alle wissenschaftlichen Mitarbeitenden, ausgenommen der ProfessorInnen, bitten wir am Ende eines jeden Arbeitstages ihre Arbeitszeiten mit der unten angefügten Excel-Liste zu erfassen und einmal pro Semester in der Personalabteilung per Mail an arbeitszeitnachweis@ph-ludwigsburg.de einzureichen.
Weitere Details finden Sie in den dafür zur Verfügung gestellten Merkblättern.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Huck wenden.
alle Beschäftigten des Verwaltungsbereiches wie auch Technischen Dienstes nehmen an der elektronischen Arbeitszeiterfassung teil. Bitte beachten Sie die Dienstvereinbarung zur Arbeitszeiterfassung. Wir bitten Sie uns bei der Pflege Ihres Arbeitszeitkontos zu helfen und eigenständig Korrekturen über die WebServices im ZEUS zu veranlassen. Eine Anleitung ist verlinkt.
Für den oben genannten Personenkreis gilt zudem die Dienstvereinbarung über Homeoffice als Form der mobilen Arbeit und als Form der alternierenden Telearbeit an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg. Details zu den möglichen Arten auf Ausübung von Homeoffice (Homeoffice als Form der mobilen Arbeit, Homeoffice als Form der alternierenden Telearbeit), zu den Voraussetzungen und zum Antragsverfahren finden Sie in der unten verlinkten Dienstvereinbarung. Das Antragsformular genauso wie ein Merkblatt wie die geleisteten Arbeitszeiten in ZEUS zu erfassen sind, finden Sie unten verlinkt.
Bei Rückfragen zur Arbeitszeiterfassung können Sie sich gerne an Frau Zirkler wenden, bei Rückfragen zum Antrag auf Homeoffice wenden Sie sich bitte an Herrn Stimmler oder Frau Huck.
alle Stellenbesetzungsverfahren werden über das Bewerbermanagementsystem BITE abgewickelt. Details zu BITE entnehmen Sie bitte dem Handbuch (s.u.).
Sobald Sie als Nutzer*in angelegt sind, können Sie sich über Shibboleth unter diesem Link anmelden: https://www.b-ite.com/recruitingmanager/session/login
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Arnst vom Rektoratsvorzimmer oder an Frau Huck wenden.
zur beruflichen oder politischen Weiterbildung oder zur Qualifizierung für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten können Beamtinnen und Beamte, tariflich Beschäftigte und Auszubildende deren Beschäftigungsverhältnis mehr als zwölf Monate beträgt Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) beantragen. Bei Genehmigung der Bildungszeit werden Sie bezahlt von der Arbeit für einen der oben genannten Zwecke freigestellt.
Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Bildungszeit. Bitte verwenden Sie für die Beantragung von Bildungszeit das entsprechende Antragsformular und reichen dieses in der Personalabteilung ein.
Für Rückfragen können Sie sich gerne an Herrn Stimmler oder Frau Huck wenden.
bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch für Tarifbeschäftigte und Beamt*innen in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage (§ 21 AzUVO bzw. § 26 TV-L). Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, erhält die/der Beschäftigte als Erholungsurlaub für jeden vollen Beschäftigungsmonat des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des vollen Urlaubsanspruchs. Alle Beamt*innen haben pro Kalenderjahr zusätzlich Anspruch auf einen Freistellungstag.
Arbeiten Sie in Teilzeit, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen festlegen, an wie vielen Tagen der Woche Sie arbeiten. Dies ist Grundlage für die Urlaubsberechnung und für Ihre Urlaubsanträge. Nur für angegebene Arbeitstage muss ein Urlaubsantrag gestellt werden. Bitte geben Sie daher Änderungen in der Anzahl der Wochenarbeitstage und in der Verteilung der Wochenarbeitstage auf die Kalendertage in der Personalabteilung an.
Beispiel der Berechnung des Urlaubsanspruch einer/eines teilzeitbeschäftigten Mitarbeitenden: ---->Arbeitstage: Montag bis Donnerstag, d.h. 4 Tage pro Kalenderwoche ---->Urlaubsanspruch pro Monat = (30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr / 12 Kalendermonate) * (5 Tage reguläre Arbeitswoche / 4 tatsächliche Arbeitstage) --->Möchte die/der Beschäftigte eine ganze Kalenderwoche frei haben, so werden Urlaubstage für Montag bis Donnerstag (4 Tage) benötigt.
Der Erholungsurlaub ist grundsätzlich bis zum Ende des Urlaubsjahres anzutreten. Kann der Erholungsurlaub bis zum Ende des Urlaubsjahres nicht angetreten werden, so muss er bis einschließlich 30.09. des Folgejahres vollständig beansprucht sein. Erholungsurlaub, der bis zum 30.09. des folgenden Urlaubsjahres nicht beansprucht wird, verfällt. Der zusätzliche Freistellungstag für Beamt*innen kann nicht in das Folgejahr übertragen werden.
Neben dem regulären Urlaubsanspruch, werden Arbeitnehmer*innen nach den in § 29 TV-L aufgeführten Fällen unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt (Arbeitsbefreiung aus besonderen Anlässen). Weiterhin kann nach den Regelungen des § 28 TV-L Sonderurlaub beantragt werden.
Beschäftigte, die an der elektronischen Zeiterfassung teilnehmen, beantragen Ihren Urlaub bitte über ZEUS.
