Vom 01.10.2024 - 31.01.2025 ist die Onlineanmeldung für das PP im Wintersemester 2024/2025 (Frühjahr 2025) freigeschaltet. Hinweis: Sie können sich nur anmelden, wenn Ihnen eine Zusage der Schule / Bildungseinrichtung vorliegt. Die einzugebende E-Mail Adresse muss auf @stud.ph-ludwigsburg.de enden. Bitte im Bemerkungsfeld nur Fließtext und keine (Zeilen-)Umbrüche eingeben.
Bitte im Feld "Termin und Bildungseinrichtung": Schule, Fach und Dozent*in eintragen. Nach der Anmeldefrist sind keine Nachmeldungen möglich! Die Anmeldung erfolgt vorbehaltlich den aktuellen Entwicklungen zu COVID-19.
Abschlüsse PO 2015: V6 = GPO · W6 = SEK I · W7 = EU LA · X6 = SPO · X8 = Aufbau ALSO-HOLA
Bis zum Ende der Anmeldefrist muss dem Amt für schulpraktische Studien ein erweitertes Führungszeugnis vorliegen. Das erweiterte Führungszeugnis können Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen, oder beim Bundesamt für Justiz online anfordern. Geben Sie bitte beim Verwendungszweck das Praktikum sowie Ihre Matrikelnummer an. Bitte füllen Sie die folgende Bescheinigung aus und legen Sie diese bei der Beantragung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor. Das erweiterte Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein und wird in der Regel vom Bundesamt für Justiz direkt an das Amt für schulpraktische Studien gesendet. Bei jeder Praktikumsanmeldung müssen diese Dokumente erneut eingereicht werden.
Bescheinigung für die Beantragung generieren
Wo muss das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis abgegeben werden? Bekomme ich eine Eingangsbestätigung?
Bitte reichen Sie das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis ausschließlich über unser reguläres Postfach bei der Pforte, Postfach Nr. 21, ein. Wir stellen KEINE Eingangsbestätigung aus. Bitte sehen Sie von Anfragen hierzu ab. Sollte Ihr Führungszeugnis uns nicht vorliegen, kommen wir auf Sie zu.
Bis zum Ende der Anmeldefrist muss dem Amt für schulpraktische Studien die Belehrung zum Infektionsschutzgesetz (IFSG) vorliegen. Lesen Sie dazu die Dokumente unter "Infektionsschutzgesetz" auf der verlinkten Seite (ganz unten) aufmerksam und füllen Sie das Formular unter folgendem Link aus. Bitte nur digital absenden.
Für das Praktikum ist ein Nachweis erforderlich. Das Formular füllen Sie bitte mit Ihren Daten am PC aus und legen dieses in der Schule vor. Eine auf das PP bezogene schriftliche Ausarbeitung sowie der von der Schule unterschriebene Nachweis muss spätestens 3 Wochen nach Beendigung des Praktikums Ihrem betreuenden Dozierenden vorgelegt werden. Der vollständig unterschriebene Nachweis wird danach umgehend beim Schulpraxisamt im Postfach 21 oder per Mail zur Verbuchung eingereicht.
Es gibt zwei Anmeldezeiträume
1x im Sommersemester ab April- bis Juli für Praktika im Herbst und Wintersemester und
1x im Wintersemester ab Oktober-Januar für Praktika im Frühjahr und Sommersemester
Wenn Sie in einem Lehramtsstudiengang nach GPO oder SPO 2016 im Master eingeschrieben und im 1. Semester MA (GPO) und im 2. Semester MA (SPO) oder im Aufbaustudium ALSO-HOLA (SPO 2018) bzw. ALSO (SPO 2019) sind, melden Sie sich bitte für das Professionalisierungspraktikum an.
Öffnen Sie die oben aufgeführte Anmeldung, lesen Sie dazu die Bedingungen für ein Praktikum aufmerksam.
