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Antworten auf häufige Fragen

Hinweise zum Studium der Politikwissenschaft

Anmeldung für Lehrveranstaltungen und zur Bausteinverbuchung (LSF)

  • Grundsätzlich sind zwei Funktionen von LSF zu unterscheiden:
    1. Anmeldung für Lehrveranstaltungen (im Zeitraum vor Beginn des Semesters).
    2. Anmeldung zur Bausteinverbuchung (SoSe: 15.6. - 15.7., WiSe: 15.12. - 15.1.).
  • Beide Funktionen von LSF sind unabhängig voneinander:
    a) Sie werden für eine zugelassene Veranstaltung nicht automatisch für die Bausteinverbuchung angemeldet (1. ohne 2.).
    b) Sie können sich auch für die Bausteinverbuchung anmelden, ohne zuvor in LSF für diese Veranstaltung zugelassen worden zu sein (2. ohne 1.).
  • Wenn Sie sich nach Ende der Einschreibefrist (in den ersten beiden Wochen des laufenden Semesters) für eine Veranstaltungsbelegung entscheiden (und die/der Dozent:in Sie zulässt), muss ihre Teilnahme nicht in LSF nachgetragen werden; Ihnen entstehen durch die Nicht-Eintragung keine Nachteile. 
  • Dozierende des Fachs Politikwissenschaft können in LSF nur angemeldete Bausteine verbuchen. Wir können Anmeldungen nicht stornieren (Prüfungsrückstritt) und auch bei fehlerhafter Anmeldung (z.B. falsche Modulnummer) keine Änderungen vornehmen. Wenden Sie sich in Prüfungsfragen bitte direkt ans Prüfungsamt bzw. bei technischen Fragen an das LSF-Team (lsf(at)ph-ludwigsburg.de).
  • Die Bausteinverbuchung erfolgt bis zum Semesterende (30.9. bzw. 31.3.). Bitte fragen Sie nicht vor Ablauf dieser Fristen bei den Dozierenden nach.

Anforderungen für erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung 

  • Die erfolgreiche Teilnahme ist Voraussetzung für die Bausteinverbuchung.
  • Fehltermine können nur als entschuldigt gelten, wenn Sie sich vor dem Sitzungstermin schriftlich mit einer plausiblen Begründung beim Dozierenden abmelden.  

Modulprüfungen

  • Modulprüfungen müssen - wie die Bausteinverbuchung -  über LSF (SoSe: 15.6. - 15.7., WiSe: 15.12. - 15.1.) angemeldet werden. 
  • Termine für mündliche Prüfungen und Klausuren werden von den Dozierenden festgesetzt; für Hausarbeiten haben Sie i.d.R. eine Bearbeitungszeit bis Semesterende (WiSe: 31.3.; SoSe: 30.9.).
  • Modulprüfungen werden als nicht-bestanden gewertet, wenn Sie nicht pünktlich zum Prüfungstermin erscheinen bzw. die schriftlichen Arbeiten nicht fristgerecht abgeben (i.d.R. als pdf-Dokument per Email). Fristverlängerungen für schriftliche Arbeiten sind nur in begründeten Ausnahmefällen bei vorheriger Kontaktaufnahme zum betreuenden Dozierenden möglich. 
  • Eine schriftliche Hausarbeit soll im BA-Studium ca. 15 Seiten, im MA-Studium ca. 15-20 Seiten umfassen (Schriftgröße 11-12, 1,2-1,5 Zeilenabstand).
  • Hausarbeiten sind bezogen auf eine konkrete Fragestellung in einer Lehrveranstaltung, i.d.R. das Referatsthema. 
  • Die pdf-Dokumente sind nach folgender Nomenklatur zu benennen:
    Name, Vorname_Matrikelnummer_Fach_Modul.
  • Auf dem Deckblatt müssen folgende Informationen enthalten sein: Semester, Name, Matrikelnummer, Abschluss, Fach, Modul, Titel der Hausarbeit, Prüfer*in und der tatsächliche Abgabetag.

Kommunikation im Seminar

  • Bei lehrveranstaltungsbezogenen Fragen allgemeiner Art (die für alle Teilnehmer:innen von Relevanz sind), nutzen Sie bitte die Foren in Moodle und wenden sich nicht per Email an die/den Dozierenden. Nur in Moodle kann Ihre Frage für alle Teilnehmer:innen sichtbar beantwortet werden.

Bachelor-/Masterarbeiten

  • Ab Januar 2025 muss sich jede:r Interessent:in, die ihre/seine Abschlussarbeit im Fach Politikwissenschaft /Politikdidaktik schreiben will, mit einem Exposé bewerben. Die Exposés sind in einem Moodle-Kurs zu vier Terminen im Jahr einzureichen (31.8., 31.10., 20.12., 31.3.). Den Moodle-Kurs finden Sie hier: https://moodle.ph-ludwigsburg.de/course/view.php?id=29080.
  • Auf Grundlage der eingegangenen Exposés trifft die Abteilung Politikwissenschaft eine Entscheidung über die zu betreuenden Arbeiten. Eine vorherige Beratung durch die Dozierenden ist möglich, stellt aber keine Gewähr für eine Betreuung dar. Die Betreuer werden von der Abteilung nach Themenstellung und Kapazitäten zugewiesen.  
  • Sie erhalten Rückmeldung innerhalb von 4-6 Wochen nach Ablauf der Frist, zu der Sie eingereicht haben.