Vom 01.10. bis 20.10.2024 ist die Onlineanmeldung für das ISP im Sommersemester 2025 freigeschaltet. Hinweis: Sie werden an Ausbildungsschulen der Hochschule verteilt. Die einzugebende E-Mail Adresse muss auf @stud.ph-ludwigsburg.de enden. Bitte im Bemerkungsfeld nur Fließtext und keine (Zeilen-)Umbrüche eingeben.
Nach der Anmeldefrist sind keine Nachmeldungen mehr möglich!
Bitte wählen Sie in der Anmeldemaske den zu "Ihrem" Lehramt gehörigen Abschluss aus (s.o.).
Für das ISP im Sommersemester 2025 muss dem Amt für schulpraktische Studien bis spätestens zum 14.02.2025 ein erweitertes Führungszeugnis vorliegen. Das erweiterte Führungszeugnis können Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen, oder beim Bundesamt für Justiz online anfordern. Bitte füllen Sie die folgende Bescheinigung aus und legen Sie diese bei der Beantragung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor. Geben Sie bitte beim Verwendungszweck das Praktikum sowie Ihre Matrikelnummer an. Das erweiterte Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein und wird in der Regel vom Bundesamt für Justiz direkt an das Amt für schulpraktische Studien gesendet. Bei jeder Praktikumsanmeldung müssen diese Dokumente erneut eingereicht werden. Auch Studierende, die im letzten Semester angemeldet waren (und keinen Platz bekommen haben), müssen das erw. Führungszeugnis für die nächste Anmeldung erneut in einer aktuellen Fassung vorlegen.
Bescheinigung für die Beantragung generieren
Wo muss das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis abgegeben werden? Bekomme ich eine Eingangsbestätigung?
Bitte reichen Sie das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis ausschließlich über unser reguläres Postfach bei der Pforte, Postfach Nr. 21, ein. Wir stellen KEINE Eingangsbestätigung aus. Bitte sehen Sie von Anfragen hierzu ab. Sollte Ihr Führungszeugnis uns nicht vorliegen, kommen wir auf Sie zu.
Bis spätestens zum 14.02.2025 muss dem Amt für schulpraktische Studien die Belehrung zum Infektionsschutzgesetz (IFSG) vorliegen. Lesen Sie dazu die Dokumente unter "Infektionsschutzgesetz" auf der verlinkten Seite (ganz unten) aufmerksam und füllen Sie das Formular unter folgendem Link aus. Bitte nur digital absenden.
Belehrung Infektionsschutzgesetz (IFSG) aufrufen
Wo muss der Nachweis für den Masernschutz vorgelegt werden?
Hierfür ist ausschließlich die Schulleitung Ihrer Praktikumsschule zuständig. Bitte reichen Sie hierzu keine Dokumente bei uns ein.
Studierende, die für das ISP im Wintersemester 2024 zugelassen wurden, melden sich für die verpflichtenden Begleitseminare an (ab 03.08.24)
Studierende, die für das ISP im Sommersemester 2025 zugelassen werden, melden sich für die verpflichtenden Begleitseminare an (voraussichtlich ab März 2025).
Achtung: Bitte vergeben Sie im LSF drei Prioritäten. Vergeben Sie erst alle drei Prioritäten und klicken Sie dann auf Platz beantragen, sonst sind die restlichen Prioritäten gesperrt. Sie müssen sich erst wieder abmelden, um sich dann erneut anmelden zu können.
Für das Praktikum ist ein Nachweis erforderlich. Die Nachweise und Gutachten werden von der Schule und der Lehrperson der Hochschule erstellt.
Wenn Sie in einem Lehramtsstudiengang BA oder MA PO 2015 / 2016 eingeschrieben sind, melden Sie sich bitte für das Integrierte Semesterpraktikum an. Bei GPO und SPO 2015 (BA) muss das OEP inkl. Begleitseminare bis zum Beginn des Praktikums abgeschlossen sein. Studierende im MA SEK I melden sich im 1. Semester an. Gehen Sie wie folgt vor.
Öffnen Sie den oben aufgeführten Link zur Anmeldung und füllen Sie das Formular aus. Nachdem Sie Ihre Anmeldung abgeschickt haben, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Eine weitere Benachrichtung erhalten Sie per E-Mail, wenn Ihre Daten im Schulpraxisamt bearbeitet werden.
Ich habe den online-Anmeldezeitraum verpasst. Kann ich mich nachträglich noch direkt bei Ihnen anmelden?
