Europalehramt Sekundarstufe I zu studieren bedeutet sich die benötigten Kompetenzen für ein interkulturelles Lehren und Lernen im europäischen Kontext anzueignen und sich für den deutsch-englisch bilingualen Sachfachunterricht zu qualifizieren. Das Studium schließt das reguläre Lehramt Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10) mit ein. Der Masterabschluss berechtigt auch zur Promotion.
Mit dem EU-Lehramt Sekundarstufe I wird ein erster berufsqualifizierender Abschluss erworben. Nach bestandenem Bachelor eröffnen sich folgende Möglichkeiten:
Um als Lehrkraft an einer staatlichen Schule zu unterrichten, ist ein Abschluss Master of Education (M. Ed.) erforderlich, der dazu berechtigt, den Vorbereitungsdienst aufzunehmen. Der Masteraschluss berechtigt auch zur Promotion.
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg veröffentlicht regelmäßig ein Merkblatt zu den künftigen Einstellungschancen für den öffentlichen Schuldienst in Baden-Württemberg (Stand: Juli 2024).
Durch den gegenwärtigen Ausbau bilingualer Züge an bis zu 20% aller Realschulen in Baden-Württemberg, aber auch in anderen Bundesländern, entsteht ein hoher Bedarf an speziell für den bilingualen Sachfachunterricht ausgebildeten Lehrkräften. Das im Studium des Europalehramts integrierte Auslandssemester und der besondere Schwerpunkt auf interkulturellem Lernen führen zu einer besonderen Qualifikation in diesem Bereich.
Bei dem Auswahlverfahren für das Europalehramt Sekundarstufe I ist für die Bewerbung neben dem Nachweis der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung ein Notendurchschnitt der 4 Oberstufenkurse im Fach Englisch von 10 Punkten erforderlich. Das Fach Englisch muss bis zum Abitur belegt worden sein. Ersatzweise ist der Nachweis eines erfolgreich angelegten Sprachzertifikats aus der nachfolgenden Auflistung erforderlich.