Studium und Kindererziehung und/oder die Pflege pflegebedürftigter Angehöriger unter einen Hut zu bekommen, stellt eine besondere Herausforderung dar. Auf dieser Seite erhalten Sie für Ihre Prüfungen an der PH Ludwigsburg relevante Informationen, sowie eine Übersicht anderer für Sie relevanter Ansprechpartner der PH.
Änderung zum Mutterschutzgesetz
Werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung und 8 (bzw. 12) Wochen nach der Geburt keine Prüfungen erbringen, es sei denn, dass sie sich zur Ablegung der Prüfung ausdrücklich bereit erklären. Diese Erklärung ist schriftlich beim Prüfungsamt abzugeben und kann jederzeit widerrufen werden.
Trotz Mutterschutzbestimmungen können Sie, sofern es Ihnen gut geht bis zur Geburt Ihres Kindes studieren und/oder Prüfungsleistungen ablegen, sofern Sie im Prüfungsamt schriftlich mitteilen (Formular Verzichtserklärung),
dass Sie auf die Schutzfristen (vor und nach der Geburt) verzichten. Diese Erklärung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Ein rückwirkender Widerruf ist nicht möglich (dies gilt auch für abgelegte Prüfungen)
Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts (pdf, 174 KB)
Informationsblatt des Prüfungsamtes zum Mutterschutz (pdf, 68 KB)
Ein Antrag auf Fristverlängerung für schriftliche Modulprüfungen kann für jedes Semester bis zum 15.06./15.12. bzw. für Bachelor-/Masterarbeiten zusammen mit der Anmeldung zur Bachelor-/Masterarbeit im Prüfungsamt eingereicht werden sofern die Vorgaben für Sie zutreffen.
Bitte beachten Sie dabei folgende Merkblätter:
Merkblatt Fristverlängerung Kindererziehung/ Versorgung einer pflegebedürftigen Person (86,4 KB)