Wenn Sie aus wichtigen Gründen nicht an Prüfungen teilnehmen können, zu denen Sie sich angemeldet haben, können Sie einen Antrag auf Rücktritt stellen.
Hinweis: Wenn Sie sich in Kenntnis eines triftigen Rücktrittsgrundes einer Prüfung unterziehen, ist dies Ihr Risiko. Sie haben es selbst zu vertreten, wenn Sie eine Prüfung antreten, von der Sie hätten zurücktreten können.
Wenn Sie also eine Prüfung antreten oder ablegen, obwohl Sie krank sind oder ein anderer triftiger Rücktrittsgrund vorliegt, müssen Sie das Prüfungsergebnis vertreten.
Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen / Krankheit
Grundsätzlich können Sie einen Antrag auf Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen stellen, wenn Sie krankheitsbedingt prüfungsunfähig sind.
Achtung: Studierende des Studiengangs BA Bildung und Erziehung im Kindesalter (Kindheitspädagogik) (vormals Frühkindliche Bildung und Erziehung) beachten bitte zusätzlich die besonderen Regelungen ihres Studiengangs.
Achtung: Bei Hausarbeiten ist ein Rücktritt nur bis zum Ende des Rücktrittszeitraums möglich. Ab dem Tag danach gelten alle Hausarbeiten als begonnen.
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