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Auswahlverfahren für Lehramtsstudiengänge

Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Lehramt Sekundarstufe I und Lehramt Sonderpädagogik steht eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung, so dass 90 % der Studienplätze in einem hochschuleigenen Auswahlverfahren vergeben werden.

Eine zweiköpfige Auswahlkommission ermittelt die Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber für den angestrebten Studiengang anhand der Bewertung von schulischen und  relevanten sonstigen Leistungen.

Als schulische Leistung fließt in die Bewertung ein:

  •  die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, die dreifach gewertet wird (max. 45 Punkte).

Als sonstige (berufsorientierte) Leistungen werden bewertet (max. 15 Punkte):

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung mit betrieblichen Ausbildungsinhalten
  • praktische Tätigkeiten von mindestens 4-5-monatiger Dauer mit (sonder-)pädagogischem Bezug
  • ehrenamtliche Tätigkeiten von mindestens einjähriger Dauer in (sonder-)pädagogischen Arbeitsfeldern.

Als praktische Tätigkeit mit pädagogischem Bezug gilt z.B. der Bundesfreiwilligendienst, ein Zivildienst, ein freiwilliges soziales Jahr oder die mehrjährige Erziehung von Kindern oder Pflege von Angehörigen. Bei der Bewerbung für das Lehramt Sonderpädagogik sollte der sonderpädagogische Bezug deutlich werden.
Die Inhalte der wahrgenommenen Aufgaben sollten konkret beschrieben werden!

Die schulischen Leistungen werden dreifach gewichtet, die sonstigen Leistungen einfach.
Die Auswahl erfolgt nach einer Rangliste, die aufgrund der erreichten Gesamtpunktzahlen (max. 60 Punkte) erstellt wird.

Bei dem Auswahlverfahren für den bilingualen Studiengang Europalehramt in der Sekundarstufe I  ist für die Bewerbung neben dem Nachweis der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung ein Notendurchschnitt der 4 Oberstufenkurse im Fach Englisch von 10 Punkten erforderlich. Das Fach Englisch muss bis zum Abitur belegt worden sein. Wird der Notendurchschnitt von 10 Punkten nicht erreicht oder nicht nachgewiesen, ist ersatzweise der Nachweis eines erfolgreich angelegten Sprachzertifikats (Anmerkung 1) erforderlich. Da die Studienplätze des Europalehramt in der Anzahl für das Lehramt an Werkreal-, Haupt und Realschulen enthalten ist, stellen Sie bitte immer gleichzeitig einen Hilfsantrag für die Sekundarstufe I , damit Ihr Antrag ggf. dort berücksichtigt werden kann.

Für das Auswahlverfahren laden Sie bitte in Ihrer Online-Bewerbung folgende Unterlagen hoch:

  • einen tabellarischen Lebenslauf (max. 1 DIN A4-Seite)
  • Zeugnisse und andere Dokumente in amtlich beglaubigter Kopie, welche die sonstigen berufsorientierten Leistungen (Ausbildung, Praktika, Ehrenamt) belegen.

Ein Auswahlverfahren kommt bei ausländischen Bewerbern*innen außerhalb der EU mit ausländichen Zeugnissen dann zum Tragen, wenn die Bewerberzahl die Zahl der  Studienplätze für ausländische Bewerber*innen übersteigt. In diesem Fall wird die Note der Hochschulzugangsberechtigung als Hauptentscheidungskriterium und weitere Leistungsnachweise als nachgeordente Kriterien herangezogen.

Anmerkung:

Sprachprüfungszertifikate oder Sprachnachweis in Englisch für den Studiengang Europalehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen

  • TOEFL (paper: 572 pts., computer-based: 227 pts., internetbased (iBT): 87 pts.): Test of English as a Foreign Language des Educational Testing Service (ETS);
  • CAE (Certificate in Adva´nces English), Cambridge ESOL, GradeC;
  • CPE (Crtificate of Proficenca in English), Cambridge ESOL, Grade C;
  • IELTS (International English Langage Testing System), Cambridge ESOL, Band 6.5;
  • abgeschlossenes Hochschulstudium in der Zielsprache;
  • European Baccalaureate;
  • mindestens zweijährige nachgewiesene Berufstätigkeit in einem Land der Zielsprache.