Der Master für das Lehramt Grundschule umfasst nur zwei Semester. Das bedeutet, dass Bachelor und Master sehr schnell aufeinanderfolgen. Deshalb sind schon am Ende des Bachelorstudiums die Masterphase und die Masterarbeit in den Blick zu nehmen. Es bedarf daher einer guten Planung und Organisation des Studiums sowie seiner Übergänge.
Lehrveranstaltungen und Modulprüfungen – Masterseminare in Erziehungswissenschaft
Für das Studium der Erziehungswissenschaft sind zwei Masterseminare (Modul 1) zu besuchen. In einem der Seminare ist eine Modulprüfung abzulegen. Das entspricht der üblichen Arbeitsbelastung eines Studiums. Da auch die Masterarbeit geplant werden muss, gibt es die Möglichkeit, eine Veranstaltung aus dem Masterstudium als vorgezogenes Masterseminar zu besuchen, auch wenn der Bachelor noch nicht abgeschlossen ist. In einem vorgezogenen Masterseminar können jedoch keine Prüfungen abgelegt werden. Eine nachträgliche Prüfung ist nicht möglich. Die Prüfungsleistung (Modulprüfung) kann nur in einer Veranstaltung erbracht werden, die nach Abschluss des Bachelors im Masterstudium besucht wird. Für den Fall, dass Studierende im letzten Mastersemester nicht zu einem EW-Masterseminar zugelassen werden (LSF), ist mit den Dozierenden wegen der Zulassung direkt Kontakt aufzunehmen (Begründung: Studium Regelstudienzeit). Allerdings besteht kein Anspruch darauf, genau in der gewünschten Veranstaltung einen Platz zu erhalten.
Professionalisierungspraktikum
Das Professionalisierungspraktikum kann am Ende des letzten Bachelorsemesters absolviert werden. Ggf. bietet es sich an, das Professionalisierungspraktikum mit der Masterarbeit zu verbinden (z.B. eine Studie in dieser Zeit vorzubereiten oder durchzuführen).
Masterarbeit
Es gibt an der Pädagogischen Hochschule genügend Betreuungsplätze für alle. Allerdings ist die Nachfrage unterschiedlich hoch. Die Erziehungswissenschaft wird für die Betreuung von Abschlussarbeiten überproportional zu den zur Verfügung stehenden Prüfenden angefragt. Die Abteilung Primarstufe empfiehlt, mindestens ein Semester im Voraus zur Anmeldung der Arbeit bei betreuenden Hochschullehrenden (Professorinnen und Professoren) sowie Zweitbegutachtenden mit einem konkreten Interesse persönlich in der Sprechstunde (vor Ort, je nach Angebot per Telefon oder Moodle) anzufragen. Anfragen per Mail, die oft ohne konkretes Thema an alle Dozierenden geschickt werden, werden von uns nicht beantwortet.
Grundsätzlich bietet es sich an, die Masterarbeit an die Bachelorarbeit anzuschließen, weil sich um einen zweisemestrigen Master handelt. So lässt sich in der Bachelorarbeit ein Thema systematisch/theoretisch erarbeiten und für die Masterarbeit eine Fragestellung entwickeln, die dann empirisch untersucht wird. Dieses Vorgehen bedarf einer engen Abstimmung mit den Betreuenden. Ferner eignet sich nicht jedes Thema für ein solches Vorgehen. In entsprechenden Kolloquien (freiwillig) werden solche Fragen vertieft.
Die Masterarbeit muss bis spätestens zum 1.6. des vorangegangenen Jahres beim Prüfungsamt angemeldet werden, um am 1.2. des darauffolgenden Jahres in den Vorbereitungsdienst zu wechseln (siehe Prüfungstermine und Informationen des Prüfungsamts). Sollte die Note noch nicht rechtzeitig vor Beginn des Vorbereitungsdienstes eingegangen sein (z.B. Verzögerung durch Krankheit, etc.), gibt es die Möglichkeit, eine Bestehensbescheinigung anzufragen und die Note nachzureichen. Bitte informieren Sie sich dazu beim Prüfungsamt.