Sie haben zwei Möglichkeiten.
Sie haben Ihren Master bis zum Ende des Sommersemester abgeschlossen, dann können Sie regulär in den Vorbereitungsdienst zum 01.02. des Folgejahrs wechseln bzw.
Sie schließen Ihren Master im Wintersemester ab, dann können Sie im Gasthörer*innenstatus den Vorbereitungsdienst unter den im Punkt Gasthörer*innenstatus aufgeführten Voraussetzungen antreten.
Gasthörer*innenstatus
Der im Gasthörer*innenstatus angetretene Vorbereitungsdienst kann nur fortgesetzt werden, wenn der Nachweis über den Abschluss des Lehramtsstudiums in Form des Zeugnisses über das Masterstudium bzw. einer Bescheinigung über den Abschluss des Studiums (Grundschule) bis spätestens 31.03. beim zuständigen Regierungspräsidium vorgelegt wird.
Wenn Sie zum 01.02. in den Vorbereitungsdienst wechseln möchten, beachten Sie bitte die folgenden Punkte bei Ihrer Studien- und Prüfungsplanung:
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