Für die Bewerbung und Zulassung internationaler Studienbewerberinnen und -bewerber ist an der PH Ludwigsburg die Studienabteilung zuständig. Ansprechpartnerin ist Julia Pathe.
Im Bewerbungsportal finden Sie allgemeine Informationen zur Bewerbung für alle Studierenden sowie Wissenswertes zur Bewerbung für internationale Studierende.
Wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich während der entsprechenden Bewerbungsfristen online über das Bewerbungsportal bewerben.
Für das Studium an der Pädagogischen Hochschule ist das mühelose Beherrschen und fließende Sprechen der deutschen Sprache notwendig. Daher müssen Studienbewerber*innen vor Studienbeginn mit der DSH-2-Prüfung, TestDaF-4-Prüfung, telc-C1-Hochschule-Prüfung oder einer vergleichbaren Prüfung hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem C1-Niveau nachweisen.
Bei Ihrer Bewerbung müssen Sie eine Bescheinigung über ein anerkanntes C1-Sprachzeugnis der deutschen Sprache beifügen (neben den bereits genannten Prüfungen auch C1-Goethe, Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz- Zweite Stufe oder die Zentrale Oberstufenprüfung).
Die PH Ludwigsburg bietet zwar in der Regel keine Deutschkurse vor Aufnahme des Studiums an, seit Februar 2024 ist jedoch die Teilnahme an der TestDaF-Prüfung (Test Deutsch als Fremdsprache) möglich. Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des sprachdidaktischen Zentrums. Die TestDaF-Anmeldung läuft direkt über die Seite des Testinstituts. Bei Fragen können Sie sich direkt an Indira Suresh (suresh(at)ph-ludwigsburg.de) beim Sprachenzentrum der PH Ludwigsburg wenden.
Ansprechpartnerin ist Julia Pathe (julia.pathe(at)ph-ludwigsburg.de) von der Studienabteilung, die auch für Ihre Bewerbung als internationale/r Student/in verantwortlich ist. Somit kann sie Ihnen bei Fragen zu Studiengängen sowie zur Bewerbung helfen. Nach Ihrer Beratung müssen Sie einen ausgefüllten Nachweis bei der Bewerbung vorzeigen.
Bildungsnachweise aus dem Ausland müssen gleichwertig zu Anforderungen einer deutschen Reifeprüfung sein. Die PH Ludwigsburg überprüft diese Berechtigung und kann gerne im Voraus bei der Beratung helfen.
Falls Ihre Originalzeugnisse nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt wurden, müssen Sie eine offiziell beglaubigte Übersetzung beifügen. Diese Übersetzungen müssen in Ihrem Heimatland von deutschen Behörden (Konsulate und Botschaften; andere diplomatische Vertretungen) erstellt werden. Sofern Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung schon in Deutschland befinden, müssen die Übersetzungen von einem amtlich vereidigten Dolmetscher erstellt sein. Nähere Informationen zu Anforderungen an Ihre Papiere finden Sie auf der Website für Zulassungsvoraussetzungen unter Die Beglaubigung.
Die finanzielle Sicherung Ihres Studiums durch einen Finanzierungsnachweis müssen Sie gegenüber der Ausländerbehörde nachweisen. Das bedeutet, Sie müssen zeigen, dass Sie die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts finanzieren können, sonst erhalten Sie keine Aufenthaltsbewilligung. Kalkulieren Sie bei der Planung Ihres Studiums Kosten von 992 Euro im Monat zum Leben ein. Möglichkeiten zu Studiumsfinanzierung finden Sie hier.
Für einige Studiengänge und Studienfächer sind bestimmte Sprachvoraussetzungen nachzuweisen. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der entsprechenden Fächer und Institute.