Die bekanntesten Fördermöglichkeiten für einen Studienaufenthalt an einer Partneruniversität im europäischen Ausland sind Erasmus+ und das Auslandsbafög.
Neben den durch die PH beworbenen Fördermitteln und Auslandsbafög gibt es noch zahlreiche andere Finanzierungsmöglichkeiten. Insbesondere Stipendien von Dritten werden regelmäßig ausgeschrieben. Eine Übersicht über aktuelle Ausschreibungen bietet hierbei der DAAD. Sollten Sie zwei oder mehr Zuschüsse von verschiedenen Stipendiengebern erhalten, prüfen Sie bitte stets, ob diese auch zeitgleich bezogen werden dürfen
Wichtig zu wissen ist dabei, ein Stipendium kann nie im Vornherein garantiert werden und deckt nicht die gesamten Kosten des Auslandssemesters ab. Sollten Sie verschiedene Zuschüsse erhalten, prüfen Sie bitte immer, ob diese auch zeitgleich bezogen werden können.
Teilnehmen können ALLE Studierenden der PH Ludwigsburg. Teilnehmen können daher auch Studierende mit Staatsbürgerschaften von Nicht-EU-Staaten sowie Staatenlose. Aufenthalte von ausländischen Studierenden in ihrem Heimatland sind auch möglich, jedoch können sie nur nachrangig gegenüber anderen Bewerber*innen bei der Auswahl Berücksichtigung finden.
Bewerber*innen müssen zu Beginn des Auslandsaufenthalts (also nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung!) mindestens zwei Fachsemester in ihrem jeweiligen Studiengang studiert haben. Bachelorzeiten werden angerechnet, sodass Sie bereits im ersten Mastersemester ins Ausland gehen können. Generell gilt, dass der an der Gasthochschule absolvierte Studienaufenthalt mindestens zwei und maximal zwölf Monate dauern muss, achten Sie also auf eine nicht zu kurze Aufenthaltsdauer.
Die Bewerbung erfolgt online. Eine zusätzliche Bewerbung für Erasmus+ ist nicht notwendig, sondern in der Bewerbung für einen Platz im Ausland enthalten. Mehr Informationen zum Bewerbungsverfahren, benötigte Dokumente und Qualifikationen, finden Sie unter Bewerbung.
Mit der Mobilitätsbeihilfe ist kein Versicherungsschutz verbunden. Teilnehmende an einem Erasmus+ Programm müssen für die Dauer ihres Auslandsaufenthalts selbst für ausreichenden Versicherungsschutz (auf jeden Fall Krankenversicherung) sorgen. Es ist möglich, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen, die Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung enthält. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim DAAD. Gesetzlich Versicherte sind i.d.R. in ganz Europa grundkrankenversichert – nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Versicherung
Neben den europäischen Erasmus-Ländern gibt es auch nicht-europäische Erasmus-Partnerschaften (sogenannte KA171 Partnerländer). Die PHL führt eine solche Partnerschaft mit dem Beit Berl College und dem Kibbutzim College in Israel.
Studierende mit geringeren Chancen* können ein Social Top-Up in Höhe von 250 € pro Monat beantragen, wenn sie die jeweils genannten Voraussetzungen erfüllen. Zur Beantragung eines Social Top-ups bitte unser Infoblatt zur Zusatzförderung im Rahmen von Erasmus+ aufmerksam durchlesen und die Ehrenwörtlichen Erklärung fristgerecht im International Office einreichen.
*Studierende mit geringeren Chancen: Erstakademiker*innen, Studierende mit Kind, Studierende mit einer Behinderung (GdB ab 20) oder einer chronischen Erkrankung und finanziellem Mehrbedarf im Ausland, erwerbstätige Studierende mit einem monatlichen Nettoeinkommen zwischen 450 und 850 €. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der NA DAAD.
