Nachwuchswissenschaftler*innen der PH Ludwigsburg können ebenfalls Anträge in den Programmen der internen Forschungsförderung einreichen.
****** Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unten ******
Die PH Ludwigsburg fördert hochqualifizierte wissenschaftliche und künstlerische Nachwuchskräfte durch Promotionsstipendien bzw. Stipendien für künstlerische Entwicklungsvorhaben nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG).
Die Voraussetzungen für die Gewährung eines Stipendiums nach dem LGFG sind:
Das monatliche Grundstipendium beträgt derzeit 1000 Euro. Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr gewährt und kann um bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden (Regelförderungsdauer: 3 Jahre; in Ausnahmefällen ist eine Verlängerung um bis zu einem weiteren Jahr möglich). Bei sog. Abschluss-Stipendien zur Fertigstellung einer Promotion ist die jeweilige Laufzeit in der Ausschreibung spezifiziert.
Das Antragsformular sowie weitere Infos finden Sie unten auf dieser Seite. Bei Antragsinteresse und Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Forschungsförderungsstelle auf. Für eine inhaltliche Beratung kontaktieren Sie bitte das Prorektorat für Forschung.
Die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils bei der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung an und fordert deshalb besonders Frauen auf, sich für ein Promotionsstipendium zu bewerben. Die Stipendien werden hochschulöffentlich ausgeschrieben, die Termine für die Antragstellung werden im Moodle-Forum für Doktoranden*innen und auf dieser Homepage bekanntgegeben.
Bitte beachten Sie, dass die Bedingungen für Promotionsstipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz, die in Promotionskollegs angesiedelt sind, hiervon abweichen können. Diese Bedingungen sind dann in der jeweiligen Ausschreibung spezifiziert.
Das Margarete von Wrangell-Programm wurde 2023 ganz neu ausgerichtet.
Ausschreibung: Hier finden Sie den vollständigen Ausschreibungstext des MWK im Rahmen des ESF Plus-Programms 2021-2027.
Förderziele: Ziel des Programms ist es, mit Hilfe von strukturierten Postdoc-Positionen talentierte Frauen durch die von Unsicherheit geprägte Postdoc-Phase zu führen, das überproportionale Ausscheiden von Frauen in der Postdoc-Phase zu verhindern und hoch qualifizierte Talente dauerhaft für die Wissenschaft zu gewinnen. Und zwar sowohl in der frühen (i.d.R. bis zu zwei Jahren nach der Promotion) wie auch in der späten Postdoc-Phase mit den bereits etablierten strukturierten Positionen wie Juniorprofessur, Tenure-Track-Professur oder Nachwuchsgruppenleitung.
Zur Erreichung der Förderziele bilden Junior- bzw. Tenure-Track-Professorinnen mit kürzlich Promovierten für max. drei Jahre ein Tandem. In dieser Zeit soll sich die kürzlich Promovierte so qualifizieren, dass sie anschließend selbst eine Juniorprofessur, Tenure-Track-Professur oder Nachwuchsgruppenleitung übernehmen kann. Zugleich trägt sie zur Profilierung des Lehr- und Forschungsgebiets der Juniorprofessorin bei.
Was wird gefördert? Gefördert wird ein dreijähriges Beschäftigungsverhältnis einer kürzlich Promovierten als wissenschaftliche Mitarbeiterin (100% VZÄ; TV-L EG 13 bzw. EG 14) zur weiteren Qualifizierung, das bei der antragstellenden Junior- bzw. Tenure-Track-Professorin angesiedelt ist. Förderfähig sind die dem Vorhaben zugeordneten Personalausgaben für die kürzlich promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterin (100% VZÄ; TV-L EG 13 bzw. EG 14) für die Dauer von drei Jahren. Die Eingruppierung in EG 14 erfolgt i.d.R. nur nach mind. vierjähriger Beschäftigung als hauptberufliche wissenschaftliche Mitarbeiterin. Die Hochschule beteiligt sich an der Förderung durch die Bereitstellung von weiteren Mitteln in Höhe von 15.000 Euro pro geförderter Mitarbeiterin, die ausschließlich für die Qualifikation der wissenschaftlichen Mitarbeiterin verwendet werden dürfen.
Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt sind alle Juniorprofessorinnen und Tenure-Track-Professorinnen nach § 51b LHG (W1 auf W3) an den staatlichen Universitäten, Pädagogischen Hochschulen sowie der Kunst- und Musikhochschulen Baden-Württembergs aller Fachrichtungen, die sich in den ersten 18 Monaten nach Antritt ihrer Junior- bzw. Tenure-Track-Professur befinden. Zur erfolgreichen Antragstellung wählt die Junior- bzw. Tenure-Track-Professorin eine kürzlich promovierte Wissenschaftlerin (i.d.R. bis zwei Jahre nach der Promotion) aus, die eine wissenschaftliche Karriere anstrebt, und verständigt sich mit ihr über die Antragstellung.
Wie erfolgt die Antragstellung und wann können Anträge gestellt werden? Die Förderanträge für das Programm reichen die Junior- bzw. Tenure-Track-Professorinnen über die Leitung der jeweiligen Hochschule beim MWK ein.
Anträge können ab sofort bis zum 31. Mai 2025 fortlaufend gestellt werden.
Wo bekomme ich weitere Informationen und Unterlagen? Weitere Informationen und Unterlagen zur Antragstellung erhalten Sie bei der Forschungsförderungsstelle und im Gleichstellungsbüro der PH Ludwigsburg. Wir beraten Sie gerne.