Im Erasmus+-Projekt werden generell zwei verschiedene Kostenpositionen gefördert: zum einen die Reisekosten und zum anderen die Aufenthaltskosten. Beide Kostenarten werden pauschal wie folgt berechnet:
Die Reisekosten berechnen sich in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit Hilfe eines Distanzrechners ermittelt werden.
Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe der EU-Finanzhilfe für die Reise hin und zurück.
Der Abreiseort muss nicht mit dem Sitz der PH (Ludwigsburg) übereinstimmen. Für diesen Fall sind jedoch die Reisebelege als Nachweis für den tatsächlichen An- und Abreiseort aufzubewahren.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der oben berechneten Distanz, folgende Beträge:
Einfache Entfernung gemäß Distanzrechner | Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer*in (=Hin- und Rückfahrt) |
10 - 99 km | 20 EUR |
100 km – 499 km | 180 EUR |
500 km – 1.999 km | 275 EUR |
2.000 km – 2.999 km | 360 EUR |
3.000 km – 3.999 km | 530 EUR |
4.000 km – 7.999 km | 820 EUR |
8.000 km und mehr | 1.500 EUR |
Die Aufenthaltskosten werden auf Grundlage von Tagessätzen berechnet. Aus der Lehrvereinbarung der Person muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Lehrmobilität stattgefunden haben. Maßgeblich ist der Nachweis durch eine am Ende des Aufenthaltes unterzeichnete Bescheinigung der Gasthochschule mit Beginn und Ende des Aufenthalts inklusive geleistete Lehrstundenzahl (Confirmation of Stay). Eine Förderung von Aufenthaltstagen am Wochenende ist nur dann möglich, wenn an diesen Tagen Dienstgeschäft stattgefunden hat und dieses von der Gastinstitution bescheinigt wird. Zusätzlich zu den Lehrtagen kann ein Reisetag vor der Mobilität und ein Reisetag nach der Mobilität finanziert werden. Für aus Deutschland entsendete Mobilitäten gelten feste Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag:
A Aufenthaltskosten in europäischen Programmländern
Zielland | Betrag pro Tag pro Teilnehmer*in |
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, (Vereinigtes Königreich) | 180 EUR |
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 EUR |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140 EUR |
B Aufenthaltskosten in außereuropäischen Partnerländern
Diese betragen in allen Partnerländern der PH Ludwigsburg pauschal 180,00 EUR pro Tag.
Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus anderen EU-Programmen ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf evtl. Förderung an der Heimathochschule (durch nationale Stipendien oder Darlehen) soll während der Dauer des Auslandsaufenthaltes erhalten bleiben.
Die ermittelte Fördersumme für Fahrt- und Aufenthaltskosten wird als Pauschale gewährt und zu 100% als Abschlag vor Reisebeginn ausgezahlt. Sollten die tatsächlichen Reise- und Aufenthaltskosten unter dem Pauschalbetrag liegen, so verpflichtet sich der*die Teilnehmende, den Überschuss zu versteuern. Sollte die Pauschale die tatsächlichen Kosten nicht abdecken, so ist eine Erstattung aus Hochschulmitteln nicht möglich. Der*Die Teilnehmer*in kann dies aber ebenfalls bei der Steuererklärung geltend machen.
Prinzipiell ist mit dem Erasmus+ Programm kein Versicherungsschutz im Ausland verbunden. Wir haben jedoch für die PH Beschäftigten eine Gruppenversicherung abgeschlossen, in die wir Sie im Falle einer Mobilität gerne mit aufnehmen.
Im Falle von Beamten ist es gem. §14 LRKG (Landesreisekostengesetz) ggf. möglich, dass beihilfefähige Aufwendungen (Arzt – Arzneimittel – Krankenhauskosten) nach der Beihilfeverordnung geltend gemacht werden.