Von den folgenden 5 sonderpädagogische Fachrichtungen, auch Förderschwerpunkte genannt, werden beim Lehramt Sonderpädagogik (SPO 2015, SPO 2018) zwei studiert:
In der B.A.-Phase wird die 1. sonderpädagogische Fachrichtung studiert; diese wird bei der Bewerbung verpflichtend gewählt und kann später nicht mehr gewechselt werden.
In der M.A.-Phase kommt die 2. sonderpädagogische Fachrichtung dazu und es werden beide sonderpädagogischen Fachrichtungen studiert.
Die 1. sonderpädagogische Fachrichtung wird in größerem Umfang studiert und ist für die Schuleinteilung beim Integrierten Semesterpraktikum (ISP) entscheidend.
Ab dem Studienjahr 2020/21 ist im B.A.-Studiengang Lehramt Sonderpädagogik jede 1. Fachrichtung separat zulassungsbeschränkt. Für jeden der Förderschwerpunkte E, G, K, L und S steht bei der Bewerbung die gleiche Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung.
Dies bedeutet prinzipiell die gleichen Chancen für jede Fachrichtung, vorausgesetzt diese werden gleich stark gewählt. Da nur eine Bewerbung für den Studiengang Lehramt Sonderpädagogik abgegeben werden kann, sollte die Wahl der 1. Fachrichtung gut überlegt sein.
Die 2. sonderpädagogische Fachrichtung wird bei der Bewerbung für die Masterphase frei aus den verbleibenden 4 Förderschwerpunkten gewählt.
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