Sie können pro Studienabschnitt (Bachelor, Master, Promotion) jeweils bis zu 12 Monate teilnehmen, bei Staatsexamen 24 Monate. Angerechnet werden auch Zeiten aus alten EU-Mobilitätsprogrammen (z.B. Comenius oder LLP ERASMUS). Auch werden Erasmus+ Studium und Praktikum zusammengerechnet. Sie können z. B. 10 Monate Erasmus+ Studium machen und anschließend 2 Monate Praktikum. Damit haben Sie die 12 Monate ausgeschöpft.
Erhalten Sie einen Zuschuss über Erasmus+, können Sie kein weiteres Stipendium aus europäischen Mitteln beziehen. Andere Stipendien müssen individuell ganhandhabt werden, je nach Förderbedingung des jeweiligen Stipendiums.
Der Bezug gemeinsam mit Auslandsbafög ist allerdings möglich. Die Erasmus+ Studienmobilitätsbeihilfe wird erst ab 300 € monatlich auf das Auslandsbafög angerechnet. Insgesamt kann die Förderung bei Kombination aus Erasmus+ und Bafög nicht höher als 1035€ ausfallen.
Es wird angeraten, frühzeitig einen Antrag auf Auslandsförderung bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen. Mehr Infos hierzu finden Sie auch unter Auslandsbafög.
Alle für einen Erasmus+ Aufenthalt ausgewählte Studierenden müssen einen verpflichtenden Online-Einstufungstest zur Überprüfung ihrer Sprachkenntnisse in der Arbeitssprache absolvieren. Mit den obligatorischen Sprachtests vor und nach einer Mobilität kann die Entwicklung der sprachlichen Fertigkeiten gemessen und dokumentiert werden – sie dienen nicht als Auswahlkriterium für eine Erasmus+ Förderung.
Im Anschluss an den Online-Einstufungstest wird ein (an das entsprechende Sprachniveau angepasster) Online-Sprachkurs zur Verfügung gestellt. Je nach Zielland und Abschluss im Einstufungstest ist es auch möglich, einen Onlinekurs für die jeweilige Landessprache freischalten zu lassen.
Im Erasmus+ Programm werden Sie mit verschiedenen Dokumenten in Kontakt kommen, die wir hier kurz erklären möchten.
Das erste, wichtige Dokument ist das Learning Agreement: Dieses wird an der Pädagogischen Hochschule aus dem Antrag auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen generiert, den Sie bereits vor Ihrem Aufenthalt anfertigen müssen. Sie müssen das Learning Agreement daher nicht selbst erstellen. Es dient als eine Art Vertrag zur Anerkennung Ihrer Leistungen und beinhaltet eine Gegenüberstellung Ihrer Kurse an der Gastuniversität und den dafür anerkannten Kursen an der PHL. Mehr Infos hierzu finden Sie auch unter den Anerkennung.
Das Grant Agreement: Der Fördervertrag, sollten Sie als Erasmus-Studierende*r ausgewählt worden und eine finanzielle Förderung möglich sein. Der Vertrag wird ausgestellt, nachdem das digitale Learning Agreement von allen Seiten unterschrieben wurde - für gewöhnlich ein paar Wochen vor Beginn des Aufenthaltes. Er beinhaltet Ihren Aufenthaltszeitraum und die Förderhöhe, die für Sie angesetzt wird, sollten alle Bedingungen erbracht werden. Für gewöhnlich wird hierzu eine Förderrate bis zum Abschluss Ihrer Mobilität zurück gehalten, der Rest wird bereits zuvor an Sie ausgezahlt. Sollte sich bei Ankunft im Gastland herausstellen, dass Ihr Aufenthalt länger dauern wird, teilen Sie uns das bitte unverzüglich, spätestens bis 30 Tage vor dem im Grant Agreement genannten Enddatum, mit. Eventuell ist dann eine Erhöhung der Förderung möglich.
