Für die Organisation und Durchführung der Prüfungen wird ein Studiengangs- und Prüfungsausschuss (SPA) für den jeweiligen Studiengang durch Beschluss des Senats gebildet.
Bei der Organisation und Durchführung der Prüfungen sowie bei der Entscheidung wirken der Studiengangs- und Prüfungsausschuss, das akademische Prüfungsamt und die Prüfer/innen zusammen. Über Widersprüche entscheidet die/der für Studium und Lehre zuständige Prorektor/in.
Die Mitglieder des Studiengangs- und Prüfungsausschusses werden vom Senat gewählt. Der Studien- und Prüfungsausschuss wählt die Vorsitzende/den Vorsitzenden und deren/dessen Stellvertreter/in.
Individuelle Anliegen und Problemstellungen werden in der Regel zunächst über die Dozierenden bzw. die Studienfach- und Studiengangberatungen sowie das Prüfungsamt eingebracht. Von dort wird an die SPA vermittelt. Auch die allgemeine Studienberatung ist Ansprechpartner in diesen Fällen.
(Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung)