Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Lehramt Sekundarstufe I und Lehramt Sonderpädagogik steht eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung, so dass 90 % der Studienplätze in einem hochschuleigenen Auswahlverfahren vergeben werden.
Eine zweiköpfige Auswahlkommission ermittelt die Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber für den angestrebten Studiengang anhand der Bewertung von schulischen und relevanten sonstigen Leistungen.
Als schulische Leistung fließt in die Bewertung ein:
Als sonstige (berufsorientierte) Leistungen werden bewertet (max. 15 Punkte):
Als praktische Tätigkeit mit pädagogischem Bezug gilt z.B. der Bundesfreiwilligendienst, ein Zivildienst, ein freiwilliges soziales Jahr oder die mehrjährige Erziehung von Kindern oder Pflege von Angehörigen. Bei der Bewerbung für das Lehramt Sonderpädagogik sollte der sonderpädagogische Bezug deutlich werden.
Die Inhalte der wahrgenommenen Aufgaben sollten konkret beschrieben werden!
Die schulischen Leistungen werden dreifach gewichtet, die sonstigen Leistungen einfach.
Die Auswahl erfolgt nach einer Rangliste, die aufgrund der erreichten Gesamtpunktzahlen (max. 60 Punkte) erstellt wird.
Bei dem Auswahlverfahren für den bilingualen Studiengang Europalehramt in der Sekundarstufe I ist für die Bewerbung neben dem Nachweis der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung ein Notendurchschnitt der 4 Oberstufenkurse im Fach Englisch von 10 Punkten erforderlich. Das Fach Englisch muss bis zum Abitur belegt worden sein. Wird der Notendurchschnitt von 10 Punkten nicht erreicht oder nicht nachgewiesen, ist ersatzweise der Nachweis eines erfolgreich angelegten Sprachzertifikats (Anmerkung 1) erforderlich. Da die Studienplätze des Europalehramt in der Anzahl für das Lehramt an Werkreal-, Haupt und Realschulen enthalten ist, stellen Sie bitte immer gleichzeitig einen Hilfsantrag für die Sekundarstufe I , damit Ihr Antrag ggf. dort berücksichtigt werden kann.
Für das Auswahlverfahren laden Sie bitte in Ihrer Online-Bewerbung folgende Unterlagen hoch:
Ein Auswahlverfahren kommt bei ausländischen Bewerbern*innen außerhalb der EU mit ausländichen Zeugnissen dann zum Tragen, wenn die Bewerberzahl die Zahl der Studienplätze für ausländische Bewerber*innen übersteigt. In diesem Fall wird die Note der Hochschulzugangsberechtigung als Hauptentscheidungskriterium und weitere Leistungsnachweise als nachgeordente Kriterien herangezogen.
Anmerkung:
Sprachprüfungszertifikate oder Sprachnachweis in Englisch für den Studiengang Europalehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen