Bewerben können sich ALLE Studierenden der PH Ludwigsburg, sowie Graduierte innerhalb des ersten Jahres nach dem Abschluss (Achtung: Für eine Graduierten-Förderung muss der Antrag zur Förderung gestellt werden, während man noch an der PHL immatrikuliert ist!). Gefördert werden können auch Studierende mit Staatsbürgerschaften von Nicht-EU-Ländern sowie Staatenlose. Aufenthalte von ausländischen Studierenden in ihrem Heimatland sind auch möglich, jedoch können sie nur nachrangig gegenüber anderen Bewerber*innen bei der Auswahl Berücksichtigung finden.
Das Praktikum muss eine Mindestdauer von 60 Tagen aufweisen. Generell gilt, dass in einem Studienzyklus (Bachelor/Master/Promotion) höchstens 12 Monate durch Erasmus+ gefördert werden können. Hierzu werden auch Studienaufenthalte gerechnet. Das heißt: Wurden Sie z.B. im Bachelor bereits 4 Monate durch Erasmus+ in einem Studienaufenthalt gefördert, kann die Förderung für ein Praktikum (ebenfalls im Bachelor) höchstens 8 Monate umfassen.
Bitte beachten: Nicht über Erasmus+ förderfähig sind Praktika an EU-Institutionen oder anderen EU-Einrichtungen, die EU-Programme verwalten. Hierfür gibt es Sonderstipendien des DAAD, z.B. das DAAD-Kurzstipendium.
Für Praktika in Großbritannien beachten Sie bitte die Hinweise auf den Seiten des DAADs.
Förderfähig sind Praktika in einem Erasmus+ Programmland sowie Praktika in den Regionen 13 und 14 der Erasmus+ Partnerländer zwischen 60 Tagen und zwölf Monaten. Die Regelfördersätze finden Sie auf der Website der NA DAAD. Die genaue Fördersumme wird taggenau berechnet.
Gruppe 1 (monatlich 750 €): Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat, Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien
Gruppe 2 (monatlich 690 €): Estland,Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern
Gruppe 3 (monatlich 690 €): Bulgarien, , Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Social Top-Up in Höhe von 250 € pro Monat beantragt werden. Für nachhaltiges Reisen können auf Antrag ein einmaliger Zuschuss von 50 € und zusätzlich bis zu 4 Reisetage gewährt werden.
Für die Förderung von Praktika außerhalb Europas in Erasmus+ Partnerländern gelten andere Fördersätze.
Es ist möglich, dass nicht alle Aufenthaltsmonate finanziell gefördert werden können. Details werden rechtzeitig vor Förderbeginn bekannt gegeben. Ihre genaue Förderrate erfahren Sie durch einen Bescheid des International Offices. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Förderung keine Selbstverständlichkeit ist und vorab nie garantiert werden kann.
Erhalten Sie einen Zuschuss über Erasmus+, können Sie kein weiteres Stipendium aus europäischen Mitteln beziehen. Andere Stipendien müssen individuell gehandhabt werden, je nach Förderbedingungen des jeweiligen Stipendiums.
Der Bezug gemeinsam mit AuslandsBAföG ist allerdings möglich. Die Erasmus+ Zuschuss wird erst ab 300 € monatlich auf das AuslandsBAföG angerechnet.
Insgesamt kann die Förderung bei Kombination aus Erasmus+ und BAföG nicht höher als 1.035 € ausfallen.
Bei Praktika sind allerdings besondere Regelungen zu beachten. So kann nur bei mind. 12 Wochen andauernden Pflichtpraktika AuslandsBAföG beantragt werden. Bei einem möglichen Bezug von AuslandsBAföG wird angeraten, frühzeitig einen Antrag bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen. Mehr Infos hierzu finden Sie auch unter Auslandsbafög.
Als Geförderte*r durch Erasmus+ sind Sie dazu verpflichtet, einen Online-Einstufungstest zur Überprüfung ihrer Sprachkenntnisse in der Arbeitssprache zu absolvieren. Mit den obligatorischen Sprachtests vor und nach dem Auslandsaufenthalt kann die Entwicklung der sprachlichen Fertigkeiten gemessen und dokumentiert werden – sie dienen nicht als Auswahlkriterium für eine Erasmus+ Förderung.
Im Anschluss an den Online-Einstufungstest erhalten Sie die Möglichkeit, an Online-Sprachkursen teilzunehmen. Ausgenommen vom Sprachtest sind Geförderte, deren Hauptarbeitssprache ihrer Muttersprache entspricht.
Sind Sie im Rahmen Ihres Praktikums für eine Erasmus+ Förderung ausgewählt worden, werden Sie mit bestimmten Dokumenten in Kontakt kommen, die wir hier kurz erklären möchten.
Das Learning Agreement: Das Learning Agreement for Traineeships ist als Vereinbarung zwischen Ihnen, der PHL und dem Praktikumsgebenden zu verstehen. Hier werden bereits vor Ihrem Aufenthalt Inhalte und Ziele des Praktikums festgehalten und von allen drei Seiten durch eine Unterschrift anerkannt. Das Learning Agreement muss vorliegen, bevor ein Fördervertrag (Grant Agreement) ausgestellt werden kann, daher kümmern Sie sich bitte rechtzeitig darum. Eine Vorlage für das Learning Agreement erhalten Sie von uns nach einer erfolgreichen Bewerbung.