Nein, wir organisieren bzw. begleiten ca. 1.250 Praktika pro Semester. Bitte halten Sie sich an die Anmeldezeiträume. Haben Sie ein Anmeldefenster verpasst, verschiebt sich Ihr Praktikum bis zur nächsten online-Anmeldemöglichkeit. Bitte beachten Sie hierzu unseren Inforeiter TERMINE, der laufend aktualisiert wird.
Wünsche zum Praktikumsort können nur im Rahmen der bestehenden Zuteilungsmöglichkeiten berücksichtigt werden. Diese beschränken sich auf die staatlichen Schulamtsbezirke: Ludwigsburg, Stuttgart, Backnang, Nürtingen, Böblingen, Heilbronn und Tübingen. Die Fächer der Schulen klären sich erst im Verlauf der Verteilung. Sie können bei der Anmeldung Orte, Schulen oder Regionen bei den Ortswünschen angeben.
Für die Verteilung der Praktika wird i.d. Regel ein Studienfach herangezogen, in dem die Betreuung durch die PH statt findet. Die Verteilung der Praktikagruppen für das Sommersemester 2025 wird Anfang / Mitte Februar per E-Mail an die studentischen E-Mail Adressen bekanntgegeben.
Nach der Bekanntgabe der verteilten Praktika müssen Sie sich über das LSF für die ISP Begleitveranstaltungen anmelden.
Studierende nach BA GPO 2015 müssen 3 Begleitseminare besuchen:
In Erziehungswissenschaften, in Deutsch oder Mathematik und im Studienfach
Begleitseminare sind mittwochs, der Besuchstag ist dienstags.
Studierende nach BA SPO 2015 müssen 2 Begleitseminare besuchen:
In der sonderpäd. Fachrichtung, im Hauptfach
Studierende nach MA SEK I 2016 müssen 2 Begleitseminare besuchen:
In den beiden Studienfächern
Begleitseminare sind dienstags, der Besuchstag ist mittwochs.
Das ISP im Wintersemester 2024 beginnt am 14.10.2024. Nehmen Sie mind. drei Wochen vor Praktikumsbeginn Kontakt zu Ihrem/Ihrer Ausbildungsberater*in auf. Das ISP endet am 31.01.2025.
Das ISP im Sommersemester 2025 beginnt am 07.04.2025. Nehmen Sie mind. drei Wochen vor Praktikumsbeginn Kontakt zu Ihrem/Ihrer Ausbildungsberater*in auf. Das ISP endet am 25.07.2025.
Eine verpflichtende Infoveranstaltung für das ISP im Sommersemester 2025 findet am 14.10.24 um 18.15 Uhr in der Aula statt.
Studierende, die nicht verteilt werden konnten, melden sich bitte zum nächsten Termin erneut an.
Die nachstehenden Aufführungen sind Bedingungen für den Antritt und die Durchführung des Praktikums. Durch das Abschicken Ihrer Onlineanmeldung akzeptieren Sie die folgenden Bedingungen:
Für BA GPO und SPO: Der erfolgreiche Abschluss des Orientierungs- und Einführungspraktikums (OEP), die erfolgreiche Teilnahme am OEP Begleitseminar (inkl. Unterrichtsplanung). Sie müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung im 3. Semester sein. Studierende im MA SEK I melden sich im 1. Semester an.
Fehlende Modulleistungen, können auch noch im laufenden Semester und im Folgesemester beim Prüfungsamt über das Postfach 8 eingereicht werden. Zu beachten ist aber, dass die zu besuchenden Seminare und Prüfungen im Falle einer Verteilung nicht mit den Anwesenheitszeiten an der Schule und den Begleitseminaren kollidieren dürfen. Eine Anmeldung zum ISP ist verbindlich und verpflichtet zur Teilnahme im Falle einer Verteilung. Betrifft Bachelor GPO und SPO: Bitte beachten Sie bei Ihren Planungen, dass bis zum Ende des 4. Fachsemesters bestimmte Modul 1 Leistungen absolviert sein müssen, da Sie ansonsten den Prüfungsanspruch für das jeweilige Lehramt verlieren und das Studium beendet ist.
Die Anmeldung für ein Praktikum kann nur unter dem fristgerechten Eingang der Anmeldung, sowie unter Berücksichtigung in der jeweils ordnungsgemäß eingeschriebenen Prüfungsordnung berücksichtigt werden.
