung, Praktikum an der Schule und Seminarnachbereitung. Die Anmeldung für die beiden Seminare erfolgt erst nach dem Anmeldezeitraum der anderen Veranstaltungen. Die weitere schrittweise Anleitung zur Anmeldung des OEP finden Sie auf der PH Website. Für Fragen steht Ihnen das Schulpraxisamt zur Verfügung.
Sollten Sie ein Fach wechseln wollen, können Sie dies einmalig unter bestimmten Bedingungen bis spätestens im 4. Fachsemester tun. Nähere Informationen finden Sie auf der PH Website oder bei der Studienabteilung.
Das sind alles Portale, mit denen die PH Ludwigsburg das Studium organisiert und damit für die Studierenden erleichtert.
Moodle ist eine Lernplattform, über die Materialien in den verschiedenen Veranstaltungen ausgetauscht werden können. Gleichzeitig wird diese Plattform auch häufig zur Sprechstundenorganisation der Dozierenden mit den Studierenden genutzt.
Über LSF läuft die wiederkehrende Stundenplan-Planung sowie die Anmeldung zu Veranstaltungen, Prüfungen und teilweise Workshops. Außerdem kann darüber die Studienverlaufsbescheinigung inkl. Notenübersicht eingesehen werden, die auch anzeigt, welche Bausteine/Prüfungen schon absolviert wurden und welche noch fehlen.
Horde ist für die E-Mail-Kommunikation als Studierende*r mit anderen Studierenden sowie den Dozierenden zuständig und sollte ausschließlich dafür genutzt werden.
Über eCampus laufen die Semesterrückmeldungen sowie Imma- und Exmatrikulationen und Adressänderungen.
Der Studierendenausweis ist eine multifunktionale Chipkarte und wird unter uns Studierenden umgangssprachlich Studiausweis genannt. Er hat drei Funktionen: 1. Bibliotheksausweis der PH Bibliothek, 2. Studierendenausweis und 3. Mensakarte.
Die Leistungsnachweise nach § 48 BAföG werden von Dozierenden der Studiengänge erstellt. Liste der ausstellenden Dozierenden
Auslandssemester, Krankheit mit Studierunfähigkeit, Kindererziehung bis zum 3. Lebensjahr, Pflege von Angehörigen. Der Grund für die Beurlaubung muss im Zusammenhang mit dem Studium stehen. Bezüglich weiterer Gründe wie z.B. Praktikum: Melden Sie sich bitte zur Klärung in der Studienabteilung.
Beruflich qualifizierte Personen, die ein Studium an der PH Ludwigsburg anstreben, finden hilfreiche Informationen auf der Seite Studieren ohne Abitur.
Nur wer sich ordnungsgemäß über eCampus rückmeldet (Zahlung des Semesterbeitrags und ggf. der Studiengebühr), bleibt im Folgesemester Mitglied der Hochschule.
Die Rückmeldung erfolgt regelmäßig als Online-Rückmeldung über eCampus über ihren Hochschul-Account abc123.
In der Regel findet die Online-Rückmeldung
Was geschieht, wenn ich die Rückmeldefrist versäume? Dann ist zusätzlich eine Verspätungsgebühr von 15,00 Euro zu zahlen.
Die Hochschule geht zunächst davon aus, dass Sie weiterstudieren und sich noch zurückmelden wollen und mahnt Sie diesbezüglich an, indem sie Ihnen eine Frist setzt: Anschließend muss die Hochschule Sie exmatrikulieren, wenn Sie Ihren Pflichten nicht nachgekommen sind.
Der Wechsel eines Studienfaches unterliegt bestimmten Voraussetzungen. Den Antrag und die Bescheinigung über den genehmigten Fachwechsel finden Sie im Portal eCampus campus.ph-ludwigsburg.de. Alternativ können Sie den Antrag auch unter Formulare zum Studium finden.
Einmaliger Fachwechsel ist prinzipiell möglich. Am Sinnvollsten ist es, einen Fachwechsel gleich im 1. Fachsemester durchzuführen. Einzelheiten bitte mit der Studienabteilung klären. Die neue Fächerkombination muss zulässig sein.
Der Fachwechsel findet immer direkt zu Semesterbeginn statt, und zwar in der Regel ab den Einführungstagen für Erstsemester bis in der 2. Vorlesungswoche.
Nach der Studien- und Prüfungsordnung gibt es in bestimmten Prüfungsordnungen bestimmte zeitliche Vorgaben für das Ablegen der Modul 1 Prüfung. Klären Sie Fragen zur Auswirkung auf die zu prüfenden Fächer deshalb vor einem Fachwechsel mit den Studienberater*innen ab.
Wenn Sie sich zum Zeitpunkt des Wechsels bereits im dritten oder einem höheren Fachsemester befinden, ist eine studienfachliche Beratung gesetzlich vorgeschrieben. Diese erfolgt in der Regel jedoch durch Selbstinformation anhand unterstützender Links. Sie bestätigen dann selbst mit Ihrer Unterschrift, dass Sie sich informiert haben. Sollte ein Beratungsgespräch stattfinden, lassen Sie sich dieses bestätigen.
Sobald man an einer anerkannten deutschen Hochschule ein Studium abgeschlossen hat, gilt man als Bewerber*in für ein Zweitstudium. Hierfür gelten spezielle Zulassungsvoraussetzungen und es findet ein Auswahlverfahren statt. Für die Auswahl sind die Abschlussnote des Erststudiums und das Motivationsschreiben wichtig, in welchem auch die Notwendigkeit des Zweitstudiums begründet wird.
Als Zweitstudierende*r ist man in Baden-Württemberg zu Zweitstudiengebühren in Höhe von 650€ pro Semester verpflichtet.
Die Finanzierung der Studiengebühr ist über Nebenjobs (z.B. Minijobs) möglich. Bafög kann nur in Einzelfällen und Ausnahmen für ein Zweitstudium beantragt werden. Auch Stipendien werden in der Regel an Studierende im Erststudium vergeben.
Man kann jedoch sämtliche Werbungs- und Fortbildungskosten in voller Höhe von der Steuer absetzen (z.B. Fahrtkosten o. Arbeitsmaterialien).
Bei der Bewerbung kann man sich für das 1. Fachsemester bewerben. Eine Anrechnung kann zwar geprüft, aber erst nach dem Erhalt des Studienplatzes berücksichtigt werden.