Herzlich willkommen auf der Seite Studentisches. Hier finden Sie Informationen zum Verfassen schriftlicher Arbeiten und weitere nützliche Hinweise und Links zum Geschichtestudium .
Hinweis für Viertsemester: Wenn Sie das Portfolio erst im vierten Semester bearbeiten, muss es bis zum 10.03 (WS) oder 10.09. (SoSe) bewertet UND bei verbucht sein. Hier gilt nicht das Abgabedatum am Ende des Semesters, die Prüferinnen und Prüfer benötigen Zeit für die Bewertung. Sind die Portfolios bis zum angegeben Zeitraum nicht verbucht, werden die Studierenden exmatrikuliert.
Es wird daran erinnert, dass das Fach Geschichte seit SoS 24 trotz der Dysfunktionalität des Systems bei Qispos mitmachen muss. Alle Bausteine und Prüfungen sind daher bei Qispos anzumelden. Angemeldete Bausteine und Prüfungen können bis zu bestimmten Terminen, die das Prüfungsamt vorgibt, wieder abgemeldet werden. Es können nur Prüfungen angemeldet werden, die vorher mit Prüfer/Prüferin abgesprochen wurden. Nicht abgesprochene Prüfungsanmeldungen werden ohne Rücksprache entfernt! Auch die Exkursionstage sind als Baustein im genannten Zeitraum anzumelden, aber erst wenn alle notwendigen Exkursionstage erreicht sind. Der vollständig ausgefüllte Exkursionsschein kann bis zu bestimmten Terminen, die jedes Semester unter 'Aktuelles' bekanntgegeben werden, im dafür vorgesehenen Moodlekurs hochgeladen werden, erst danach testiert Prof. Arand den Baustein.
In folgenden Modulen werden mündliche Prüfungen als Modulprüfungen erbracht:
BA SEK I/ Eula: Modul 6
BA Sopäd: Modul 4
MA SEK I/ Eula: Modul 2
Die mündlichen Prüfungen finden in Absprache mit dem Prüfer in den Prüfungswochen statt. Die Gestaltung der mündlichen Prüfung kann je nach Prüfer variieren.
Ab 1.4.22 gelten im Fach Geschichte verbindliche Anwesenheitsregeln. Wer künftig in einer Veranstaltung ein Testat erwerben oder eine Modulprüfung ablegen möchte, kann maximal zweimal der Veranstaltung fern bleiben. Das gilt für den Präsenz- wie den Onlinemodus. Gründe sind nicht zu nennen! Wer dreimal fehlt, besucht am Ende der Vorlesungszeit mit Prof. Arand einen außerschulischen Lernort, wer viermal oder öfter fehlt, kann kein Testat mehr erwerben oder eine Modulprüfung absolvieren. Bei wirklich gravierenden Gründen für mehrmalige Abwesenheit finden Lehrende und Studierende individuelle Lösungen im Sinne aller. Diese Regeln gelten künftig ohne Ausnahme in allen Veranstaltungen des Fachs Geschichte.
Wir, die Lehrenden des Fachs Geschichte, weisen hiermit daraufhin, dass das Landeshochschulgesetz seit dem 01.03.09 die Möglichkeit vorsieht, Studierende bei Verstößen gegen die wissenschaftliche Redlichkeit zu exmatrikulieren.
Verstöße gegen die wissenschaftliche Redlichkeit liegen nach der akademischen Prüfungsordnung bei Täuschung oder bei fehlerhaften bzw. unterlassenen Angaben über benutzte Quellen (Plagiate) vor, die aus veröffentlichten Arbeiten entnommen wurden, ohne die Belegstellen anzugeben. Auch die gemeinsame Erstellung von Arbeiten ohne Zustimmung der Prüferin/des Prüfers kann als Täuschungsversuch gewertet werden.
Dies betrifft alle Studien- und Prüfungsleistungen, die im Fach Geschichte erbracht werden: Portfolios, Hausarbeiten, Klausuren, mündliche Prüfungen, ausführliche Unterrichtsentwürfe, didaktische Studien u.a.
Leider müssen wir feststellen, dass solche Täuschungsversuche vorkommen. Außerdem stellen wir fest, dass bei den Ertappten oftmals kein Unrechtsbewusstsein vorhanden ist. Es handelt sich dabei um Verstöße gegen die wissenschaftliche Redlichkeit, die wir nicht dulden. Auch im Sinne der redlichen Studierenden, die die Mehrheit stellen, werden wir Verstöße konsequent verfolgen.
Wenn Schwierigkeiten im Schreibprozess auftreten sollten, können sich die Studierenden durch die Schreibberatung bzw. die Lehrenden beraten lassen.
In der Regel wird in den Seminaren zur Erlagung eines 'Sitzscheins' aktive Mitarbeit erwartet. Das heißt, Mitarbeit bei Seminargesprächen, Anfertigen und Halten eines Referats, Erledigung kleinerer Aufgaben o.ä. bzw. Bestehen eines unbenoteten Test, wenn in Seminaren keine Referate gefordert werden. Modulprüfungen werden entsprechend den Angaben im Modulhandbuch bzw. der Studienordnung abgelegt. Die Prüfungsformen werden von den jeweiligen Lehrenden passend zum Seminaraufbau festgelegt.