Vom 07.10.2024 - 11.11.2024 ist eine Anmeldung im LSF für das Seminar Vor- und Nachbereitung erforderlich. Wenn Sie für dieses Seminar eine Zulassung nach dem 13.11.2024 erhalten, dürfen Sie sich eine Schule suchen und für den nächsten Schritt anmelden. Die Zulassung für das OEP Seminar ist verbindlich, ebenso die Anmeldung zur OEP Bausteinverbuchung. Erhalten Sie keine Zulassung melden Sie sich bitte zum nächsten Zeitpunkt erneut an. Die Plätze hierfür sind begrenzt. Achtung: Bitte vergeben Sie im LSF drei Prioritäten. Vergeben Sie erst alle drei Prioritäten und klicken Sie dann auf Platz beantragen, sonst sind die restlichen Prioritäten gesperrt. Sie müssen sich im Prozess wieder abmelden, um sich dann erneut anmelden zu können.
Sie können nun mit der Schulsuche beginnen. Wenn Sie eine Zulassung für das Seminar Vor- und Nachbereitung im LSF erhalten haben, melden Sie sich vom 21.11.2024 - 14.02.2025 für das OEP (Praktikum an der Schule) im Wintersemester 2024/2025 (Frühjahr 2025) mit den Daten Ihrer Schule an. Hinweis: Für die Anmeldung zum Praktikum, können Sie sich nur anmelden, wenn Ihnen die Zusage einer Schule vorliegt. Die einzugebende E-Mail Adresse muss auf @stud.ph-ludwigsburg.de enden. Bitte im Bemerkungsfeld nur Fließtext und keine (Zeilen-)Umbrüche eingeben.
Nach der Anmeldefrist sind keine Nachmeldungen möglich!
Abschlüsse PO 2015: V1 = Grundschule · W1 = SEK I · W2 = SEK I EU · X1 = Sonderpädagogik
Bis zum Ende der Anmeldefrist (Anmeldung Praktikum Schule) muss dem Amt für schulpraktische Studien ein erweitertes Führungszeugnis vorliegen. Das erweiterte Führungszeugnis können Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen, oder beim Bundesamt für Justiz online anfordern. Geben Sie bitte beim Verwendungszweck das Praktikum sowie Ihre Matrikelnummer an. Bitte füllen Sie die folgende Bescheinigung aus und legen Sie diese bei der Beantragung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor. Das erweiterte Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein und wird in der Regel vom Bundesamt für Justiz direkt an das Amt für schulpraktische Studien gesendet. Bei jeder Praktikumsanmeldung müssen diese Dokumente erneut eingereicht werden.
Bescheinigung für die Beantragung generieren
Wo muss das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis abgegeben werden? Bekomme ich eine Eingangsbestätigung?
Bitte reichen Sie das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis ausschließlich über unser reguläres Postfach bei der Pforte, Postfach Nr. 21, ein. Wir stellen KEINE Eingangsbestätigung aus. Bitte sehen Sie von Anfragen hierzu ab. Sollte Ihr Führungszeugnis uns nicht vorliegen, kommen wir auf Sie zu.
Bis zum Ende der Anmeldefrist (Anmeldung Praktikum Schule) muss dem Amt für schulpraktische Studien die Belehrung zum Infektionsschutz-gesetz (IFSG) vorliegen. Lesen Sie dazu die Dokumente unter "Infektionsschutzgesetz" auf der verlinkten Seite (ganz unten) aufmerksam und füllen Sie das Link aus.
Wo muss der Nachweis für den Masernschutz vorgelegt werden?
Hierfür ist ausschließlich die Schulleitung Ihrer Praktikumsschule zuständig. Bitte reichen Sie hierzu keine Dokumente bei uns ein.
Für das Praktikum ist ein Nachweis erforderlich. Das folgende Formular füllen Sie bitte mit Ihren Daten am PC aus und legen dieses an der Schule vor. Nach Beendigung des Praktikums muss dieser Nachweis umgehend dem Schulpraxisamt über das interne Postfach 21 zugehen.
zur Eintragung der Bestätigung der drei Bausteine (Vor- und Nachbereitung, Blockseminar, Unterrichtsplanung) anmelden -> Infos dazu finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes https://www.ph-ludwigsburg.de/studium/pruefungen/online-modulpruefungs-und-bausteinanmeldung
Wenn Sie in einem Lehramtsstudiengang nach PO 2015 immatrikuliert sind und noch kein OEP absolviert haben, bewerben Sie sich bitte für das Orientierungs- und Einführungspraktikum. Gehen Sie wie folgt vor.
Öffnen Sie die oben aufgeführte Anmeldung, lesen Sie dazu die Bedingungen für ein Praktikum aufmerksam.
Sie wählen für dieses Praktikum die Schule und den Schulort selbst. Die Schule muss in Baden-Württemberg liegen. Studierenden wählen bei der Schulsuche eine Schulart, die konform zum studierten Lehramt ist. Waldorfschulen können gewählt werden! Details, Karten mit Schulen und weiter Informationen finden Sie hier.
Für das OEP können Sie keine Ausbildungsschulen, keine (Abend-) Gymnasien, keine Berufsschulen, keine VHS wählen. Sie wählen Schulen in vorrangig staatl. Trägerschaft. Auch eine Waldorfschule als Praktikumsplatz ist möglich. Schulart und -stufe sollte dem studierten Studiengang entsprechen.