Das Period of Study Statement (Aufenthaltsbestätigung): Dieses Dokument lassen Sie zu Beginn und zum Ende Ihres Aufenthaltes an der Gasthochschule unterschreiben. Achten Sie dabei darauf, dass die Daten im Period of Study Statement mit denen im Grant Agreement übereinstimmen. Bei Abweichungen von mehr als fünf Tagen müssen wir eine Prüfung des Aufenthaltszeitraums durchführen. Ergibt sich dabei, dass Ihr Aufenthaltszeitraum kürzer war, als im Grant Agreement vereinbart, müssen wir evtl. die letzte Rate einbehalten oder einen Teil Ihrer ersten Rate zurückfordern. Das Dokument muss nach dem Aufenthalt unverzüglich im IO eingereicht werden. Eine Vorlage des Period of Study Statements finden Sie in unserem Downloadbereich Europa.
Transcript of Records: Das Transcript of Records ist ein von der Partnerhochschule ausgestelltes Zeugnis über die im Ausland erbrachten Leistungen. In den meisten Fällen wird es nach Ihrer Rückkehr direkt an das IO gesendet - dies kann einige Wochen dauern. Sollten Sie es selbst zugeschickt bekommen, denken Sie bitte daran, einen Scan/eine Kopie ebenfalls im IO einzureichen.
Erfahrungsbericht: Im Erfahrungsbericht halten Sie nach Ihrem Aufenthalt Tipps und Kniffe für spätere Outgoings fest, indem Sie über Ihre Erfahrungen im Gastland und an der Gastuniversität berichten. Eine Vorlage für den Bericht finden Sie im Downloadbereich Europa.
Als Studierende*r, der*die durch das Erasmus+ Programm gefördert wird, müssen bestimmte Pflichten eingehalten werden. Hierzu gehören:
Informationspflicht: Sie informieren sich im Vorfeld einer Bewerbung über Ihre Wunschuniversität. Sie sind verpflichtet, eigenverantwortlich Informationen zu Studienangebot, Sprachvoraussetzungen oder Wohnmöglichkeiten einzuholen. Dies dient auch dazu, keine falschen Erwartungen aufkommen zu lassen sowie für Ihre Bewerbung überzeugende Argumente zu finden. Dazu nutzen Sie in jedem Fall das Internetangebot der Partnerhochschulen sowie die Hinweise für Austauschstudierende des dortigen International Office. Nehmen Sie auch gerne das persönliche Beratungsangebot des IO der PH Ludwigsburg für Ihre Vorbereitung wahr.
Berichtspflicht: Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss des Aufenthalts an einer Online-Umfrage (EU-Survey) teilzunehmen. Sie sind ebenfalls dazu verpflichtet, den OLS-Sprachtest vor und nach Ihrem Aufenthalt abzulegen und geforderte Dokumente fristgerecht im IO einzureichen.
Studienleistungen während ihres Aufenthalts: Jede*r Bewerber*in verpflichtet sich während des Erasmus+ Studienaufenthaltes Leistungen im Umfang von mindestens 20 ECTS pro Semester zu erbringen (wenn nicht anders von der Partnerhochschule gefordert)!
Das Programm der Europäischen Union soll ermöglichen, Studienleistungen während des Auslandsaufenthalts zu erwerben, die an der Heimathochschule anerkannt werden können. Wie genau der Anerkennungsprozess funktioniert, finden Sie unter Anerkennung. Jede*r Studierende ist selbst für die Erfüllung der Voraussetzungen und Eingabe der nötigen Dokumente verantwortlich.
Während eines Auslandsaufenthaltes muss eine Inlandsförderung durch BAföG pausiert werden. Alternativ dazu kann aber AuslandsBAföG beantragt werden, sollte der Auslandsaufenthalt mindestens drei Monate (12 Wochen) lang sein. Selbst wer kein InlandsBAföG bezieht, hat Chancen auf AuslandsBAföG, da die Sätze hier anders berechnet werden. Aufschluss darüber, ob sich ein Antrag auf AuslandsBAföG lohnt, kann der BAföG-Rechner geben.