Wohnortänderungen, die sich zwischen dem Versenden der Anmeldung und dem Antritt des Praktikums ergeben, können für die Zuteilung zu einem Praktikum nicht berücksichtigt werden. Es gelten die Angaben, die bei der Anmeldung eingegeben und an das Amt für schulpraktische Studien übermittelt wurden.
Wer sich für ein Praktikum anmeldet und eine Zusage für dieses Praktikum vom Amt für schulpraktische Studien erhält, ist verpflichtet das Praktikum anzutreten. Nach der Bekanntgabe der Zuteilung ist eine Absage nur mit Rücksprache des Amtes für schulpraktische Studien möglich. Das Praktikum wird sonst als "ohne Erfolg" gewertet. Regelungen zum Verhalten im Krankheitsfall erfahren Sie beim Amt für schulpraktische Studien.
Bei der Anmeldung für ein Praktikum verpflichten Sie sich, sämtliche Informationen, welche Ihnen in der Ausübung des Praktikums anvertraut oder bekannt werden, vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten, dies gilt auch nach Beendigung des Praktikums, Stillschweigen zu wahren. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich insbesondere auf Informationen, Vorgänge, Beobachtungen und Gespräche mit Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und sonstigen Personen, sowie bei Planungen, Projekten, Absichten, Objekten und internen Verhältnissen der Schulen.
Sie stimmen mit der Anmeldung für ein Praktikum, der Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG) in der aktuellen Fassung zu, insbesondere des Abschnitts 6 (§ 33 bis § 36 IfSG). Sie müssen die unterschriebene Belehrung über die gesundheitlichen Anforderung und Mitwirkungspflichten bis zum oben genannten Termin dem Amt für schulpraktische Studien vorlegen.
Bis zum oben genannten Termin muss dem Amt für schulpraktische Studien ein erweitertes Führungszeugnis vorliegen. Dieses können Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen, oder Sie können dieses beim Bundesamt für Justiz online beantragen.
Kann ich mein erfolgreich absolviertes ISP aus meinem bisherigen Studiengang Lehramt als ISP in meinem neuen Lehramtsstudiengang anerkennen lassen?
Nein, das ISP ist immer schulartspezifisch zu belegen. Beispiel: Sie studierten bislang im BA-Studiengang Lehramt Grundschule und haben nun in den BA- oder MA-Studiengang Lehramt Sonderpädagogik gewechselt. In diesem Fall müssen Sie das ISP in der Sonderpädagogik erneut absolvieren.
Kann mein Schulpraxissemester (SPS) aus meinem gymnasialen Lehramtsstudiengang anerkannt werden?
Nein, ein bestandenes Schulpraxissemester kann nicht als ein ISP anerkannt werden. Das ISP ist immer schulartspezifisch zu belegen.
Ich habe erfolgreich (Teile) schulpraktischer Studien unter einer anderen Studienordnung der PH (z.B. PO2003 oder PO2011) absolviert. Können Praktika anerkannt werden?
Ja, eine Anerkennung ist auf Antrag hin möglich. Bitte reichen Sie hierzu Ihre Unterlagen („Sammelscheine“) im Prüfungsamt bzw. der Studienabteilung im Rahmen Ihrer Neubewerbung auf einen Studienplatz bzw. wenn Sie schon bei uns studieren einen Antrag auf nachträgliche Anrechnung von Studienleistungen ein. Achtung: Ein ISP kann nur schulartspezifisch angerechnet werden (Bsp.: Sie studierten vormals innerhalb der PO2011 Lehramt Sonderpädagogik und haben das ISP erfolgreich absolviert, haben Ihr Studium unterbrochen und haben nun vor bzw. studieren erneut bei uns im Lehramt Sonderpädagogik.)
Ich bin Fachlehrer*in und habe einen Abschluss des Pädagogischen Fachseminars (PFS). Wird mir das ISP anerkannt?
Nein, auch Sie als Fachlehrer*innen müssen ein ISP absolvieren. Da Sie häufig berufsbegleitend studieren, ist es sinnvoll, bereits vor der Anmeldung zum ISP mit uns in Kontakt zu treten. Das ISP ist hier besonders sorgfältig vorzubereiten, damit Sie weiterhin Ihr Deputat an der Schule absolvieren können.
Ansprechpartnerin für SPO und SEK I ist
Frau Heim
Ansprechpartnerin für GPO ist
Frau Schmid-Huß