Bitte treffen Sie klare und verbindliche Absprachen mit der Schule. Halten Sie die Absprachen schriftlich, z.B. in Form einer E-Mail fest. Bewahren Sie den Schriftverkehr bis zur Exmatrikulation auf. Sie sind verpflichtet bei Fragen oder Problemen dem Schulpraxisamt die Bestätigung der Schule für das OEP vorzulegen. Bei der Onlineanmeldung müssen Sie lediglich die geforderten Felder ausfüllen.
Bitte lesen Sie das folgende Merkblatt aufmerksam durch und legen Sie es der Schule bei der Bewerbung vor. Die Bewerbung an der Schule kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Das OEP wird im 1. oder spätestens 2. Semester angemeldet und am Ende des gleichen Semesters in der vorlesungsfreien Zeit absolviert. Die Online-Anmeldung beginnt in der Regel im April oder Oktober.
Das OEP müssen Sie zusammenhängend vom 10.03.2025 bis 28.03.2025 absolvieren. Eine Splittung des Praktikums ist nicht möglich.
Sie absolvieren vor dem Praktikum das Seminar "Vorbereitung" und nach dem Praktikum das Seminar "Nachbereitung". Beide Seminare sind verpflichtend. Sie besuchen dann im Folgesemester das Begleitseminar "Unterrichtsplanung".
Die Liste der Begleitseminare aufrufen
Es sind folgende Leisungen zu erbringen (Modulhandbuch beachten):
Eine verpflichtende Infoveranstaltung findet am 07.10.24 um 13.50 Uhr in der Aula statt. (Onlineangebot).
Die nachstehenden Aufführungen sind Bedingungen für den Antritt und die Durchführung des Praktikums. Durch das Abschicken Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die folgenden Bedingungen:
Die Anmeldung für ein Praktikum kann nur unter dem fristgerechten Eingang der Anmeldung sowie unter Berücksichtigung in der jeweils ordnungsgemäß eingeschriebenen Prüfungsordnung berücksichtigt werden.
Wer sich für ein Praktikum anmeldet und keine Absage für dieses Praktikum vom Amt für schulpraktische Studien erhält, ist verpflichtet das Praktikum anzutreten. Eine Absage ist dann nur nach Rücksprache mit dem Amt für schulpraktische Studien möglich. Das Praktikum wird sonst als "ohne Erfolg" gewertet.
Fehlen Sie im Seminar "Vor- und Nachbereitung", im OEP an der Schule oder im Begleitseminar unentschuldigt gilt das Praktikum als nicht bestanden. Regelungen zum Verhalten im Krankheitsfall erfahren Sie beim Amt für schulpraktische Studien.
Bei der Anmeldung für ein Praktikum verpflichten Sie sich, sämtliche Informationen, welche Ihnen in der Ausübung des Praktikums anvertraut werden oder bekannt werden, vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten, dies gilt auch nach Beendigung des Praktikums, Stillschweigen zu wahren. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich insbesondere auf Informationen, Vorgänge, Beobachtungen und Gespräche mit Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und sonstigen Personen, sowie bei Planungen, Projekten, Absichten, Objekten und internen Verhältnissen der Schulen.
Sie stimmen mit der Anmeldung für ein Praktikum, der Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG) in der aktuellen Fassung zu, insbesondere des Abschnitts 6 (§ 33 bis § 36 IfSG). Sie müssen die unterschriebene Belehrung über die gesundheitlichen Anforderung und Mitwirkungspflichten bis zum oben genannten Termin dem Amt für schulpraktische Studien vorlegen.
Bis zum oben genannten Termin muss dem Amt für schulpraktische Studien ein erweitertes Führungszeugnis vorliegen. Dieses können Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen, oder Sie können dieses beim Bundesamt für Justiz online beantragen.
Kann ich meine beruflichen Erfahrungen aus … als Orientierungs- und Einführungspraktikum (OEP) anerkennen lassen?
Das muss im Einzelfall geprüft werden. Nicht anrechenbar sind jedoch Ausbildungs- bzw. Studienabschlüsse aus den Feldern frühkindlicher Bildung, Sozialer Arbeit, Erlebnispädagogik, Berufserfahrungen aus Assistenztätigkeiten an Schulen sowie BFD, FSJ o.ä. Automatisch anerkannt wird das OEP bei Fachlehrer*innen mit PFS-Abschluss und Berufserfahrung sowie bestandene OEPs anderer Hochschulen, auch außerhalb von Baden-Württemberg.
Ich haben den Lehramtsstudiengang gewechselt (z.B. vom BA-Studiengang Lehramt Grundschule oder dem BA-Studiengang gymnasiales Lehramt zum BA-Lehramtsstudiengang Sekundarstufe 1)? Wird das OEP anerkannt?
Ja, das OEP wird bei Studiengangwechsel zwischen den Lehrämtern auf Antrag anerkannt. Der Antrag kann direkt bei Ihrer Bewerbung zum Studiengangwechsel mit gestellt werden (Belege bzw. Notenspiegel beifügen).
Ansprechpartnerin für diesen Bereich ist
Frau Hoffmann (Mo - Do vormittags)