Die PHL ist um eine größtmögliche Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen bemüht. Aus diesem Grunde wurde im Wintersemester 19/20 der Anerkennungsprozess umgestellt.
Essentiell für die Anerkennung von Leistungen an Gasthochschulen ist inzwischen der Antrag auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen, der bereits VOR Beginn des Auslandssemesters auszufüllen ist. Insbesondere für Universitäten innerhalb Europas ist das Ausfüllen des Antrags bereits während der Bewerbungsphase an der Gastuniversität relevant, da dieser die Grundlage zur Erstellung des Learning Agreements generiert wird.
Infos dazu, wie der Antrag auf Anerkennung auszufüllen ist, erhalten Sie in der ersten Info-Veranstaltung nach der Platzvergabe. Sie finden unten auf dieser Seite (und den jeweiligen Downloadbereichen) hinterlegt aber auch die Vorlage des Antrags auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen sowie einen ausführlichen Leitfaden, eine Ausfüllhilfe und eine Visualisierung des Anerkennungsprozesses.
Für die Anerkennung Ihres verpflichtenden Auslandssemester ist es wichtig, dass in Ihrem Auslandssemester die Hauptarbeitssprache Englisch ist. Das heißt, die Mehrheit der Seminare, die Sie dort belegen, muss in englischer Sprache abgehalten werden. Prüfen Sie bitte vorab, ob diese Voraussetzung an Ihrer Ziel-Universität erfüllt ist.