Für dieses Praktikum können Sie Bildungseinrichtungen aller Art in ganz Deutschland wählen. Bei einem Auslandsaufenthalt können Sie Schulen und schulnahe Bildungseinrichtungen weltweit wählen, an denen Sie als Lehrer*in tätig sein können. Das Praktikum ist eine unbezahlte Tätigkeit.
Bitte treffen Sie klare und verbindliche Absprachen mit der Schule. Halten Sie die Absprachen schriftlich, z.B. in Form einer E-Mail fest. Bewahren Sie den Schriftverkehr bis zur Exmatrikulation auf. Sie sind verpflichtet bei Fragen oder Problemen dem Schulpraxisamt die Bestätigung der Schule für das PP vorzulegen. Bei der Onlineanmeldung müssen Sie lediglich die geforderten Felder, ausfüllen.
Das PP dient der Planung, Realisierung und Reflexion eines Unterrichtsprojekts oder der Durchführung praxisbezogener Forschung.
Bezüge zu Lehrveranstaltungen können hergestellt werden.
Das PP kann als Vorbereitung für die wissenschaftliche Arbeit / Masterarbeit dienen.
Das Praktikum muss im GPO, SEK I und SPO mindestens 3 Wochen bei Aufbau ALSO-HOLA (PO 2018) 20 Tage, bei ALSO (PO 2019) 15 Tage dauern.
Sie müssen zusammen mit einer Lehrperson der PH ein Thema für das oben genannte Unterrichtsprojekt oder für eine praxisbezogene Forschung vor Beginn des Praktikums definieren.
Die Ergebnisse sind in schriftlicher Form der Lehrperson am Ende des PPs vorzulegen.
Ein Nachweis der Schule ist erforderlich.
Zuerst entscheiden Sie sich für eine der beiden genannten Varianten des Praktikums, danach wählen Sie ein Fach und eine betreuende Lehrperson der Hochschule aus. Das PP wird individuell von einem/r Hochschuldozenten*in betreut. Es wird empfohlen zur Besprechung mit der Lehperson eine kurze schriftliche Beschreibung Ihres Vorhabens anzufertigen.
Mehrwöchige Auslandspraktika können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag beim Amt für schulpraktische Studien als PP angerechnet werden.
Das PP wird in der vorlesungsfreien Zeit, am Ende vom Wintersemester, im Frühjahr oder am Ende vom Sommersemester, im Herbst absolviert. Wird das Praktikum im Ausland absolviert, sind andere Zeiten möglich. Die Praktikumsdauer beträgt mind. 3 Wochen. Insgesamt sind mind. 20 Stunden pro Woche in der Schule/Einrichtung erforderlich. Es müssen mindesten 4 eigene Unterrichtsstunden je Woche gehalten werden.
Hinweise für Aufbau ALSO / ALSO-HOLA:
Die Praktikumsdauer beträgt bei Aufbau ALSO-HOLA 20 Tage bei Aufbau ALSO 15 Tage.
Bei Aufbau ALSO-HOLA (PO 2018) ist ein Praktikum und ein Begleitseminar in der 1. Fachrichtung zu absolvieren. Bei ALSO (PO 2019) ist in jeder Fachrichtung ein Praktikum und ein Begleitseminar zu absolvieren. Als Begleitseminar kann z.B. ein ISP Begleitseminar in der FR absolviert werden.
Die nachstehenden Aufführungen sind Bedingungen für den Antritt und die Durchführung des Praktikums. Durch das Abschicken der Anmeldung akzeptieren Sie die folgenden Bedingungen:
Ich bin Fachlehrer*in und habe einen Abschluss des Pädagogischen Fachseminars (PFS). Wird mir das Professionalisierungspraktikum anerkannt?
Ja, das PP im MA-Studiengang Lehramt Sonderpädagogik oder im MA-Studiengang Lehramt Grundschule ist zu belegen.
Ansprechpartnerin für GS und SPO ist
Frau Heim
Sprechzeiten:
Montag 10:30 bis 11:30 Uhr
Dienstag 11:00 bis 13:00 Uhr
Mittwoch 11:00 bis 13:00 Uhr