Für den Bezug von AuslandsBAföG im Rahmen eines Praktikums im Ausland, muss es sich um ein in der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum (Pflichtpraktikum) handeln. Studienaufenthalte können auch freiwillig absolviert werden und müssen nicht in der Studienordnung vorgegeben sein.
Für Free Mover ist AuslandsBAföG auch deswegen interessant, da dieses sich mit bis zu 4.600€ bei den Studiengebühren unterstützt, die bei normalen Partnerschaften erst gar nicht anfallen.
Bei einer bereits bezogenen Förderung im Inland, ist es wichtig zu wissen, dass AuslandsBAföG unabhängig davon bezogen wird. Hier lohnt sich unter gewissen Voraussetzungen daher die Beantragung eines Urlaubssemesters, während das InlandsBAföG pausiert wird. Da sich dieses an den Fachsemestern orientiert, kann das pausierte Semester am Ende des Studiums nochmals angehangen werden.
BAföG und Erasmus/andere Stipendien können grundsätzlich gleichzeitig bezogen werden. Ist die monatliche Stipendien-Förderung allerdings höher als 300€, kann es vorkommen, dass Sie anteilig als Verdienst angerechnet wird und daher den BAföG-Satz schmälern kann.
AuslandsBAföG wird zudem nicht beim örtlichen BAföG-Amt beantragt, sondern verschiedene Ämter in ganz Deutschland sind für bestimmte Länder zuständig. Eine Übersicht der zuständigen Ämter finden Sie auf der BAföG-Homepage.
Denken Sie daran, AuslandsBAföG frühzeitig zu beantragen. Im Normalfall dauert die Bearbeitung etwa 6 Monate. Mehr Infos gibt es unter Einzelfragen der Förderung.
Auch für Übersee-Outgoings gibt es die Möglichkeit, sich für Stipendien zu bewerben. Über die PHL können Sie Zuschüsse durch PROMOS und das Baden-Württemberg STIPENDIUM erhalten. Aber auch AuslandsBAföG und andere Stipendien können sich anbieten. Auf den folgenden Seiten haben wir Informationen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten gesammelt, um Ihnen einen besseren Überblick darüber verschaffen zu können.
Wichtig zu wissen ist dabei, ein Stipendium kann nie im Vornherein garantiert werden und deckt nicht die gesamten Kosten des Auslandssemesters ab.
Sollten Ihnen Zusagen für mehrere Stipendien vorliegen, muss stets geprüft werden, ob diese auch zeitgleich bezogen werden können.
Neben den durch die PH beworbenen Fördermitteln und AuslandsBAföG gibt es noch zahlreiche andere Finanzierungsmöglichkeiten. Insbesondere Stipendien von Dritten werden regelmäßig ausgeschrieben.
Vorrausetzungen:
Die Bewerbung um ein PROMOS-Stipendium im Rahmen eines Studienaufenthaltes im Ausland ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Hierzu gehören:
1) Das Studium findet außerhalb einer europäischen Partnerschaft statt
2) Sie müssen über den gesamten Zeitraum des Auslandssemesters an der PH Ludwigsburg immatrikuliert sein
3) Das Auslandsstudium sollte vorrangig (aber nicht zwingend) an einer Partneruniversität der PH Ludwigsburg stattfinden
4) Das Auslandsstudium hat eine Dauer von mindestens 6 Wochen
5) Sie wurden zuvor im selben Studienzyklus noch nicht 6 Monate durch PROMOS gefördert
Pflichten der Studierenden:
Sollten Sie ein PROMOS-Stipendium erhalten, verpflichten Sie sich dazu, eine Auslandskrankenversicherung einzugehen, die Sie über den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes absichert.
Zudem beinhaltet das Stipendium die Verpflichtung zur Abgabe eines Erfahrungsberichts bis spätestens acht Wochen nach Beeindigung des Auslandsstudiums. Eine Vorlage des Berichts für das jeweilige Studienjahr finden Sie im Downloadbereich.
