Wenn Sie in einem anderen Land bereits ein Lehramtsstudium abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte zuerst an das Regierungspräsidium Tübingen, um dort Ihren Lehramtsabschluss prüfen und anerkennen zu lassen. Das gilt für alle Lehramtsabschlüsse zur Lehrbefähigung an Grundschulen, Sekundarstufe I (Werkreal-, Haupt- und Realschule) und Sonderschulen in Baden-Württemberg. Wir empfehlen Ihnen, bereits davor mit dem Regierungspräsidium telefonischen Kontakt aufzunehmen, um vorab wichtige Fragen abklären zu können.
Sobald Sie einen endgültigen Bescheid des Regierungspräsidiums erhalten haben, können Sie sich an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg für das erforderliche Nachstudium bewerben. In dem Bescheid steht i. d. Regel in Abschnitt "IV:", was genau Sie nachstudieren müssen und für welche Pädagogischen Hochschule Sie sich entschieden haben, um die Lehramtsbefähigung in Baden-Württemberg zu erhalten.
Da in anderen Ländern häufig nur ein Fach als Unterrichtsfach studiert wird, muss in Deutschland zum Beispiel ein zweites Fach nachstudiert werden. In einigen Fällen ist vorgegeben, welches Fach Sie nachstudieren müssen, manchmal können Sie aber auch frei wählen, welches Ihr zweites Unterrichtsfach sein soll. Wenn Sie frei wählen dürfen, finden Sie weitere Informationen über alle angebotenen Fächer auf der Seite über das Studienangebot. Ihre Bewerung zum Nachstudium richten Sie bitte an die Studienabteilung.
Das nachzustudierende Fach ist entsprechend der Modulhandbücher der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung nachzustudieren. Die einzelnen Module sind jeweils mit einer Modulprüfung abzuschließen. Nach erfolgreichem Nachstudium erhalten Sie im Prüfungsamt einen Notenbescheid, den Sie dem Regierungspräsidium als Nachweis vorlegen können.
Bei Fragen zum Studium wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.