Immatrikulationshindernis
Sofern eine Zulassung vorliegt, erfolgt die Einschreibung unter Vorbehalt, bis die erforderlichen Unterlagen eingereicht sind. Bezogen auf die Bewerbung muss nichts mehr hochgeladen werden.
Reichen Sie bis spätestens 31.05./31.10. (Studienplatz im Sommersemester/Wintersemester) unaufgefordert folgende Dokumente als Nachweis des bestandenen Bachelor-Studiengangs in Papierform in der Studienabteilung ein:
- Transcript of Records (LSF-Auszug) mit Nachweis der 180 ECTS = dies ist mit "Zeugnis des Studienabschlusses/HS-Abschluss nachreichen". Externe Studierende reichen das BA-Zeugnis beglaubigt ein.
Informationen zum Übergang