Vom 01.10.2024 - 31.01.2025 ist die Onlineanmeldung für das BP SEK I im Wintersemester 2024/2025 (Frühjahr 2025) freigeschaltet. Hinweis: Sie können sich nur anmelden, wenn Ihnen eine Zusage der Schule vorliegt. Die einzugebende E-Mail Adresse muss auf @stud.ph-ludwigsburg.de enden. Bitte im Bemerkungsfeld nur Fließtext und keine (Zeilen-)Umbrüche eingeben.
Bitte im Feld "Termin und Bildungseinrichtung": Schule, Fach und Dozent*in eintragen. Nach der Anmeldefrist sind keine Nachmeldungen möglich! Die Anmeldung erfolgt vorbehaltlich den aktuellen Entwicklungen zu COVID-19.
Abschlüsse PO 2015: W1 = Sekundarstufe I · W2 = Europalehramt Sek I
Bis zum Ende der Anmeldefrist muss dem Amt für schulpraktische Studien ein erweitertes Führungszeugnis vorliegen. Das erweiterte Führungszeugnis können Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen, oder beim Bundesamt für Justiz online anfordern. Geben Sie bitte beim Verwendungszweck das Praktikum sowie Ihre Matrikelnummer an. Bitte füllen Sie die folgende Bescheinigung aus und legen Sie diese bei der Beantragung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor. Das erweiterte Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein und wird in der Regel vom Bundesamt für Justiz direkt an das Amt für schulpraktische Studien gesendet. Bei jeder Praktikumsanmeldung müssen diese Dokumente erneut eingereicht werden.
Bescheinigung für die Beantragung generieren
Wo muss das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis abgegeben werden? Bekomme ich eine Eingangsbestätigung?
Bitte reichen Sie das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis ausschließlich über unser reguläres Postfach bei der Pforte, Postfach Nr. 21, ein. Wir stellen KEINE Eingangsbestätigung aus. Bitte sehen Sie von Anfragen hierzu ab. Sollte Ihr Führungszeugnis uns nicht vorliegen, kommen wir auf Sie zu.
Bis zum Ende der Anmeldefrist muss dem Amt für schulpraktische Studien die Belehrung zum Infektionsschutz-gesetz (IFSG) vorliegen. Lesen Sie dazu die Dokumente unter "Infektionsschutzgesetz" auf der verlinkten Seite (ganz unten) aufmerksam und füllen Sie das Formular unter folgendem Link aus. Bitte nur digital absenden.
Belehrung Infektionsschutzgesetz (IFSG) aufrufen
Wo muss der Nachweis für den Masernschutz vorgelegt werden?
Hierfür ist ausschließlich die Schulleitung Ihrer Praktikumsschule zuständig. Bitte reichen Sie hierzu keine Dokumente bei uns ein.
Für das Praktikum ist ein Nachweis erforderlich. Das folgende Formular füllen Sie bitte mit Ihren Daten am PC aus und legen dieses an der Schule vor. Nach Beendigung des Praktikums muss dieser Nachweis umgehend dem Schulpraxisamt über das (interne) Postfach 21 zugehen.
Wenn Sie in einem Lehramtsstudiengang nach Lehramt für Sekundarstufe I nach PO 2015 eingeschrieben sind, sowie das OEP inkl. Begleitseminare absolviert haben, melden Sie sich für das Blockpraktikum an. Gehen Sie wie folgt vor.
Öffnen Sie die oben aufgeführte Anmeldung, lesen Sie dazu die Bedingungen für ein Praktikum aufmerksam.
Sie wählen für dieses Praktikum die Schule und den Schulort selbst. Die Schule muss in Baden-Württemberg liegen. Studierende wählen bei der Schulsuche eine Schulart, die konform zum studierten Lehramt (HS, WHRS, WRS, RS, GMS) ist. Waldorfschulen können gewählt werden! Details, Karten mit Schulen und weitere Informationen finden Sie hier.
Für das BP können Sie keine Ausbildungsschulen, keine (Abend-) Gymnasien, keine Berufsschulen, keine VHS wählen. Sie wählen Schulen in vorrangig staatl. Trägerschaft (HS, WHRS, WRS, RS, GMS). Auch eine Waldorfschule als Praktikumsplatz ist möglich.
Das Blockpraktikum SEK I dient der Planung, Realisierung und Reflexion eines Unterrichtsprojekts oder der Durchführung praxisbezogener Forschung. Bezüge zu Lehrveranstaltungen können hergestellt werden.
Das Blockpraktiukum SEK I wird in der vorlesungsfreien Zeit, am Ende des Wintersemesters, im Frühjahr oder am Ende des Sommersemesters, im Herbst absolviert. Die Praktikumsdauer beträgt mind. 4 Wochen. Insgesamt sind mind. 20 Wochenstunden in der Schule erforderlich. Es müssen mindesten 3 eigene Unterrichtsstunden je Woche gehalten werden.
Das Praktikum muss mindestens 4 Wochen dauern. Sie müssen zusammen mit einem Dozenten/ einer Dozentin der Hochschule ein Thema für das oben genannte Unterrichtsprojekt oder für eine praxisbezogene Forschung vor Beginn des Praktikums definieren. Die Ergebnisse sind in schriftlicher Form der Lehrperson am Ende des Praktikums vorzulegen.
Die schriftlichen Ausarbeitungen des Praktikums geben Sie bis spätestens 3 Wochen nach Beendigung des Praktikums bei Ihrer/ Ihrem betreuenden/ betreunendem Dozent*in ab. Sie erhalten bei erfolgreicher Teilnahme auf dem Nachweis eine Unterschrift und Stempel oder Siegel der Schule sowie von dem/der Dozent*in. Den Nachweis müssen Sie nach Beendigung des Praktikums im Amt für schulpraktische Studien zur Erfassung des Praktikums vorlegen, dieser verbleibt dort.
Die nachstehenden Aufführungen sind Bedingungen für den Antritt und die Durchführung des Praktikums. Durch das Abschicken der Anmeldung akzeptieren Sie die folgenden Bedingungen:
Ich bin Fachlehrer*in und habe einen Abschluss des Pädagogischen Fachseminars (PFS). Wird mir das Blockpraktikum Sek 1 im BA-Studiengang Lehramt Sekundarstufe 1 anerkannt?
Ja, das Blockpraktikum Sek 1 kann auf Antrag anerkannt werden. Bitte stellen Sie diesen direkt über das Prüfungsamt im Rahmen Ihrer Bewerbung auf einen Studienplatz
Ansprechpartnerin für diesen Bereich ist
Frau Hoffmann (Mo - Do vormittags)