Bewerbung und Unterlagen:
Für eine Bewerbung um ein PROMOS-Stipendium im Rahmen eines Studienaufenthaltes sind folgende Unterlagen nötig, die Sie per E-Mail an das IO schicken:
Bewerbungsfristen:
Für Studienaufenthalte zwischen Januar und Juni: 30.09. des Vorjahres
Für Studienaufenthalte zwischen Juli und Dezember: 31.03. desselben Jahres
Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden.
Da Sie für einen Studienplatz bereits ein Auswahlgespräch durchlaufen haben, wird dieses auch für die Vergabe der Stipendienplätze für Studienaufenthalte herangezogen. Ein weiteres Auswahlgespräch ist in diesem Rahmen nicht nötig.
Freemover, die zuvor noch kein Auswahlgespräch durchlaufen haben, werden nach dem Einreichen einer Bewerbung vom IO zu einem solchen eingeladen. Praktikant*innen werden auf Basis der eingereichten Unterlagen bewertet und ausgewählt.
Leistungen:
Das PROMOS-Stipendium orientiert sich an Ihrem Aufenthaltsland und der Aufenthaltsdauer. Die monatlichen Stipendienraten können dabei zwischen 350 und 550€ variieren. Für Freemover gibt es - je nach Verfügbarkeit - auch die Möglichkeit, einen Zuschuss zu Studiengebühren zu erhalten.
Generell kann im Vornherein nie eine Förderung garantiert werden. Je nach Bewerbungsstand und verfügbaren Fördermitteln kann es zudem sein, dass nicht die gesamte Aufenthaltsdauer gefördert werden kann.
Eine Sonderförderung für zusätzliche Kosten, die aufgrund einer Beeinträchtigung anfallen, kann ebenfalls beantragt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an das International Office.
Die Baden-Württemberg Stiftung ermöglicht mit dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM jährlich knapp 1.200 Studierenden aus aller Welt einen Studienaufenthalt zwischen drei und elf Monaten in einem anderen Land. Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende hat das Ziel, den internationalen Austausch von hochqualifizierten deutschen und ausländischen Studierenden zu fördern. Die Stipendien kommen grundsätzlich zu gleichen Teilen Bewerberinnen und Bewerbern aus Baden-Württemberg und aus dem Ausland zugute.
Im Auftrag der Baden-Württemberg Stiftung setzt Baden-Württemberg International als Projektträger das Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende um. Baden-Württemberg International ist das Kompetenzzentrum des Landes Baden-Württemberg zur Internationalisierung, Vermarktung und Entwicklung von Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung.
Vorrausetzungen:
Um am Stipendiumprogramm teilzunehmen, müssen Studierende:
Pflichten der Studierenden:
Mit der Annahme eines Stipendienplatzes ist die Verpflichtung verbunden, sich an der entsprechenden Hochschule einzuschreiben und mit voller Hingabe dem Studium zu widmen sowie an Veranstaltungen der Baden-Württemberg Stiftung teilzunehmen. Zum Abschluss der Förderung ist ein kurzer Erfahrungsbericht (max. 5 Seiten DIN A4) der Stipendiaten über den Studienaufenthalt zu erstellen und an das International Office der PH Ludwigsburg zu schicken sowie im BWS world Portal hochzuladen. Dieser Bericht muss bis spätestens 4 Wochen nach Abschluss des Förderzeitraums entsprechend eingeschickt/hochgeladen werden
Eine Vorlage für den Bericht finden Sie für Ihren entsprechenden Jahrgang im Downloadbereich Übersee
Bewerbung und Unterlagen:
Studierende, die für ein Stipendium berücksichtigt werden möchten, müssen folgende Dokumente über das BWS-Portal sowie per Mail an das IO (keine Abgabe in Papierform) einreichen:
Eine Kommission bestehend aus der Leitung des International Office, eines*r Mitarbeitenden des Outgoing Bereiches und entsprechenden Fachkolleg*innen wählen geeignete Kandidat*innen aus. Die Auswahl wird dann von einer zentralen Stipendienkommission (bestehend aus Vertreter*innen der Hochschulen, des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, sowie der Baden-Württemberg Stiftung) geprüft und gegebenenfalls bestätigt. Die Baden-Württemberg Stiftung trifft dann eine letzte Entscheidung. Erfolgreiche Kandidat*innen werden schriftlich benachrichtigt.
