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mit bedingter Zulassung:
Sollten Sie eine bedingte Zulassung für den Masterstudiengang haben und noch Leistungen aus Ihrem vorhergehenden Studium nachweisen müssen, legen Sie bitte bis 25.05. bzw. 25.10. eines jeden Semesters die fehlenden Modulnachweise im Prüfungsamt vor. Der Stichtag der Nachreichung des Bachelorabschlusses ist der 31.05. bzw. 31.10.
mit Brückenmodul:
Die fehlenden Credits müssen vor der Anmeldung zur 1. Master-Moduprüfung im betreffenden Fach nachgewiesen werden (bedingte Zulassung).
Der Nachweis der vollständig erbrachten, nachzureichenden Leistungen ist auf den folgenden Formularen zu erbringen:
Bestätigung Brückenmodul Master Lehramt Grundschule PO 2016 (pdf, 76,7 KB)
Bestätigung Brückenmodul Master Lehramt Sekundarstufe I PO 2016 (pdf, 76,3 KB)
Bestätigung Brückenmodul Master Lehramt Sonderpädagogik PO 2016 (pdf, 77,7 KB)
Ansprechpartner für diesen Bereich
Prüfungsamt
Gebäude 1, EG, Räume 1.114
und 1.106 - 1.111
Reuteallee 46
71634 Ludwigsburg
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