Beschäftigte, die nicht an der elektronischen Zeiterfassung teilnehmen, beantragen ihren Urlaub bitte mit dem hierfür zur Verfügung gestellten Formular. Bitte senden Sie das unterschriebene Formular an personalabteilung@ph-ludwigsburg.de oder werfen dieses in das Postfach der Personalabteilung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Frau Zirkler.
alle Beamtinnen und Beamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) können seit dem 1. Oktober 2017 ein sogenanntes "Freistellungsjahr" in Anspruch nehmen.
Das Freistellungsjahr ist eine besondere, zeitlich befristete Form der Teilzeitbeschäftigung, die es ermöglicht, am Ende des Bewilligungszeitraumes von der Arbeitszeit unter Weiterzahlung der anteiligen Bezüge freigestellt zu werden.
Der Bewilligungszeitraum kann drei bis acht Jahre umfassen und umfasst eine "Ansparphase" und eine "Freistellungsphase". In der "Ansparphase" wird die Arbeitszeit für die "Freistellungsphase" vorgearbeitet. Das Freistellungsjahr kann während der gesamten Dienstzeit einmal in Anspruch genommen werden. Ein zweites Freistellungsjahr ist nur möglich, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller unwiderruflich erklärt, dass sich der Beginn des Ruhestands unmittelbar an den Freistellungszeitraum anschließen soll.
Weitere Informationen finden Sie in dem zur Verfügung gestellten Merkblatt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Huck.
mit unten beigefügtem Antrag können Sie, wenn Sie möchten, einen Hochschulausweis beantragen. Den Antrag geben Sie bitte ausgefüllt inklusive eines Passfotos in der Personalabteilung ab. Sie erhalten eine Mail von uns, sobald dieser erstellt ist und von Ihnen abgeholt werden kann.
Mit dem Hochschulausweis können Sie • nach Aufwertung über Ihre Bankkarte an einem der Ladeterminals am Eingang der Mensa in der Mensa zahlen • Bücher in der Bibliothek der Pädagogischen Hochschule ausleihen, denn der Hochschulausweis ist gleichzeitig Ihr Bibliotheksausweis • sich nach Registrierung des Ausweises an den Multifunktionsgeräten für einen schnelleren Zugriff auf die dortigen Funktionen Kopieren, Drucken und Scannen authentifizieren.
beigefügte Dienstvereinbarung vereinbart die jährliche Durchführung von Mitarbeitergesprächen für Beschäftigte des nichtwissenschaftlichen Dienstes.
Die Dienstvereinbarung beabsichtigt, die Zusammenarbeit und den Zusammenhalt in den Abteilungen und das Vertrauen zwischen Mitarbeiter*innen und Vorgesetzten zu vertiefen. Die Mitarbeitergespräche sollen einen offenen Dialog fördern und sind damit zentrales Element einer aufgeschlossenen und transparenten Hochschulkultur.
Als Grundlage eines Mitarbeitergespräches dient ein Gesprächsladen, den Sie ebenfalls nachfolgend verlinkt finden.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Herrn Stimmler oder Frau Huck wenden.
Schwangerschaften sind formlos unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigung in der Personalabteilung anzuzeigen.
Für die Beantragung von Elternzeiten verwenden Sie bitte den Antrag auf Elternzeit.
Für die Auszahlung des Elterngeldes ist in Baden-Württemberg die Landeskreditbank (L-Bank) in Karlsruhe zuständig. Untenstehend finden Sie weiterführende Informationen zum Elterngeld.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Huck.
in den folgenden Dokumenten finden Sie Informationen zum Nebentätigkeitsrecht sowie den Antrag auf eine Nebentätigkeit.
Grundsätzlich gilt für Beamtinnen und Beamte wie auch für Angestellte des wissenschaftlichen Bereichs wie auch Verwaltungsbereichs eine Anzeige- und ggf. auch Genehmigungspflicht vor Ausübung der Nebentätigkeit.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Tekce.
zur Eröffnung eines Stellenbesetzungsverfahrens für Akademische Mitarbeitende (Einstellung über den TV-L oder Einstellung von Beamt*innen; Abordnung von Lehrkräften, Besetzung von Dauerstellen der PH, Drittmittelstellen oder Sonstiges; befristet oder unbefristet) verwenden Sie bitte die Stellenbesetzungsrichtlinien. Bitte nutzen Sie die in der Richtlinie genannten Anlagen (unten verlinkt).
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Huck.
das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) ist für die Auszahlung der Gehälter der Beamtinnen und Beamte, Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Baden-Württemberg zuständig.
Das Serviceportal des LBV finden Sie im untenaufgeführten Link. Dort finden Sie unter dem Reiter Service die Vordrucke, die zur Anzeige von z.B. Adressänderungen, Bankänderungen, Änderung der familiären Verhältnisse genutzt werden sollten.
Die Vordrucke übersenden wir gerne digital für Sie an das LBV und bitten um entsprechende Einreichung per Mail an personalabteilung@ph-ludwigsburg.de oder über das Postfach. Vielen Dank.
Beamt*innen sowie Arbeitnehmer*innen des öffentlichen Dienstes dürfen ohne Zustimmung des Dienstvorgesetzten/der Dienststelle grundsätzlich keine Zuwendungen, wie etwa Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteile in Bezug auf ihr Amt bzw. ihre Tätigkeit annehmen (Grundsatz des Annahmeverbots). Nachfolgend finden Sie ein Merkblatt sowie das Anzeigeformular. Ein Antrag auf Zustimmung kann formlos an die Personalabteilung gestellt werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Tekce.