Wahrscheinlich hast du viele Fragen, was den formalen Prozess bis zur Annahme als Doktorand:in anbelangt. Wir versuchen, die ein paar allgemeine Infos zu geben und dir die direkten Ansprechpartner:innen und Servicestellen der PH für deine spezielleren Fragen zu nennen.
Um zur Promotionen an unserer Hochschule berechtigt zu sein, benötigst du einen entsprechenden Studienabschluss an einer Universität oder anderen Hochschule. Die genauen Regelungen finden sich in der Promotionsordnung. Am besten ist, wenn du deine Promotionsberechtigung mit den Unterlagen über deinen Studienabschluss bei unserem Prüfungsamt vorab prüfen lassen.
Vielleicht hast du ja schon Kontakt mit der Person, die du gerne als Betreuungsperson haben möchtest. Andernfalls solltest du die überlegen, in welchem Fach deine Themenideen angesiedelt sind. Du kannst über unsere Homepage und die Forschungsdatenbank dann nach Betreuungspersonen suchen – also nach Professuren, Juniorprofessuren oder Tenure Track-Professuren, die zu Themen arbeiten, die zu deinen Interessen und ersten Themenideen passen. Nimm dann Kontakt auf und vereinbare bei beiderseitigem Interesse ein erstes Gespräch, um euch und die jeweiligen Vorstellungen (Thema, Fragestellung, Betreuung) kennenzulernen.
Wenn es für beide „passt“, dann mache dich in Abstimmung mit der Betreuungsperson an die Erarbeitung eines Exposes und an die Erstellung der Betreuungsvereinbarung zwischen Promovierenden und Betreuungsperson. Beides sind notwendige Unterlagen, um die Annahme als Doktorand*in an der jeweiligen Fakultät zu beantragen.
Bewirb dich mit den erforderlichen Unterlagen (s. Promotionsordnung) bei der Fakultät deiner Betreuungsperson. Hierfür reichst du den Antrag mit allen Unterlagen beim Prüfungsamt ein. Auf der Basis der eingereichten Unterlagen entscheidet der Promotionsausschuss der Fakultät dann bei seiner nächsten Sitzung über deine Annahme als Doktorand*in. Mit der Annahme hast du nun 3 Jahre Zeit für dein Vorhaben, danach kannst du bei der Fakultät eine Verlängerung um bis zu weitere 3 Jahre beantragen.
Mit der Annahme als Doktorand*in muss man sich nun als Promotionsstudent*in bei der Studienabteilung immatrikulieren. Dies ist mit der Zahlung eines Studierendenbeitrags verbunden. Als Promotionsstudent*in erhältst du Zugang zu den Einrichtungen der PH, eine Mailadresse und die Möglichkeit für ein vergünstigtes Ticket für den öffentlichen Nahverkehr. Du kannst außerdem auf die Fördermöglichkeiten der Hochschule für Ihr Promotionsvorhaben zugreifen. Die Immatrikulation gilt immer nur für ein Semester, d.h. du musst sich für jedes Semester wieder re-immatrikulieren.
Promovierende, die eine Stelle an der PH Ludwigsburg haben (in Vollzeit oder Teilzeit ab 50%), können, wenn sie möchten, auch auf die Immatrikulation verzichten.