Bewerbungsfristen:
Beispiel: Sie planen im Wintersemester 24/25 oder im Sommersemester 25 ins Ausland zu gehen, dann müssen Sie sich bis zum 31.03.2024 bewerben.
Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden.
Leistungen:
Die Höhe eines Stipendiums durch die Baden-Württemberg-Stiftung orientiert sich an der Dauer des Studienaufenthaltes im Ausland sowie der Kommissionsentscheidung. Die monatlichen Raten können dabei je nach Bewerberlage unterschiedlich hoch ausfallen, sind aber unabhängig vom jeweiligen Land, in das die Bewerber gehen möchten.
Die Baden-Württemberg Stiftung GGMBH:
Die Baden-Württemberg Stiftung ist aus der Landesbeteiligungen Baden-Württemberg GmbH hervorgegangen. Sie fördert gemeinnützige Projekte, die das Ziel verbindet, die Zukunftsfähigkeit Baden-Württembergs zu sichern.Es werden vor allem Vorhaben aus den Bereichen Bildung und Erziehung wie dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM sowie Projekte aus Wissenschaft und Forschung gefördert, insbesondere in den Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Weitere Schwerpunkte setzt die Baden-Württemberg Stiftung in der Jugend- und Familienförderung, dem bürgerschaftlichen Engagement und in der Kunst- und Kulturszene Baden-Württembergs. Die Stiftung hat die Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH), deren Alleingesellschafter das Land Baden-Württemberg ist. Ihr Aufsichtsrat besteht aus 18 Mitgliedern: je zur Hälfte aus Vertretern des Landtages und Vertretern der Landesregierung von Baden-Württemberg. Aufsichtsratsvorsitzender der Baden-Württemberg Stiftung ist Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
N.B. Die Informationen auf dieser Webseite beziehen sich z.T. nur auf das Auswahlverfahren der PH Ludwigsburg. Jede an dem Stipendiumprogramm teilnehmende Hochschule ist für die Entwicklung eigener Auswahlverfahren im Rahmen der geltenden Bestimmungen selbst verantwortlich.
Sollten Sie mit Kind(ern) gemeinsam in ein Auslandssemester starten wollen, gibt es vor allem über Erasmus+ die Möglichkeit, einen Zuschuss in Höhe von monatlich 250 € zu erhalten. Nötig hierfür ist nur ein unterschriebener Antrag bei der Bewerbung.
Weitere Informationen zu Zusatzförderungen im Erasmus-Programm bekommen Sie auf der Website der NA DAAD.
Sprechen Sie uns bei der Planung Ihres Aufenthaltes gerne darauf an.
Auch eine Behinderung muss kein Hindernis dafür sein, den Wunsch umzusetzen, für ein Semester an einer Universität im Ausland zu studieren. Oft ist es durch individuelle Absprachen mit den Partnern vor Ort möglich, Gegebenheiten den jeweiligen Bedürfnissen anzupassen und entsprechend zu organisieren.
Zudem gibt es Fördermöglichkeiten, um Mehrausgaben abzufedern. So kann sowohl in den Programmen PROMOS (Übersee) als auch Erasmus+ (Europa & Übersee) eine Sonderförderung beantragt werden, deren Höhe und Antragstellung sich nach dem Grad der Behinderung richtet. Auch bei chronischen Erkrankungen, durch die ein Mehrbedarf im Ausland entsteht, kann eine Sonderförderung beantragt werden.
Weitere Informationen zu Zusatzförderungen im Erasmus-Programm bekommen Sie auf der Website der NA DAAD.
Sprechen Sie uns an und wir finden die passende Förderung für Ihren individuellen Fall.