Bewerbungsfrist: 01. Juni bis 15. Juli über das Bewerbungsportal der Pädagogischen Hochschule.
Ansprechpartnerin in der Studienabteilung (PH): Tina Herzig
Welche Unterlagen müssen Sie Ihrer Bewerbung (an der PH) beilegen?
Sie benötigen folgende Unterlagen (s. auch Auswahlordnung) in digitalisierter Form (diese sind bei Bewerbung als PDF-Dateien hochzuladen)
- amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur/Fachhochschulreife)
- tabellarischer Lebenslauf
- Im Falle einer Zulassung, können Sie bei der Immatrikulation, Ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten und Ihr Motivationsschreiben, in Papierform einreichen.
TIPP: Machen Sie es sich einfach und erstellen Sie bereits vor der Bewerbung einen Ordner, in dem Sie alle für die Bewerbung benötigten Nachweise/Formulare als PDF-Datei abspeichern.
HINWEIS: Bei Immatrikulation an der Pädagogischen Hochschule müssen alle Unterlagen in ausgedruckter Form eingereicht werden.
Adresse:
Pädagogische Hochschule Ludwigsburg,
Studienabteilung
Postfach 220
71602 Ludwigsburg
Anrechnungen - wann und was beantragen?
Unabhängig davon, ob Sie sich an der Evangelischen oder an der Pädagogischen Hochschule bewerben, müssen Sie die Anrechnung von bereits erbrachten Ausbildungs- bzw. Studienleistungen VOR dem Beginn der regulären Bewerbungsfrist beantragen (bis 15. Mai).
Eine Anrechnung von folgenden Ausbildungs- bzw. Studienleistungen ist möglich:
Anrechnung von Leistungen aus der Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in: Sofern Sie über eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte*r Erzieher*in verfügen bzw. diese Ausbildung im Bewerbungsjahr abschließen, haben sie zwei Anrechnungsoptionen:
- Antrag auf Pauschalanrechnung: Ausgehend von Ihren Ausbildungsleistungen werden Ihnen 46 CP auf das BA-Studium angerechnet. Für den Arbeitsaufwand, den eine Studieneinheit (Vorlesungen, Seminare, Übungen usw.) mit Vor- und Nachbereitung erfordert, werden Credit Points (CP) vergeben. Die Anzahl der Credit Points richtet sich also nach dem Arbeitsaufwand, der in der jeweiligen Studieneinheit zu erbringen ist. Lt. Hochschulrektorenkonferenz sollte einem CP ein Arbeitsaufwand von 25-30 Stunden entsprechen. Das BA-Studium umfasst insgesamt 180 CP.
Der Antrag auf Pauschalanrechnung ist bis zum 15. Mai im Prüfungsamt der Pädagogischen Hochschule einzureichen. Dem Antrag auf Pauschalanrechnung ist eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses bzw. der staatlichen Anerkennung als Erzieher*in beizufügen. Eine ersten Überblick über die Inhalte bzw. Bausteine, die Ihnen angerechnet werden, finden Sie hier
Ansprechpartnerinnen:
Heike Wenisch (Prüfungsamt)
Dr. Alexandra Degenkolb (Studiengangsberatung BA Frühkindliche Bildung und Erziehung)
Bitte senden Sie Ihren Antrag an:
Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
Akademisches Prüfungsamt
Postfach 220
71602 Ludwigsburg
- Antrag auf Äquivalenzfeststellung: Durch einen Antrag auf Äquivalenzfeststellung können Sie weitere 13 CP zur Anrechnung beantragen. Einen ersten Überblick über die Inhalte bzw. Bausteine, die Ihnen angerechnet werden, finden Sie hier
Die Möglichkeit der Äquivalenzfeststellung besteht nur, wenn Sie auch einen Antrag auf Pauschalanrechnung gestellt haben. Der Antrag auf Äquivalenzfeststellung ist bis zum 15.05. einzureichen.
Für die Äquivalenzfeststellung sind zwei von der Hochschule vorgegebene Aufgabenstellung zu bearbeiten, die sich auf die anrechenbaren Bereiche (Bausteine) beziehen. Das Modulhandbuch des Studiengangs bietet eine gute Orientierung, um sich über Inhalte der anrechenbaren Bausteine zu informieren. Die Ausarbeitungen sind bis zum 10.07. im Prüfungsamt (PH) einzureichen.
Ansprechpartnerinnen:
Heike Wenisch (Prüfungsamt)
Dr. Alexandra Degenkolb (Studiengangsberatung BA Frühkindliche Bildung und Erziehung)
Bitte senden Sie Ihren Antrag an:
Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
Studienabteilung
Postfach 220
71602 Ludwigsburg
Anrechnung von Studienleistungen
Sofern Sie bereits an einer Hochschule mit dem BA-Studium der Frühkindlichen Bildung und Erziehung (erfolgreich) begonnen haben und dieses nun in Ludwigsburg fortsetzen wollen, können Sie bis zum 15. Mai einen Antrag auf Anrechnung der von Ihnen bisher erbrachten Studienleistungen im Prüfungsamt stellen. Diese Möglichkeit der sog. Einzelfallanrechnung besteht auch, wenn Sie bereits ein (anderes) Studium abgeschlossen haben oder wenn Sie aus einem anderen Studiengang in den BA-Studiengang Frühkindliche Bildung und Erziehung wechseln möchten.
Die Möglichkeit der Anrechenbarkeit der von Ihnen bisher erbrachten Studienleistungen wird in einem Gespräch geprüft, das Sie mit der Studiengangsberatung führen. Sie sollten deshalb bereits VOR Einreichung des Anrechnungsantrages per Mail Kontakt zur Studiengangsberatung aufnehmen. Dem Anrechnungsantrag sind beglaubigte Kopien über die Studienleistungen beizufügen, die Sie zur Anrechnung beantragen (z.B. Abschluss- bzw. vorläufige Zeugnisse).
Ansprechpartnerin: Dr. Alexandra Degenkolb (Studiengangsberatung BA Frühkindliche Bildung und Erziehung)
Bitte senden Sie Ihren Antrag an:
Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
Akademisches Prüfungsamt
Postfach 220
71602 Ludwigsburg
Information und Austauschmöglichkeit
Auf Grund der aktuellen Situation bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich in der Slack-Gruppe direkt mit Student*innen und Dozent*innen über den Studiengang zu informieren und auszutauschen: studinfoFRUEBI