Das Grant Agreement: Sollten Sie als Erasmus-Geförderte*r ausgewählt worden und eine finanzielle Förderung möglich sein, so erhalten Sie einen Fördervertrag. Der Vertrag wird ausgestellt, nachdem Sie das von allen Seiten unterschriebene Learning Agreement an der PHL eingereicht haben - für gewöhnlich ein paar Wochen vor Beginn des Aufenthaltes. Er beinhaltet Ihren Aufenthaltszeitraum und die Förderhöhe, die für Sie angesetzt wird, sollten alle Bedingungen erfüllt werden. Für gewöhnlich wird für Praktikant*innen zu Beginn des Aufenthaltes die gesamte Fördersumme ausgezahlt. Sollten sich Änderungen in Ihrer Aufenthaltsdauer ergeben, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit.
Das Praktikumszeugnis: Zum Ende Ihres Aufenthaltes müssen Sie ein qualifiziertes Praktikumszeugnis durch den Praktikumsgebenden erhalten. Dieses muss neben Ihren Aufgaben auch eine taggenaue Datumsangabe für Ihre Aufenthaltsdauer enthalten. Bitte reichen Sie einen Scan des Praktikumszeugnisses im IO ein, sobald Sie dieses erhalten.
Erfahrungsbericht: Im Erfahrungsbericht halten Sie nach Ihrem Aufenthalt Tipps und Kniffe für spätere Outgoings fest, indem Sie über Ihre Erfahrungen im Gastland und beim Praktikumsgebenden berichten. Eine Vorlage für den Bericht finden Sie im im Abschnitt Downloads für Erasmus+ Praktika.
Als Studierende*r, der*die durch das Erasmus+ Programm gefördert wird, müssen bestimmte Pflichten eingehalten werden. Hierzu gehören:
Informationspflicht: Sie informieren sich im Vorfeld einer Bewerbung über Ihre Praktikumsinstitution und die geforderten Sprachkenntnisse. Dies dient auch dazu, keine falschen Erwartungen aufkommen zu lassen sowie für Ihre Bewerbung überzeugende Argumente zu finden.
Berichtspflicht: Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss des Aufenthalts an einer Online-Umfrage (EU-Survey) teilzunehmen. Sie sind ebenfalls dazu verpflichtet, den OLS-Sprachtest vor und nach Ihrem Aufenthalt abzulegen und geforderte Dokumente fristgerecht im IO einzureichen.
Bis 5 Wochen nach Praktikumsende müssen eingereicht bzw. abgelegt werden:
Die Bewerbung erfolgt über unser Online-Portal.
Fristen:
- 31.03.: Praktikumsbeginn zwischen 01.07. und 30.09.
- 30.06.: Praktikumsbeginn zwischen 01.10. und 31.12.
- 30.09.: Praktikumsbeginn zwischen 01.01. und 31.03.
- 31.12.: Praktikumsbeginn zwischen 01.04. und 30.06.
In Ausnahmefällen kann von den Fristen abgewichen werden, bitte kontaktieren Sie uns.
Benötigte Unterlagen für die Bewerbung:
Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden!
Auswahl:
Nach erfolgter Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per Mail. Die Auswahl erfolgt papierbasiert, es werden anhand bestimmter Kriterien Punkte vergeben, die über die Auswahl der Geförderten bestimmen. Folgende Auswahlkriterien werden zugrunde gelegt:
Beachten Sie in jedem Fall, sich rechtzeitig und vollständig zu bewerben, um nicht schon formal ausgeschlossen zu werden!
Mit dem Erasmus+ Zuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Teilnehmende am Erasmus+ Programm müssen für die Dauer ihres Praktikums im Ausland selbst für ausreichenden Versicherungsschutz (Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung) sorgen. Es ist möglich, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD (Tarif 720) teilzunehmen, die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung enthält. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim DAAD. Gesetzlich Versicherte sind i.d.R. in ganz Europa (grund-)krankenversichert, was bei einem Praktikum im Ausland aber oft nicht ausreichend ist – nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Versicherung. Schließen Sie bitte notwendige Zusatzversicherungen vor Beginn des Praktikums ab.
Infos zur Anerkennung eines Praktikums im Ausland als PP finden Sie unter Erste Fragen.
Erasmus+ bietet für Studierende verschiedener Zielgruppen eine monatliche Sonderförderung (Social Top-Up) an.
Studierende, die ein Praktikum gemeinsam mit einem oder mehreren Kindern planen, können durch Erasmus+ eine Sonderförderung in Höhe von 250 € pro Monat erhalten.
Für Studierende mit Beeinträchtigung ab einem GdB 20 oder einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, besteht die Möglichkeit, eine pauschale (250 €/Monat) oder individuelle (bis zu 15.000 €/Semester) Sonderförderung zu beantragen.
Erstakademiker*innen und erwerbstätige Studierende sind auch berechtigt, das Social Top-Up in Höhe von 250 €/Monat zu beantragen.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag für die Top-Ups laden Sie bitte bei Ihrer Bewerbung zusammen mit den anderen Unterlagen im Online-Portal hoch.
Weitere Informationen zu Zusatzförderungen im Erasmus+ Programm bekommen Sie auf der Website der NA DAAD.