Das DAAD-Kurzzeitstipendium richtet sich ähnlich wie PROMOS an Praktika mit einer Dauer von mindestens 40 Kalendertagen, die weltweit stattfinden können und greift überall dort, wo Erasmus und PROMOS nicht möglich sind (z.B. Goethe-Institute, europäische Institutionen etc.). Eine Förderung ist über maximal 3 Monate möglich und das Stipendium kann nur einmal im jeweiligen Förderjahr bezogen werden. Sollten Sie für eine Förderung berücksichtigt werden können, setzt sich das Stipendium aus einem taggenauen Fördersatz sowie einer Reisekostenpauschale zusammen.
Für das Stipendium bewerben Sie sich direkt beim DAAD.
Alle Infos und Fristen zum Kurzzeitstipendium finden Sie auf der Website des DAADs.
Insbesondere für Lehramts-Studierende hat der DAAD ein besonderes Stipendium für weltweite Praktika an Schulen im Ausland entwickelt (z.B. Schulen des PASCH-Netzwerkes). Eine Bewerbung für das Stipendium ist ab einer Praktikumsdauer von einem Monat bis maximal 6 Monate möglich und setzt sich aus einer monatlichen Länderpauschale und einem Reisekostenzuschauss zusammen. Die Bewerbung wird direkt an den DAAD gerichtet.
Alle Infos und Fristen zum Lehramt.International-Stipendium finden Sie auf der Website des Programms.
Mit DAP fördert IJAB (Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.) ein sozial- oder gesellschaftspolitisches Praktikum in den USA zwischen 2 und 12 Monaten Länge.
Das DAP hat zum Ziel, Studierenden und Hochschulabsolvent*innen aus sozialen Fachbereichen bei Ihrem Schritt über den Atlantik zu unterstützen. Deswegen fördert das Programm freiwillige Auslandspraktika (Pflichtpraktika der PHL sind auch förderfähig) mit einem Stipendium und einem Reisekostenzuschuss. Möglich wird das durch die Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Ein Visum für die USA muss Ihnen weiterhin von der Praktikumsstelle ermöglicht werden.
Genauere Infos zum Stipendium und der Bewerbung finden Sie auf der DAP-Website.
Während eines Auslandsaufenthaltes muss eine Inlandsförderung durch BAföG pausiert werden. Alternativ dazu kann aber Auslands-BAföG beantragt werden, sollte der Auslandsaufenthalt mindestens drei Monate (12 Wochen) lang sein. Selbst wer kein Inlands-BAföG bezieht, hat Chancen auf Auslands-BAföG, da die Sätze hier anders berechnet werden. Aufschluss darüber, ob sich ein Antrag auf Auslandsbafög lohnt, kann der BAföG-Rechner geben.
Für den Bezug von Auslands-BAföG im Rahmen eines Praktikums im Ausland, muss es sich um ein in der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum (Pflichtpraktikum) handeln.
Bei einer bereits bezogenen Förderung im Inland, ist es wichtig zu wissen, dass Auslands-BAföG unabhängig davon bezogen wird. Fragen Sie bei der Beantragung des Auslands-BAföG im jeweiligen Amt nach, ob es sich lohnt ein Urlaubssemester zu beantragen.
BAföG und Erasmus/andere Stipendien können grundsätzlich gleichzeitig bezogen werden. Ist die monatliche Stipendien-Förderung allerdings höher als 300€, kann es vorkommen, dass Sie anteilig als Verdienst angerechnet wird und daher den BAföG-Satz schmälern kann.
Auslands-BAföG wird zudem nicht beim örtlichen BAföG-Amt beantragt, sondern verschiedene Ämter in ganz Deutschland sind für bestimmte Länder zuständig.
Denken Sie daran, Auslands-BAföG frühzeitig zu beantragen. Mehr Infos zum Auslands-BAföG, den verantwortlichen Ämtern und den benötigten Unterlagen finden Sie auf dem offiziellen Webauftritt.