Die Befreiung aufgrund schulischer Leistungen, etwa durch das Absolvieren eines Neigungskurses in Musik oder Kunst, ist nicht möglich. Sie ist lediglich im Falle von bestandenen Aufnahmeprüfungen in musik- oder kunstbezogenen Studiengängen an anderen Pädagogischen Hochschulen, Universitäten, Musik- oder Kunsthochschulen oder Kunstakademien zu beantragen.
Hiermit bestätige ich, eine entsprechende Aufnahmeprüfung an unten angegebener Institution bestanden zu haben. Den Nachweis lade ich als PDF-Datei hoch (nur in der Desktop-Version dieser Seite möglich, nicht in der mobilen Version).
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