Zum Seiteninhalt springen

Der Masterstudiengang Soziale Arbeit in sonderpädagogischen Handlungsfeldern eröffnet berufliche Perspektiven im Feld der Sozialen Arbeit von der Interdisziplinären Frühförderung über die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe, in den Bereichen der Behindertenhilfe bis zur beruflichen Förderung benachteiligter junger Erwachsener, von der Psychomotorik bis zur inklusiven Kulturarbeit. Inklusion und Teilhabe markieren maßgebliche Maximen in der Gestaltung des Studiengangs an der Fakultät für Teilhabewissenschaften.

Der Studiengang kann nach individuellen wissenschaftlichen und beruflichen Interessen studiert werden, Studierende können im Studium ihr eigenes fachliches Profil ausbilden. Ein eigenes Studienprojekt bietet Erfahrungen der Verzahnung von Theorie und Praxis und die Wahl von fachlichen Profilbereichen ermöglicht individuelle Schwerpunktesetzungen bereits im Studium.

Der Studiengang ist als konsekutiver Studiengang konzipiert. Er ermöglicht durch eine flexible und individuelle Gestaltung des Studiums auch die Aufnahme einer studienbegleitenden beruflichen Tätigkeit bereits während des Studiums in einem der Arbeitsbereiche der Sozialen Arbeit in sonderpädagogischen Handlungsfeldern.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Seiten der Abteilung.

Auf einen Blick

Perspektiven

Für Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs eröffnen sich zahlreiche berufliche Tätigkeitsfelder:

  • in Institutionen in öffentlicher oder freier Trägerschaft
  • in zivilgesellschaftlichen Initiativen
  • in der kommunalen Verwaltung
  • in interkommunalen Verbänden
  • in Organisationen und Verbänden der Behindertenhilfe, der Jugendhilfe, der Beschäftigungsförderung und der sozialen Integration von Menschen mit Behinderung/ in sozial benachteiligten Lebenslagen.

Zulassungsvoraussetzungen

Pro Studienjahr stehen 30 Studienplätze zur Verfügung. Zulassungsvoraussetzungen sind:

  • eine allgemeine oder eine fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung
  • ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss von mindestens 6 Semestern bzw. 180 ECTS-Punkten in einem sonder- oder sozialpädagogisch ausgerichteten Fach oder einem gleichwertigen berufsqualifizierenden Studium. (Liegt ein erfolgreicher Studienabschluss bis zum Ende der Antragsfrist noch nicht vor, genügt der Nachweis der Zulassung zur Abschlussprüfung in einem solchen Studiengang, wenn zu erwarten ist, dass der Abschluss zu Beginn des angestrebten Studiums vorliegt. Der Zulassungsantrag kann in diesem Fall auf die Durchschnittsnote bisher erbrachter Prüfungsleistungen gestützt werden. Die Zulassung gemäß § 5 erfolgt dann unter der Bedingung des fristgerechten Nachweises des erfolgreichen Abschlusses und der weiteren damit zusammenhängenden Zugangsvoraussetzungen. Der Nachweis ist bis zum 30.11. des Jahres, in dem die Einschreibung erfolgt ist, zu erbringen. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, so erlischt die Zulassung)
  • erste Praxiserfahrungen in sonderpädagogischen Arbeitsfeldern.
  • Eine schriftliche Darlegung (max. zwei DIN A 4-Seiten) des bisherigen Werdegangs und der wissenschaftlichen und berufspraktischen Interessen und Vorkenntnisse.

Im zweiten Teil des Aufnahmeverfahrens findet ein Gespräch von ca. 20 Minuten Dauer vor der Aufnahmekommission statt.