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Informationen zum Abschluss Master und Übergang Vorbereitungsdienst

Sie haben zwei Möglichkeiten.

Sie haben Ihren Master bis zum Ende des Sommersemester abgeschlossen, dann können Sie regulär in den Vorbereitungsdienst zum 01.02. des Folgejahrs wechseln bzw.

Sie schließen Ihren Master im Wintersemester ab, dann können Sie im Gasthörer*innenstatus den Vorbereitungsdienst unter den im Punkt Gasthörer*innenstatus aufgeführten Voraussetzungen antreten.

Gasthörer*innenstatus

Der im Gasthörer*innenstatus angetretene Vorbereitungsdienst kann nur fortgesetzt werden, wenn der Nachweis über den Abschluss des Lehramtsstudiums in Form des Zeugnisses über das Masterstudium bzw. einer Bescheinigung über den Abschluss des Studiums (Grundschule) bis spätestens 31.03. beim zuständigen Regierungspräsidium vorgelegt wird.

Wenn Sie zum 01.02. in den Vorbereitungsdienst wechseln möchten, beachten Sie bitte die folgenden Punkte bei Ihrer Studien- und Prüfungsplanung:

  1. Sämtliche noch ausstehenden Bausteine und Prüfungsleistungen müssen bis spätestens 01.03. in LSF/QISPOS eingetragen sein, damit das Prüfungsamt das Zeugnis rechtzeitig ausstellen kann.
  2. Modulprüfungen in Form von Hausarbeiten sollten bereits bis zum Ende des Sommersemesters abgeschlossen sein.
  3. Wenn eine Modulprüfung als Hausarbeit nur im Wintersemester angeboten wird, muss ein beschleunigtes Verfahren beim Prüfungsamt über die  E-Mailadresse des Prüfungsamtes beantragt werden .
    Die Zulassung zur Prüfung erfolgt dann bereits zum 22.12.. Die Abgabe der Arbeit ist der 01.02. und die Korrektur und Noteneingabe muss bis spätestens 01.03. erledigt sein. Bitte verwenden Sie für die Beantragung das Formular Antrag beschleunigtes Prüfungsverfahren.
  4. Die Masterarbeit muss spätestens im vorgehenden Sommersemester (hier geht es zu den Anmeldeterminen) angemeldet werden. Den Bescheid über die Zulassung zur Masterarbeit legen Sie bitte Ihrer Bewerbung zum Vorbereitungsdienst bei, um das Abgabedatum der Masterarbeit nachzuweisen.
  5. Weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums.
    Sollten anschließend noch Fragen zum Vorbereitungsdienst noch offen sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Zulassungsbehörde (das Regierungspräsidium in dessen Bereich das Erstwunschseminar liegt).

 

 

 

Hinweis zum Download

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