Benutzungsordnung für die Sammlungen des Faches Geographie (Stand: 19.04.2007) Benutzerkreis: Ausleihberechtigt sind alle Dozenten und Studenten des Faches Geographie. Ausleihe ist nur persönlich möglich, an Fachfremde nur mit Zustimmung eines Fachvertreters. Ausleihzeiten: s.o. Ausleihbare Sammlungsgegenstände:
- 4.223: Wandkarten*
- 4.227: Messgeräte*, GPS-Geräte, Modelle, Gesteine und Mineralien (entleihbar sind nur Handstücke von Schrank 40 - petrographisch)
- 4.228: OHP-Folien, Schulbücher, CD-ROMs*, Topographische und thematische Karten, Schul-Atlanten, (nicht entleihbar: Topographische Atlanten, Luftbild- und Handatlanten), bei Büchern ist nur eine Kurzausleihe zum Kopieren möglich
Für die Ausleihe weiterer, nicht aufgeführter Sammlungsgegenstände ist die Zustimmung eines Fachvertreters erforderlich. Ausleihfristen:
Die Ausleihfrist beträgt eine Woche, *bei CD-ROMs, Wandkarten und Messgeräten nur 3 Tage. | Für Überschreitungen der Leihfrist werden ggf. Gebühren fällig. Haftung: Für die ordnungsgemäße Entlastung ist der Entleiher mitverantwortlich. Bei Verlust oder Beschädigung von entliehenen Gegenständen haftet der Entleiher mit dem Wiederbeschaffungspreis. Eintragungen in Bücher und Karten usw. gelten als Beschädigungen. Mit seiner Unterschrift in der Nutzerkartei erkennt der Entleiher die Benutzungsordnung an. |