Präsentation der Infoveranstaltung (pdf, 217 KB) zum Übergang vom Bachelor- zum Master-Lehramt
Im Fall der Zulassung wird der Zulassungsbescheid auf der Bewerbungsplattform CAMPUS bereit gestellt. Die Immatrikulation wird direkt dort innerhalb einer bestimmten Frist beantragt. Die Online-Dokumente sind auszufüllen und fristgerecht mit der Kopie des Zulassungsbescheids, ggf. dem Formular für die Chipkarte (falls noch nicht vorhanden) und dem aktuellen Krankenversicherungsnachweis zur Hochschule zu senden. Die bei der Bewerbung digital hochgeladenen Dokumente (Zeugnisse, Notenbescheid, ggf. weitere Auswahlunterlagen) sind schriftlich beizufügen (Zeugnisse immer in beglaubigter Form).
Regelmäßig wird für die Master-Bewerbung der Bachelorabschluss vorausgesetzt. Bei Nachweis von 144 ECTS ist die Bewerbung für das Masterstudium und im Zulassungsfall eine vorbehaltliche Zulassung für den Master-Lehramt (M.Ed.) möglich. Dies bringt eine vorübergehende Paralleleinschreibung im B.A.- und M.Ed. zu Beginn der Masterphase mit sich, da das Masterstudium neu aufgenommen und das Bachelorstudium abgeschlossen wird. Dies bedeutet dass eine Pflicht zur Rückmeldung im BA-Studium besteht, wenn das Bachelorstudium zum Zeitpunkt der Masterbewerbung noch nicht abgeschlossen ist.
Der BA-Abschluss muss bei Masterbeginn im Wintersemester bis zum 31.10. bzw. bei Masterbeginn im Sommersemester bis zum 31.05. bei der Studienabteilung nachgewiesen werden, damit das Masterstudium fortgeführt werden kann. Sobald der Abschluss im Prüfungsamt verbucht ist, genügt der Studienabteilung das Formular zur Beendigung des Bachelorstudiums (Achtung: Das Formular ist für die Exmatrikulation und die Beendigung eines Studiengangs dasselbe. Für die Beendigung des Bachelors benötigen wir nur das Formular, nicht die Entlastungsvermerke) - zu finden unter -> Studium -> Studienorganisation -> Formulare - sowie das LSF-Transkript mit 180 ECTS den Anforderungen. Da dieser Vorgang keine Exmatrikulation ist, erhalten Sie nach Abschluss des Vorgangs auch keine Exmatrikulationsbescheinigung, sondern eine neue Immatrikulationsbescheinigung, nur für den Master-Studiengang).
Für Bewerber*innen von anderen PHn/Hochschulen oder bei Antrag für einen Querwechsel in einen anderen Lehramtsmaster (polyvalentes Masterstudium) können in bestimmten Fällen nachzuholende Leistungen/ Brückenmodule bis max. 60 ECTS festgelegt werden. Nachzuholende Leistungen/Brückenmodule müssen fachbezogen bis zur Anmeldung/ Zulassung zur 1. Modulprüfung im betreffenden Fach erbracht werden. In Fächern ohne nachzuholende Leistungen können Modulprüfungen belegt werden.