Sie können ein Praktikum während Ihres gesamten Studiums und darüber hinaus absolvieren. Sie entscheiden selbst, wann für Sie ein geeigneter Zeitraum ist. Dies hängt meist mit Ihrer persönlichen und studienbezogenen Situation zusammen. Viele Lehramt-Studierende absolvieren ihr Professionalisierungspraktikum im Ausland während der Semesterferien. Generell ist es Ihnen freigestellt. Orientieren Sie sich daran, was Sie mit dem Praktikum erreichen möchten. Sie haben auch die Möglichkeiten das Professionalisierungspraktikum (PP) oder Blockpraktikum (BP) im Ausland zu absolvieren. Hier gelten die Vorgaben des Schulpraxisamtes an die jeweiligen Pflichpraktika. Grundsätzlich kann die Dauer eines Praktikums sehr unterschiedlich sein.
Ein Praktikum organisieren Sie sich in der Regel selbstständig. Gerne unterstützen wir Sie, wo möglich, mit bereits vorhanden Kontaktadressen und Erfahrungswerten ehemaliger Studierender. Auch bei Fragen zu benötigten Formularen oder wenn Sie einen finanziellen Zuschuss beantragen möchten, stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Dazu können Sie gerne einen Sprechstundentermin vereinbaren.
Grundsätzlich können Sie Ihr Praktikum weltweit absolvieren. Viele Lehramt-Studierende nutzen die Möglichkeit, ihr Praktikum an einer deutschen Schule im Ausland (eine Übersicht hierzu bieten das PASCH-Netzwerk) zu absolvieren. Eine deutsche Schule kann die Chance bieten, unabhängig von den Kenntnissen in der Landessprache das Auslandspraktikum absolvieren zu können. Ein Praktikum kann aber auch an einer privaten oder staatlichen Schule des jeweiligen Landes durchgeführt werden.
Ausgeschriebene Praktika finden Sie beispielsweise in unserem Newsletter. Auch unter Aktuelles veröffentlichen wir immer wieder interessante Praktikumsstellen, die uns aus der ganzen Welt erreichen. Für eine Übersicht über verschiedenste Praktikumsbörsen lohnt sich zudem ein Blick auf die Seite des DAADs.
Haben Sie sich für eine Institution entschieden, können Sie diese auch initiativ anschreiben. Nennen Sie dabei am besten direkt Ihre Motivation, Qualifikationen und die (benötigten) Rahmenbedingungen (z.B. Zeitraum, Stundenanzahl, Betreuung etc.) und klären ab, ob dort die Möglichkeit eines Praktikums besteht. Wenn Sie eine Zusage erhalten, können Sie sich den weiteren organisatorischen Schritten zuwenden (z.B. Flug buchen, Versicherung, Unterkunft, evtl. Bewerbung für ein Stipendium etc.).
Praktika im Ausland werden häufig nicht vergütet. Daher sollten Sie sich auch über die Finanzierung Ihres Aufenthalts Gedanken machen. Es gibt in vielen Fällen die Möglichkeit, dass Sie sich für finanzielle Zuschüsse bewerben, wie z.B.:
Nähere Infos zu den Stipendien erhalten Sie im Menüpunkt Finanzierung Praktika. Gerne können wir Sie im Rahmen eines Sprechstundentermins näher informieren!
Hinweis: Deutsche Fremdsprachenassistenzen (fsa_pad, kmk-pad.org) erhalten während der Assistenzzeit einen monatlichen Unterhaltszuschuss vom Zielland, der in der Regel die Lebenshaltungskosten für eine Person deckt. Da wir unsere Fördergelder primär an Studierende vergeben möchten, die unbezahlte Praktika machen, ist eine zusätzliche Förderung durch Erasmus+ oder PROMOS nicht möglich.
Ob Sie mit einem Praktikumsplatz auch eine Unterkunft erhalten, ist abhängig von den Ressourcen des Praktikumsgebenden. Oft bietet dieser zumindest Hilfe oder Tipps bei der Suche einer Unterkunft an, es kann aber auch aktiv danach gefragt werden. Sollten Sie selbst eine Unterkunft suchen müssen, helfen bspw. Facebook-Gruppen weiter. Eventuell gibt es auch im International Office Erfahrungen, fragen Sie daher gerne einfach einmal nach.
Wenn Ihr Praktikum mindestens drei Monate dauert und diese drei Monate zum größten Teil in der Vorlesungszeit liegen, können Sie mit einer Befürwortung des International Office ein Urlaubssemester beantragen. Dies gilt auch für selbstorganisierte Praktika.
Die Bescheinigung des International Office reichen Sie zur regulären Rückmeldefrist mit einem Antrag auf ein Urlaubssemester (erhältlich im Studiensekretariat oder im Downloadzentrum der PHL) in der Studienabteilung ein.
Damit Ihr Praktikum als Professionalisierungspraktikum (PP) oder Blockpraktikum (BP) im Lehramtstudium angerechnet wird, muss Ihr Auslandspraktikum die allgemeinen Bedingungen für das jeweilige Pflichtpraktikum erfüllen (z.B. Anzahl der unterrichteten Stunden, didaktische Studie, einzureichende Unterlagen, etc.). Sollten Sie eine Anerkennung Ihres Praktikums im Ausland anstreben, informieren Sie sich hierfür bitte im Vorfeld beim Schulpraxisamt der PH.
Denken Sie dabei daran, Ihr Pflichtpraktikum rechtzeitig beim Schulpraxisamt anzumelden und sich online dafür zu registrieren.
Tipps und Kniffe für einen Praktikumsaufenthalt finden Sie auch in den Erfahrungsberichten Ihrer Kommiliton*innen. Achten Sie bei der Organisation Ihres Praktikums auf Visabestimmungen, Inhalte des Praktikums und eine feste Ansprechperson.